ICH BIN 18 GEWORDEN!? Führerschein?
Hi, bezüglich des Führerscheines... wie schaut es da aus? Derweil ist noch kein Führerschein in meinem Briefkasten, darf ich trotzdem schon fahren? Ich bräuchte diesen bis sonst Montag früh...
DANKE IM VORRAUS!!!
HIER SIND ÜBERALL LUFTBALLONS - DANKE GUTEFRAGE!!!
So wie ich mich grade fühle kann das nur ein guter Tag werden :))
4 Antworten
Du darfst mit der BF17 Prüfbescheinigung noch drei Monate weiterfahren. Die Auflage der Begleitperson entfällt. Lass dich aber nicht im Ausland blicken. Dort erkennt man ihn weiterhin nicht an. (Österreich ausgenommen)
Weißt du denn, dass du ihn zugeschickt bekommst? Es gibt ja beide Varianten, oft abhängig von der Region.
Ne, keine Ahnung. Sonst gucke ich in der Prüfstelle Mal vorbei. Da läuft bei uns alles drüber was das angeht. But, danke für die Info!
Die Fahrerlaubnis wird mit Aushändigung des Führerscheins erteilt. Bei einer postalischen Zustellung würde ich das erst annhehmen, wenn du ihn in der Hand oder wenigstens im Briefkasten hast. Vorher darfst du daher meines Erachtens nicht fahren.
Da du in deiner Frage nicht darauf hingewiesen hast, dass du bereits BF17 hast, kann ich das in einer Antwort natürlich auch nicht als gegeben voraussetzen und muss davon ausgehen, dass es nicht so ist.
Bitte formuliere deine Fragen in Zukunft mit entsprechend relevanten Details.
Klar, ich habe mein Führerschein um 1:00 nachts gemacht. So dass ich mich kurz darauf fragte, ob ich jetzt überhaupt fahren darf.
D.h. an sich haste aber recht. Habe ich in der Aufregung vergessen.
Man kann auch ohne BF17 die Fahrprüfung vor seinem 18. Geburtstag machen und dann mit 18 seine Fahrerlaubnis erhalten. Die Ansage, dass du 18 geworden bist, sagt nichts darüber aus, dass du BF17 gemacht hast.
Das kann sein, würde aber kaum eine Fahrschule machen, weil es nicht viel mehr kostet schon ein wenig früher fahren zu dürfen, auch wenn nur mit Begleitung.
Alles gute.
ich musste meinen Führerschein selbst auf der Führerscheinstelle abholen. Ohne den darfst du nicht fahren. Entweder bekommst du sofort den Schein oder einen vorläufigen.
Ich habe für BF 17 eine Fahrerlaubnis, ich weiß nicht ob die reicht...
Das ist keine Fahrerlaubnis sondern eine Prüfbescheinigung. Und die reicht nicht.
Den wirst du wahrscheinlich beim Straßenverkehrsamt gegen Vorlage deines Ausweises persönlich abholen müssen.
Ich hatte zuvor BF17, also begleitetes fahren. Siraaa hat mir da schon eine gute Antwort gegeben, ich schreib meine alte Fahrschule gestern Nachmittag noch an. Wie auch immer, gut das ich hier fragte, da ich zu einem Feuerwehreinsatz musst direkt als ich heute fahren durfte :))