Hund vom Obdachlosen übernommen, wie steuerlich anmelden?
Ich habe vor einigen Tagen einen Hund von einer obdachlosen übernommen, da wir öfters ins Gespräch kamen und raus kam, dass sie für den Hund nicht mehr aufkommen kann. Lange Rede kurzer Sinn ich habe den Hund übernommen weil ich mich sofort in sie verliebt habe... (habe der Dame auch etwas Geld gegeben + was zu essen). Jetzt meine Frage Hunde müssen in Berlin steuerlich angemeldet werden. Da das mein erster Hund ist weiß ich nicht was ich als Angabe bei dem Vorbesitzer schreiben soll? Ich habe halt keinen Namen oder schon gar keine Anschrift von der Dame :( wie soll ich das machen?
5 Antworten
Hallo,
in unserer Gemeinde ist es auch Pflicht, anzugeben, woher man den Hund hat.
Der Grund dafür ist ja auch leicht nachvollziehbar. Da soll verhindern, dass man jahrelang einen Hund nicht anmeldet und dann, wenn z.B. die Gemeinde publik macht, dass scharfe Kontrollen anstehen, man schnell hingeht, und doch noch anmeldet.
Und grundsätzlich kann ja auch jeder nachweisen, woher er den Hund hat. Wenn du den Hund also von einer namenlosen Person ohne Wohnsitz übernommen hast, dann solltest du deiner Behörde das so mitteilen.
Streich das Feld durch, wo Angaben zum letzten Halter steht, du kannst ja nichts angeben. Eine Hundehaftpflicht müsstet du auch noch machen.
Schreib doch einfach hin wie es ist. Übernommen von obdachlosem, Kontaktdaten unbekannt
Das ist gar kein Problem. Mit der Wahrheit kommt man immer am weitesten.
Dann gib das an eben so an. Name des Vorbesitzers unbekannt. Kein Mensch wird da nachfragen. Und wenn doch - dann sagst Du eben wie es war ?
Was soll denn schon passieren ? Wenn es nicht gerade ein Listenhund ist, interessiert das niemanden.
Keine Angabe... Bei einem ebay Kauf o.ä. wäre auch niemand verpflichtet dir irgendwelche Daten zu geben.
Zur Not schreib halt unbekannte Obdachlose oder so hin.