Bin ich zu klein für die Polizei?

6 Antworten

Hallo Kubius,

laut der Seite: http://www.polizei-bw.de/berufsinfo/Einstvoraussetzung/Seiten/default.aspx ist zwar wirklich eine Mindestgröße von 165 cm vorgeschrieben, aber ich würde an Deiner Stelle mal an den Einstellungsberater wenden und Fragen, ob man den einen fehlenden Zentimeter mit besonderen Sportleistungen oder anderen Leistungen ausgleichen kann.

Alternativ kann ich Dir empfehlen, Dir mal Gedanken zu machen, ob für Dich nicht auch der Dienst bei der Bundespolizei in Frage kommt. Die Bundespolizei verlangt zwar auch für den Mann eine Mindestgröße von 165 cm, aber dort kann man den fehlenden Zentimeter durch gute Leistungen in Sport ausgleichen.

Um als Polizeivollzugsbeamt(in)/er in die Bundespolizei eingestellt zu werden, müssen Sie nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit.

  • Sie bieten die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

  • Sie sind als Frau mindestens 163 cm (als Mann 165 cm) und höchstens 197 cm groß. Sie sind nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich (festgestellt anlässlich einer Datei ist nicht barrierefrei polizeiärztlichen Untersuchung

  • Sie besitzen die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der neuen Klasse B. Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. Lebensalter) ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen.

  • Sie besitzen den Schwimmpass der Stufe Bronze oder einen anderen geeigneten Nachweis.

  • Sie sind gerichtlich nicht bestraft.

  • Sie sind nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeivollzugsdienst geeignet.

Sie besitzen

  • Leistungsbereitschaft
  • Soziale Kompetenz
  • Flexibilität und Mobilität
  • Geistige und körperliche Fitness
  • Demokratieverständnis
  • Physische und psychische Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit
  • Zivilcourage
  • Entscheidungsvermögen
  • Positives Erscheinungsbild (Keine sichtbaren Tätowierungen oder Piercings)
  • Kommunikationsfähigkeit

  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.

  • Sie haben erfolgreich an einem Eignungsauswahlverfahren teilgenommen.

Für den mittleren Dienst benötigst Du mindestens die mittlere Reife und für den gehobenen Dienst sogar das Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss.

Solltest Du die umfangreichen Voraussetzungen erst gar nicht erfüllen, macht ein Praktikum keinen Sinn. Umgekehrt, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, spricht auch nichts gegen ein Praktikum. Nur bedenke, die Praktikumsstellen sind nicht wie Sand am Meer vorhanden und dementsprechend solltest Du Dich rechtzeitig bewerben.

Meine Tochter hat Ihr Praktikum mit 16 bei der Bundespolizeiinspektion Hamburg gemacht.

In dem zweiwöchigen Praktikum konnte sie unter anderen:

  • Einblick in die Arbeit des Ermittlungsdienstes nehmen
  • Einblick im Bereich des bahnpolizeilichen Bereichs nehmen
  • Einblick in den Luftsicherheits.- und grenzpolizeilichen Aufgabenbereichs nehmen
  • Einblick in die Fliegerstaffel nehmen
  • Einblick in die Aufgaben der Bereitschaftspolizei
  • Einblick in die Aufgaben der Küstenwache nehmen.
  • Einblick in die Aufgaben der Hundestaffel nehmen

In den eben angeführten Bereichen durfte sie auch mit Streife laufen. Aber das ist leider nicht überall möglich. Ich habe hier schon von vielen gehört, dass in anderen Städten Praktikanten aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit auf Streife genommen werden.

Sie fand das ganze Praktikum mit Ausnahme der Fliegerstaffel sehr informativ und interessant.

Wenn Du später mal vorhast bei der Bundespolizei anzufangen, solltest Du auf jeden Fall die Chance wahrnehmen und so ein Praktikum machen.

Schöne Grüße
TheGrow


TheGrow  24.11.2013, 13:33

Zur Ausbildung bei der Bundespolizei.

Die wichtigste Voraussetzung überhaupt. Man muss bereit sein innerhalb von ganz Deutschland umzuziehen. Wer das nicht ist, sollte gleich die Finger von der Bundespolizei lassen. Man kann zwar sicherlich Verwendungswünsche äußern, wo man nach der Ausbildung hinwill, aber wirklich Rücksicht wird da drauf nicht genommen. Die letzten die jetzt mit der Ausbildung fertig geworden sind, sind fast alle an den Flughafen nach Frankfurt versetzt worden oder sind in die Bundesbereitschaftspolizei nach Bad Bergzabern versetzt worden. Das galt genauso für die Leute die von da kamen, wie die aus Norddeutschland kamen.

Aber nun zu den obligatorischen Voraussetzungen um bei der Bundespolizei anzufangen:

Auszug aus der Seite http://www.bundespolizei.de/DE/03Karriere/Einstellungsvoraussetzungen/besondere_voraussetzungen_anmod.html?nn=2140808


Mittlerer Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand.
  • Sie haben die Hauptschule erfolgreich besucht und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens zweijährig) bzw. schließen diese in Kürze ab.
  • Sie können sich in englischer Sprache verständigen.

  • Sie verfügen über folgende Mindeststandards:

  • in den Fächern Deutsch und Englisch jeweils die Note 4 (ausreichend)
  • im Fach Sport die Note 3 (befriedigend)

  • Sie sind mindestens 16 Jahre, jedoch nicht älter als 27 Jahre am Tag der Einstellung.

Die zweieinhalbjährige Ausbildung findet in einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizei statt. Dabei wird die fachtheoretische Ausbildung durch Fachpraktika ergänzt. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Gehobener Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung.
  • Sie erfüllen folgende Mindeststandards:
  • In den Fächern Deutsch und Englisch jeweils die Note 3 (befriedigend).
  • Im Fach Sport die Note 3 (befriedigend).

Aufgrund begrenzter Testkapazitäten wird anhand des Notendurchschnitts, der aus den Noten in Deutsch, Englisch, Sport und Mathe gebildet wird eine Bestenliste (Ranking) erstellt. Die Zulassungen und Einladungen zum Eignungsauswahlverfahren erfolgen basierend auf dieser Bestenauslese.

  • Sie sind nicht älter als 33 Jahre am Tag der Einstellung.
  • Sie können in englischer Sprache kommunizieren und verfügen nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache.

Die dreijährige Laufbahnausbildung wird in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck durchgeführt und wird von Fachpraktika im Bereich der Bundespolizei unterbrochen. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Erst nach bestandener Prüfung für den mittleren Dienst / bestandenen Studium für den gehobenen Dienst wird einem mitgeteilt wo man hin versetzt wird. Dagegen kann man sich auch nicht wehren. Mit Unterschrift des Ausbildungsvertrages / Studiumvertrages unterschreibt man dafür, dass man einverstanden ist bundesweit eingesetzt zu werden.

Selbstverständlich kann man dann sich jederzeit woanders hin bewerben. Ob es mit der Versetzung klappt hängt von zwei Faktoren ab. Erstens muss am Wunschdienstort / der Wunschdienststelle eine Stelle frei sein und zweitens muss die alte Dienststelle der Versetzung zustimmen, was oft genug nicht geschieht, weil Du auf einer Stelle sitzt, wo eh Personalmangel herrscht, weil da kaum jemand hin will. Alternativ kann man natürlich auch einen Tauschpartner der gleichen Laufbahn suchen.

Beispiel: Einer aus Flensburg will nach Frankfurt und Du der vielleicht in Frankfurt sitzt, willst nach Frankfurt und Ihr beide gehört noch der selben Laufbahn an, dann geht der Wechsel in der Regel problemlos.

Im Bezug auf die von Dir eingeschlagenen Laufbahn möchte ich Dir noch sagen, dass Du später jederzeit bei entsprechend guter Beurteilung und bestandenen Auswahlverfahren die Möglichkeit hast vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst zu wechseln oder auch vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst (auf den ich nicht weiter in Sachen Ausbildung eingegangen bin und dieses hier auch nicht tun will, weil es für die meisten nicht zutrift) wechseln kannst.

Ich hoffe das waren erst einmal genug Informationen, wenn Du noch mehr fragen hast, einfach fragen :-)

Schöne Grüße
TheGrow

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FredFeuastein  13.01.2014, 14:42

am besten nur auf die Internetseite verweisen, dann wird die Antwort übersichtlicher ;) Außerdem treffen einige Sachen nur auf die Bundespolizei zu...

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In der Bewerbung ehrlich sein und versuchen, im Einstellungsverfahren ein gutes Ergebnis zu erzielen. Dann hättest du gute Chancen, da Ausnahmen möglich sind. Bei der Körpergröße werden sogar Abweichungen bis zu 3cm z.T. toleriert.

Bei der Polizei sind sie seehr streng, da so viele dabei sein wollen. Wahrscheinlich hast du keine Chancen, aber wenn du unbedingt Polizist/in sein willst gibt es Mittel vom Artzt die den Stoffwechsel anregen und eine geringe Chance auf Wachstum versprechen. Davon bin ich allerdings kein Fan, da dieser Stoffwechsel künstlich angeregt wird.. ist natürlich deine Entcheidung wie wit du gehen möchtest.

Viel Glück beim Wachsen :D

Du musst in den Bewerbungsunterlagen schummeln, das EAV sauber meisten und pokern, daß es bei der PÄU 1,65 sind. Mit ein wenig aufrichtender Muskelspannung klappt das auch. Die Hürden VORHER sind auch nicht niedrig und bis dahin ...

Gruß S.

Normalerweise müsstest du noch Chancen haben, der 1ne cm. Dieser cm kann überbrückt werden durch Herausragende Leistungen im Sporttest oder durch besonders starkes Selbstbewusstsein. Also nicht gleich den Kopf in den Sand stecken sondern drum Kämpfen. Sicher gibt dir dazu die nächste Polizeistation auch Auskunft! Viel Glück


kodi1123  24.11.2013, 15:23

Dieser cm kann überbrückt werden durch Herausragende Leistungen im Sporttest oder durch besonders starkes Selbstbewusstsein.

Wohl kaum.

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