Ich bin genau 1 cm zu klein für die Mindestgröße der Polizei, soll ich mich trotdem Bewerben oder habe ich jetzt sowiso keine changse mehr?

16 Antworten

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Eine CHANGSE hast du durch eben dieses falsch geschrieben Wort vielleicht noch weniger ...

Zur Bewerbung bei der Polizei muss zunächst eine schriftliche oder eine Online-Bewerbung ausgeführt werden. Hier ist dann auch meist eine Größe anzugeben. Gibst du hier eine Wert ein, der die Mindestgröße unterschreitet, bekommst du eine Absage.

Warum? Weil es bei der Polizei vom Steuerzahler finanzierte Ausrüstungen und Uniformen gibt. Hier bestellt man für die Anwärter S-M-L - mehr gibt´s nicht. Entweder, irgendwas davon passt, oder eben nicht. Bei sehr kleinen Menschen geht man davon aus, daß auch Hände und Füße klein sind, womöglich sogar die Köpfe. Wenn man hier außer den gängigen Normen noch Spezialanfertigungen braucht, wird das alles sehr sehr teuer. Dann erklär man dem Steuerzahler, warum man einen Bewerber einstellt, der diese teuren Maßanfertigungen braucht, während 99 andere, vergleichbat geeignete zur Verfügung stehen, bei denen das nicht der Fall ist.

Warum ist das von BL zu BL unterschiedlich? Weil Polizei Ländersache ist und jedes Land auch über seine Finanzen selbst verfügen darf.

Wie umgeht man das? Indem man in den Bewerbungsunterlagen die Mindestgröße angibt, ein Super-Ergebnis zum EAV hinlegt und sich dann bei der PÄU ordentlich streckt. Wenn man dann nicht rummeckert, daß in den Handschuhe 1/2 cm Luft ist und man nur deshals nicht gut schießt. Wenn man beim 5 Stunden-Orientierungslauf unaufgefordert eine Sohle in Schuhe legt und nicht bei jeder Balse rumheult, daß die Schuhe schlupfen. Wenn man beim AZT nicht rumzickt, weil man nicht richtig zugreifen kann und nur deshalb immer derjenige ist, der zuerst auf der Matte landet - dann kann alles gut werden.

Gruß S.


Francais 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 16:48

sry, ich weiß nie wie man das wort schreibt, ich hsbe es gegoogelt. war anscheind falsch, bitte hackt nicht alle auf das Wort rum.

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Sirius66  11.06.2015, 17:31
@Francais

Es geht nicht darum, worauf ICH rumhacke. Du hast nach deinen Chancen gefragt und die werden mit schlechter Rechtschreibung nicht besser. Man fordert zwar in den meisten BL keine Mindestnoten mehr, aber das tut man nur deshalh, weil man seine Bewerber selber testet. Der Computertest beinhaltet einen recht großen Anteil Deutsch. Wer da unter 30% abliefert, kann nach Hause gehen.

Gruß S.

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Francais 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 20:49
@Sirius66

Mir wurde gesagt es sein kein problem, auch mit einer LRS bei der Polizei zu arbeiten.

Wenn es nach dir ginge würde ich keinen niemals einen Job finden, weil unter Prüfungsdruck meine Rechtschreibung noch grauen haftter ist. ist nunmal so wenn man LRS hat.

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Sirius66  11.06.2015, 21:36
@Francais

Wenn es nach mir ginge ... ???

Das ist Fakt, ich habe mir das nicht ausgedacht. LSR und Polizei geht nicht. Da wirst du wahrscheinlich nicht zum EAV zugelassen werden. Wo sollte man da die Grenze ziehen? Man muss gesund und fit sein. Wenn ihr eure LSR als Erkrankung anerkannt haben wollt, wäre die logische Konsequenz, daß eine Beamtenlaufbahn im Polizeivollzug nicht geht.

In den Schulen gibt es Deutschnoten unter Ausschluss der Bewertung von Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Ist aber Kuschelpädagogik, weil man dann die Einstellungstests nicht schafft. Muss man sich was suchen, wo man darauf verzichten.

Nach LSR sieht dein Schriftbild im Übrigen auch gar nicht aus ...

Gruß S.

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... aber wurden diese Werte nicht aktuell von einigen Gerichten gekippt? Viel Glück und siehe ggf.:

Wie groß muss man sein, um Polizist zu werden? Eine 1,58 Meter große Frau wurde von der Eignungsprüfung der Bundespolizei ausgeschlossen: Sie sei zu klein für den Job. Sie klagte dagegen und bekam nun vor dem Verwaltungsgericht Schleswig recht. Die Juristin hatte sich für den höheren Polizeivollzugsdienst beworben, wurde wegen ihrer Körpergröße aber nicht als Bewerberin berücksichtigt. Das verstößt nach Ansicht der Richter gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ob und in welcher Höhe sie vielleicht sogar eine Entschädigung bekommt, blieb zunächst unklar


Sirius66  11.06.2015, 16:34

Das ist aber der HÖHERE Dienst. Da gibt es keinen aktiven Steifendienst, kaum noch Uniformen. Die "hohen" Damen und Herren arbeiten nicht mehr an der Basis. Folge: Sämtliche One-Size oder nur von-bis Größen im Ausrüstungsbereich müssen nicht mehr passen. Das steht nämlich hinter der Mindestgröße

Gruß S.

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Francais 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 16:51
@Sirius66

In NRW geibt es nur noch den hohen Dienst

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probier es trotzdem du hast nix zu verlieren ich kann mir nicht vorstellen das sie bei 1 cm nein sagen werden zumal ich mal gehört habe das eine frau vor gericht als nicht zu klein eingestuft worden war versuch die test so gut wie möglich zu machen dan werden sie dich nicht vom haken lassen :)