Nehmen wir mal an das ganze ist reinhypthetisch passiert. Ich wurde diese Woche zwei Mal beim Schwarzfahren erwischt, habe beide Male keine Quittung oder sonstiges ausgestellt bekommen, der Kontolleur hat nur die Nummer meiner Mutter.
Er hat ihr auch eine SMS geschrieben, dass er droht zur Polizei zu gehen falls meine Mutter nicht meine Personalien rausrückt um die 120€ fürs Schwarzfahren zu zahlen, da er außer der Nummer nichts in der Hand hat also auch keine Namen oder sonstiges.
Es ist ja sehr einfach für die Polizei die Rufnummer zurückverfolgen zu lassen. Ich frage mich aber ob die Polizei wirklich den Aufwand auf sich nimmt und ob der Zugfahrer mir da wirklich überhaupt noch was anhaben kann da er ja keine Beweise oder sonstiges hat. Und ob er so ein Schwarzfahrerticket überhaupt rückwirkend ausstellen kann.
Da auch hier eigentlich der Artikel 107 vom BGB greift. Der besagt dass ich als 17-jährige nur bedingt strafmündig bin und da meine Eltern nicht einverstanden waren mit meinem "Vertragsbruch" in dem Falle eben dem Schwarzfaheren sollte mich doch eigentlich auch keine Strafe erwarten oder ?
Bitte KEINE MORALPREDIGTEN, nur hilfreiche antwoften bitte.