Hundessteuer. Wichtige frage

7 Antworten

Ja, das wirst du machen müssen.

Und damit bewahrheit sich wieder mal die Tatsache, dass es sich meist nicht lohnt, Vater Staat irgendwie besch... zu wollen - es kommt doch irgendwie immer raus.

Denn was willst du sonst angeben:

  • Tierheim? Das lässt sich nachprüfen, zumal man in vielen Gemeinden bei Tierheimhunden zeitweise eine Steuerermäßigung bzw. einen Steuernachlass erhält.

  • aus dem Ausland mitgebracht? Auch das ließe sich kontrollieren, weil du dann ja einen ausländischen Impfpass (oder zumindest den Stempel eines ausländischen Tierarztes haben müsstest)

  • gefunden? Dann hättest du das Tier als Fundsache melden müssen, sonst hättest du dich einer u.U. strafbewährten Fundunterschlagung schuldig gemacht

Es bleibt dir also gar nichts anderes übrig, als deinen Ex anzugeben.

Mit Sicherheit wird er die Steuern nachzahlen müssen und wahrscheinlich auch noch ein Ordnungsgeld.

Laut Gesetz:

"Die Nichtanmeldung zur Hundesteuer erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist sogar der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung gegeben."

Dann gibst Du eben deinen Ex-Freund an und fertig. Alles andere ist eine Falschauskunft und die ist strafbar. Gibst Du zum Bsp. an das der Hund dir zugelaufen ist dann ist das versuchte Fundunterschlagung der Hund kommt ins Tierheim und man versucht dort seinen "Besitzer " zu finden ob Du den Hund dann wieder bekommst ist auch nicht sicher.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle

Sanchezsun 
Fragesteller
 21.07.2014, 19:12

ich möchte aufgarkeinenfall eine Falschauskunft geben. Wollte nur wissen was auf ihn zukommen kann

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Narva  21.07.2014, 19:35
@Sanchezsun

Möglicherweise eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung aber das müsste dann erst jemand heraus finden und zur Anzeige bringen.

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Sanchezsun 
Fragesteller
 21.07.2014, 19:46
@Narva

also es geht hier nur um ca. 1 jahr nicht angemeldet.... wird denke ich nicht ganz sooo schlimm sein

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Kann möglich sein ist aber nicht dein Problem. Zugelaufen ist schlecht dann muss er ins Tierheim bis sich der Eigentümer meldet. Der Hund hat bestimmt einen Ship oder eine Nummer im Ohr man kann also den Vorbesitzer feststellen.


PhoenixXY  21.07.2014, 18:56

Da macht sich kein Amt die Mühe und forscht nach, wollen dir gar nicht.

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dsupper  21.07.2014, 20:53
@PhoenixXY

Einen zugelaufenen Hund darf man aber nicht einfach behalten, denn lt. Gesetz wäre das eine Fundunterschlagung - also ein Straftatbestand. Das möchte die FS sicher nicht auf sich nehmen, denke ich.

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Er wird zur Kasse gebeten.Denn Hundesteuer muß jeder zahlen. Du mußt angeben seid wann der Hund in deinem Besitz ist.Ab da mußt du auch Steuer bezahlen.Woher hattet ihr den Hund.Falls er aus dem Tierheim war ist er 1 Jahr Steuerfrei

@Sanchezsun,

ich empfehle dir, den Hund ordnungsgemäß anzumelden und beim Ausfüllen des Formulars bei der Wahrheit zu bleiben. Ob es Folgen für deinen Exfreund hat und wenn ja, welche, ist dann nicht deine Angelegenheit.