Hund vom Obdachlosen übernommen, wie steuerlich anmelden?

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Hallo,

in unserer Gemeinde ist es auch Pflicht, anzugeben, woher man den Hund hat.

Der Grund dafür ist ja auch leicht nachvollziehbar. Da soll verhindern, dass man jahrelang einen Hund nicht anmeldet und dann, wenn z.B. die Gemeinde publik macht, dass scharfe Kontrollen anstehen, man schnell hingeht, und doch noch anmeldet.

Und grundsätzlich kann ja auch jeder nachweisen, woher er den Hund hat. Wenn du den Hund also von einer namenlosen Person ohne Wohnsitz übernommen hast, dann solltest du deiner Behörde das so mitteilen.

Streich das Feld durch, wo Angaben zum letzten Halter steht, du kannst ja nichts angeben. Eine Hundehaftpflicht müsstet du auch noch machen.

Schreib doch einfach hin wie es ist. Übernommen von obdachlosem, Kontaktdaten unbekannt

Das ist gar kein Problem. Mit der Wahrheit kommt man immer am weitesten.

Dann gib das an eben so an. Name des Vorbesitzers unbekannt. Kein Mensch wird da nachfragen. Und wenn doch - dann sagst Du eben wie es war ?

Was soll denn schon passieren ? Wenn es nicht gerade ein Listenhund ist, interessiert das niemanden.

Keine Angabe... Bei einem ebay Kauf o.ä. wäre auch niemand verpflichtet dir irgendwelche Daten zu geben.

Zur Not schreib halt unbekannte Obdachlose oder so hin.