Illegales Straßenrennen Strafe?
Wir waren auf einer Landstraße wo 100 erlaubt waren. Nur eine Spur. Bei dem unbegrenzt Schild habe ich dann angefangen zu beschleunigen. Der andere hinter mir hat Vollgas geben. Er wollte unbedingt überholen koste es was es wolle. Ich habe mich deswegen aufgeregt und habe auch Vollgas gegeben. Beide Autos hatten ungefähr die selbe Leistung. Wir sind für 500 Meter oder mehr deswegen nebeneinander gefahren. Irgendwann bin ich dan vom Gas gegangen und er hat überholt. B.z.w ich habe ihn dann überholen lassen.
Hinter dem Überholer war noch ein anderer. Er hatte eine Dashcam drauf. Und der Typ hat uns einfach angezeigt. Warum er so viel Langweile im Leben hat weiß ich selber nicht.
Gilt das als illegales Straßenrennen? Ist die Dashcam von dem anderen überhaupt als Beseisstück zulässig? Er hatte ja nichts mit der Situation zu tun gehabt. Wenn ich weggen illegalem Straßenrennen jetzt wirklich angezeigt werde was sind die Strafen? Ich weiß im Internet steht Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe. Komme ich aber jetzt wirklich deswegen ins Gefängnis. Oder kommt meistens nur eine Geldstrafe? Im Internet steht meistens nur eine Geldstrafe stimmt das?
PS: Bin noch in der Probezeit
8 Antworten
Hinter dem Überholer war noch ein anderer. Er hatte eine Dashcam drauf. Und der Typ hat uns einfach angezeigt. Warum er so viel Langweile im Leben hat weiß ich selber nicht.
Der hat nicht langeweile sondern ein Intersse daran, dass niemand umgebracht wird von Menschen welche nicht die geistige Reife haben ein Fahrzeug zu führen.
Ins Gefängnis kommst du deswegen sicher nicht. Wenn dann bleibt es bei einer Geldstrafe. Aufgrund der Probezeit würde ich bei einer entsprechenden Verurteilung zumindest mit einem Aufbauseminar, u.U auch mit einem Führerscheinentzug rechnen. Und das völlig zu recht.
Wenn ich ehrlich bin, besteht leider auch die Chance dass nicht viel passiert und das ganze eingestellt wird. Dashcamaufnahmen sind immer so ne Sache und werden nicht immer akzeptiert.
Gibt/Gab halt immer wieder Fälle bei denen ein Gericht die Aufnahme nicht als Beweismittel akzeptiert, nicht an der Aufnahme interessiert ist, oder Ähnliches. Die Akzeptanz für Dashcams ist aber deutlich gestiegen.
Aber ohne Dashcamaufnahme also nur mit einer Aussage des anderen ist es eher schwierig oder?
Jep. Mach dir aber keine großen Hoffnungen. Die wahrscheinlichste Version ist meiner Meinung nach, je nach Qualität des Videomaterials, dass du die längste Zeit einen Füherschein hattest.
Was meinst du mit längste Zeit einen Führerschein hattest?
Hab ich doch oben schon geschrieben, siehe das was nach dem u.U. steht.
Aufgrund der Probezeit würde ich bei einer entsprechenden Verurteilung zumindest mit einem Aufbauseminar, u.U auch mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Wie lange würde denkst du der Führerschein Entzug dauern?
Was du meinst ist ein Fahrverbot, das heißt man darf nicht mehr fahren für XY Monate. Ein Führerscheinentzug, wie er bei Straßenrennen nicht unüblich ist, heißt, du hast keinen Füherschein mehr. Deine Fahrerlaubnis wird dir aberkannt. Dauerhaft.
Den kannst du aber dann, nach entsprechender Wartefrist (meistens 6-12 Monate), neu beantragen und dann verschiedene Auflagen (z.B. Nachschulung, MPU, etc.) erfüllen.
Ob es dazu kommt - da musst du abwarten. Möglich wäre es, vielleicht lässt man es auch.
Und der Typ hat uns einfach angezeigt. Warum er so viel Langweile im Leben hat weiß ich selber nicht.
Du hast kein Verständnis dafür, wenn jemand einen sicheren Straßenverkehr wünscht, in dem man als Verkehrsteilnehmer nicht in Lebensgefahr schwebt? Dann solltest du vielleicht nochmal ganz gründlich darüber nachdenken, ob du schon alt genug bist, um Auto zu fahren.
Gilt das als illegales Straßenrennen?
Eindeutig. Du wirst wohl kaum behaupten wollen, dass es was anderes war.
Ist die Dashcam von dem anderen überhaupt als Beseisstück zulässig?
Sie kann als Beweismittel zugelassen werden, wenn der Richter der Ansicht ist, dass das Interesse an der Strafverfolgung bzw. Aufklärung des Sachverhalts so groß ist, dass der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte akzetabel ist.
Und das wird wahrscheinlich der Fall sein, wenn ein paar Halbwüchsige ausprobieren, ob sie heute mal versehentlich jemanden umbringen.
Wenn ich weggen illegalem Straßenrennen jetzt wirklich angezeigt werde was sind die Strafen?
Das entscheidet der Richter je nach Einzelfall. Kleiner Tip: Da spielt es auch eine Rolle, ob du als Angeklagter rumpöbelst "ihr Drecksäcke, ich hab nichts falsch gemacht" oder ob du einsichtig bist, dass du einen Fehler begangen hast und eine Erziehungsmaßnahme verdienst.
Komme ich aber jetzt wirklich deswegen ins Gefängnis.
Selbst eine Gefängnisstrafe wird in der Größenordnung oft zur Bewährung ausgesetzt. Sprich, du musst nicht wirklich ins Gefängnis gehen, sondern bist von Anfang an jemand, der Urlaub vom Gefängnis hat und sich einigermaßen frei bewegen kann.
PS: Bin noch in der Probezeit
Die ist im Moment dein kleinstes Problem. Aber danke, dass du so freimütig beweist, dass wir so eine Probezeitregelung eindeutig brauchen.
„dass wir so eine Probezeitregelung eindeutig brauchen“
Naja, sein Sonderfall ist nun wirklich besonders. Der kann sich für Geld in ein Aufbauseminar setzen. Durchfallen kann er nicht. Und das nach so einer Aktion. Man sollte ihn mMn härter bestrafen als Menschen, die versehentlich bei 1 Sekunde Rot gefahren sind.
Ich musste ein Aufbauseminar machen, weil ich am Stoppschild angehalten habe und dann von links einen Transporter übersehen habe. Er war unverletzt, ich hatte mehrere gebrochene Knochen.
Ich fände es falsch und unfair, mit einem Verbrecher, der null Einsicht zeigt, so ein Seminar veranstalten zu müssen. Vor allem, weil er mich in dem Seminar auch fahren muss.
-ja, das war ein Rennen
- ja, die Dashcam ist zugelassen, da Straftat und die Aufnahme der Dashcam zur beurteilung und beweissicherung einer Straftat dienen.
- die Strafen für Rennen im strassenverkehr sind groß - Du hast Probezeit- fazit: bei Rennen ist dein Flappen erstmal die nächsten Jahre weg. Kannst du dann später wieder neu machen- nachdem du eine MPU gemacht hast- ob du die Jahre später schon in der geistigen Lage bist- dich im Strassenverkehr zu bewegen ( gefängnis nein- die wird bei dir in eine Geldstrafe umgewandelt.
viel Spass
Für mehrere Jahre weg? Bist du dir Sicher? Viele sagen 6-12 Monate
du bist in de Probezeit- 12 Monate- bei jemand der keine Probezeit ist.
Du bist fahranfänger und hast damit bewiesen, das du noch cniht in der LAge bist- ein Fahrzeug im strassenverkehr zu bewegen-- Deswegen gibt es ja Probezeit.
- abgeben 24 monate- mpu - und hoffen das du es dann shcvaffst- in 2 Jahren.
P.s. Anzeigen bei der Polizei dauern- kannst in 1- 3 monaten mit Post rechnen.
Gilt das als illegales Straßenrennen?
Ja.
Ist die Dashcam von dem anderen überhaupt als Beseisstück zulässig?
Das entscheidet der Richter. Geh mal davon aus, dass er das als Beweis zulässt.
was sind die Strafen?
Darüber entscheidet der gleiche Richter.
Komme ich aber jetzt wirklich deswegen ins Gefängnis
Nein, deswegen nicht, wenn du ansonsten keine weiteren Vorstrafen hast.
Hier stellt sich die Frage ob überhaupt eine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt.
Warum sind Dashcamaufnahmen immer so ne Sache?