Im B2B Bereich Blogartikel zum Vergleich zweier Produkte?

4 Antworten

Ob die Angaben alle wahrheitsgemäß sind, ist hier nicht das einzig relevante Merkmal. Entscheidend ist vor allem, ob tatsächlich rein objektiv die wesentlichen und nachprüfbaren Eigenschaften und / oder der Preis der Produkte miteinander verglichen wird.

Sofern du tatsächlich rein objektiv berichtest, die jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Produkte von einem neutralen Standpunkt aus belichtest, keines in irgend einer Weise herabsetzt und auch nicht die Bekanntheit von Produkt Y ausnutzt, um für Produkt X zu werben, ist das Ganze grundsätzlich zulässig (§ 6 II UWG).

Etwaige Tatsachenbehauptungen solltest du im Streitfall natürlich beweisen können. Sofern ihr in eurem Unternehmen keinen Justitiar habt, der den Text vor der Veröffentlichung für euch prüft, wäre ggf. die Konsultation eines Rechtsanwalts anzuraten.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Inkognito-Nutzer   28.06.2024, 16:17
keines in irgend einer Weise herabsetzt und auch nicht die Bekanntheit von Produkt Y ausnutzt, um für Produkt X zu werben, ist das Ganze grundsätzlich zulässig

Es wird kein Produkt herabgesetzt, allerdings ist Produkt X eben im einen Bereich stark und Produkt Y in einem ganz anderen. Das wird schon erwähnt, ist aber objektiv nachweisbar.

Und doch, wir wollen die Bekanntheit von Marke Y schon "ausnutzen", allerdings ist die Marke des Produktes X nicht weniger bekannt.

Sie ist nunmal der Hauptkonkurrent zum Produkt X.

Danke für deine Antwort.

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Wikifreak  28.06.2024, 16:52
@Inkognito-Beitragsersteller

Ohne anwaltliche Prüfung ist das Russisch Roulette. Was du beschreibst, lässt mich innerlich schon eine Unterlassungserklärung formulieren.

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Inkognito-Nutzer   28.06.2024, 17:46
@Wikifreak

Ist schwer zu beschreiben ohne ins Detail zu gehen. Eine anwaltliche Prüfung bei unserer Rechtsberatung würden die Budgetmittel für einen einfachen Blogbeitrag sprengen. Deshalb wollte ich erstmal hier Meinungen einholen.

Wobei ich so im Nachhinein wohl eh nicht mehr erwarten konnte als auf den Verweis eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen :D

Vermutlich müssen wir diese Idee verwerfen.

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Sehr schwierige Angelegenheit, und ich würde das nur von einem Anwalt absegnen lassen. Grundsätzlich ist das heute zulässig, aber man muss sehr aufpassen, was genau man schreibt.

Zum Nachlesen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/vergleichende_werbung


Inkognito-Nutzer   28.06.2024, 16:12

Danke.

Das habe ich mir schon durchgelesen und keine Punkte gefunden, bei denen uns das gefährlich werden könnte.

Ich muss noch erwähnen, dass wir Produkt X nicht herstellen, wir sind nicht die Marke sondern vertreiben es nur.

Eine Rechtsberatung haben wir, allerdings ist so eine Prüfung sehr kostenspielig und der Aufwand würde sich für einen Blogartikel nicht lohnen. Wenns zu heikel wird, lassen wir es lieber gänzlich.

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herja  28.06.2024, 16:19
@Inkognito-Beitragsersteller

Eine andere Antwort habe ich gar nicht erwartet, allerdings musst du immer daran denken, wenn ihr veröffentlicht habt, ist der Zug abgefahren, und wenn euch eine Abmahnung zugestellt wurde, fällt sie sicher höher aus, als die Anwaltsgebühren der Vorabprüfung.

Eure Entscheidung.

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Inkognito-Nutzer   28.06.2024, 16:22
@herja

Verständlich, ist mir bewusst. Ich wollte dennoch mal Meinungen einholen.

Aber klar dass hier niemand eine verbindliche Rechtsberatung gibt, ich hätte vermutlich genauso geantwortet.

Trotzdem Danke für deine Meinung und Zeit.

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In Deutschland ist die vergleichende Werbung seit dem 14. Juli 2000 aufgrund einer EG-Richtlinie unter bestimmten Vorgaben erlaubt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Beispielsweise müssen die getroffenen Aussagen auch objektiv nachprüfbar sein und der Wahrheit entsprechen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleichende_Werbung

Gute und schwierige Frage. Schau mal hier rein.

Je nachdem wie klagefreudig der Hersteller der von euch nicht verkauften Ware ist, kann das teuer werden. Das würde ich an eurer Stelle von einem Fachmann (also jemandem mit vertieften Kenntnissen im gewerblichen Rechtsschutz) prüfen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist