Illegales Straßenrennen?

4 Antworten

§ 315d StGB schließt einen Müllwagen als Tatmittel nicht von vornherein aus. Grundsätzlich ist es also möglich, wobei der Tatbestand mit einem Müllwagen deutlich schwieriger zu erfüllen sein wird, als mit einem Sportwagen.

Für eine abschließende Beurteilung wäre eine detaillierte Schilderung des Einzellfalls erforderlich.

Svchnelligkeit ist immer relativ und als ich beim Bund meinen LKW Schein gemacht habe mit MAN L2AE V max 65 km/h haben wir das auch unsere internen Rennen mit anderen Fahrschülern gemacht , halt mit relativ geringen Geschwindigkeiten.. ist schon fünfzig Jahre her,..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

Hänge dich nicht zu sehr am Begriff "Rennen" auf. Der Tatbestand darin, sehr rücksichtslos zu fahren um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen.

Siehe auch ganz explizit im StGB, § 315d:

(1) Wer im Straßenverkehr [...]
3.sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und selbstverständlich kann man auch mit einem Müllfahrzeug rücksichtslos und verkehrswidrig fahren, in dem Versuch möglichst schnell voran zu kommen.

Ein Beispiel: Auch mit einem Müllfahrzeug wirst du 60 km/h erreichen. Wenn du mit diesen 60 km/h durch die 30er Zone vor der Grundschule ballerst, ausgerechnet dann wenn Schulbeginn ist und 100 Helikoptermütter ihre Prinzen abliefern, ist das ganz klar eine unangepasste Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos.

klar, du kannst auch mit Rasenmähertraktoren ein Straßenrennen veranstalten!