Ich wurde im Straßenverkehr vom Vordermann ausgebremst, begeht er eine Straftat?
Der Primate ist hat auf freier Strecke eine Vollbremsung gemacht 🦍
ich dahinter musste es ihm gleichtun
7 Antworten
Ja hat er.
Damit ist schon der Straftatbestand des: Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, erfüllt.
Lies mal hier bitte
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/ausbremsen-eingriff-strassenverkehr-3113616
Hört sich nach Nötigung an.
Aber Du bist halt in der Beweispflicht. Aussage gegen Aussage bringt Dich nicht weiter.
Ausbremsen, dass ja schon nach Begriff für ein unnötiges Bremsen steht, (sonst hättest du ja wohl gesagt "er bremste" ;) ) ist generell nicht straffrei. Das ganze fällt nämlich in den Bereich der Nötigung... um das ganze zur Anzeige zu bringen bräuchtest du allerdings einen tatsächlichen Beweis (Dashcam, Zeugen, o. ä.)
Vielleicht ist dir ja damit geholfen... :)
Selbstverständlich, und das auch noch mit Vorsatz.
Aber Du hast das Eichhörnchen übersehen, das über die Straße lief und das der überzeugte Tierfreund nicht überfahren wollte und Du hast den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten, innerhalb dessen Du jederzeit anhalten können mußt, bzw. Du bist zu schnell gefahren.
Deswegen hast Du große Probleme bei der Beweislage.
Nicht wirklich weil du normalerweise nicht siehst was direkt von dem Auto vor dir ist.
Aussagen von Insassen des eigenen Fahrzeugs sind nur von eingeschränktem Nutzen, wenn Du die persönlichen Daten des hinter Dir Fahrenden hast, sieht es etwas besser aus. Aber der kann auch nicht mit Sicherheit sagen, daß da kein Eichhörnchen war, weshalb er "reflexartig" gebremst hat und das ändert auch nichts daran, daß Du zu nah aufgefahren bist.
Wenn er sich dahin gehend äußert, dass er das in der Absicht tat, damit du ihm drauf fährst und er den Schaden reguliert bekommt: ja
Ansonsten Bußgeld.
Achso, man müsste Vorsatz nachweisen, was de facto nur durch sein Geständnis (was dumm wäre aus seiner Sicht) geht?
Ja, ist leider so, dass sehr viele Straftaten nicht als solche geahndet werden können.
Und wenn der das täglich macht und duzende Leute es anzeigen? Reicht das irgendwann, um ihn zu belangen?
Wir waren aber zu zweit und der jenige hinter uns nur alleine ändert das was an der Beweislage?