Strafe für plötzliches beschleunigen?

2 Antworten

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Bussgeld 20 Euro

Ja, kann mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Mögliche Tatvorwürfe:

  • Lärmbelästigung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ohne oder mit Gefährdung)
  • Und einige andere