Hund gekauft! Frau gibt die Ahnentafel nicht raus. Hund aber auf mich angemeldet. Sie will Hund zurück, was tun?

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In den meisten Züchterverträgen steht, dass der Züchter ein Verkaufsrecht hat. An dieses muß man sich halten. Aber wenn der Züchter darauf verzichtet, dann ist das kein Problem.

Wenn im Vertrag nur steht, dass man den Hund nicht weiter verkaufen darf, dann ist das nicht rechtens. Hunde gelten leider als Sache und eine Sache darf und kann ich immer verkaufen. Nur halt das sich der Verkäufer ein Verkaufrecht geben kann und das heißt nun mal, ihm muß der Hund als erstes angeboten werden - zahlt der das gleiche wie andere Interessenten, muss man an ihn verkaufen.

Was die Ahnentafel anbelangt - frag beim VdH nach, ob Du eine Abschrift haben kannst. Wenn Du einen Kaufvertrag vorweisen kannst und der Züchter damit einverstanden ist, müßte es möglich sein, dass der VdH nochmals eine ausstellt. Kostet halt Geld.

Ansonsten - hast Du Rechtsschutz? Wenn ja, frag einen Anwalt. Blöd ist, dass im Kaufvertrag die Ahnentafel nicht genannt ist.


Georg63  16.06.2015, 14:34

du meinst sicher Vorkaufsrecht

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shya2015 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 15:55
@Georg63

Hallo. 

Ja, er hat in seinem Kaufvertrag VORKAUFSRECHT rein geschrieben und dass der Hund nicht ohne Absprache verkauft werden darf. 

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Georg63  16.06.2015, 16:09
@shya2015

Auf ersterem kann er bestehen - letzteres kann er vergessen.

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Ja klar gab es einen Kaufvertrag.  ...

Habe aber bereits auch mit dem Züchter gesprochen, der mir sagte, dass der Hund bei mir bleiben kann, aber er nur rechtlich weitergehen kann, wenn sie mir die Ahnentafel gibt. Und im Kaufvertrag haben wir nichts von Ahnentafel. Ich wusste bis gestern nicht, dass eine existiert.

Damit ist alles in Ordnung. Der Züchter will von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen und dich interessiert die Ahnentafel nicht. Sonst kann dem Geschäft nichts entgegenstehen.

Falls die Vorbesitzerin den Hund zurück will, darf sie dir ein Kaufangebot machen, über das du frei entscheiden kannst.

Shank hat das gut erklärt.


shya2015 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 16:04

Der Züchter ist stink sauer. Möchte den Hund aber hier lassen. Geht mir darum, ob SIE das Recht auf ihrer Seite hat und mit der Ahnentafel zum Anwalt spazieren kann oder mich als Diebin hinstellen kann....

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Georg63  16.06.2015, 16:08
@shya2015

Diebin sowieso nicht, da du einen Kaufvertrag hast.

Was genau will sie, wie begründet sie ihren Anspruch und was gibt es dazu schriftlich?

Ein reines Verkaufsverbot ist unwirksam.

Ein Vorkaufsrecht ist wirksam und würde bedeuten, der Züchter bekommt den Hund gegen Übernahme deiner Kosten aus dem Kaufvertrag. Aber da er das ja nicht will, ist dieser Punkt auch irrelevant.

Wenn möglich lass dir vom Züchter schriftlich geben, dass er auf sein Vorkaufsrecht verzichtet.

Falls überhaupt jemand was unrechtes getan hat, dann die Verkäuferin.

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Warum gibst du uns denn dann nicht mal ein paar Details bekannt?

Du möchtest doch ordentliche Antworten bekommen - also schreib doch mal um was es dir geht...

Du hast ja wohl hoffentlich einen Kaufvertrag abgeschlossen der vom "Verkäufer" und von dir als "Käufer" unterschrieben wurde...

Ohne Kaufvertrag bist du ziemlich aufgeschmissen.

Welchen nachweis hast du denn, dass der Hund mittlerweile dir gehört?

Nur weil du ihn zur Entrichtung der Hundesteuer angemeldet hast, heisst das nicht, dass du der Eigentümer des Hundes bist...

Also jetzt schreib mal was dazu - dann gibt's auch konkretere Antworten


shya2015 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 16:00

Ich denke nicht,dass ich hier Infos über Züchter etc bekannt geben muss. Denn der ist ja auch eigentlich irrelevant. 

Ich habe bereits zweimal erwähnt, dass es natürlich einen Kaufvertrag gibt und sämtliche Sachen (Haftpflichtversicherung, Hundesteuer, Chipregistrierung) laufen über mich. 

Der Kaufvertrag weisst mich als neuen Besitzer aus. 

ABER laut dem Züchter steht auf der Ahnentafel ihr Name. Somit ist es doch rechtlich gesehen ihr Hund oder nicht? 

Das ist es, was ich wissen muss. 

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Georg63  16.06.2015, 16:11
@shya2015

Ich wüsste nicht, welche zivilrechtliche Bedeutung der Besitz der Ahnentafel hat. Er könnte im Streitfall lediglich als Indiz herhalten, was aber angesichts Kaufvertrag und Zahlung des Kaufpreises nichts zu bedeuten hat.

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Hast du denn keinen Vertrag für den Kauf abgeschlossen? Wenn darin geregelt war, dass du den Stammbaum bekommst dann hat sie dir den auch zu geben. Und wenn du ihn mit vertrag etc gekauft, bezahlt und sogar schon auf dich angemeldet hast, hat sie gar nichts mehr zu melden. Der würde ich mal ordentlich Terror machen. Begründet sie das denn irgendwie?? Lg


shya2015 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 11:17

Ja klar gab es einen Kaufvertrag. Sie begründet das so, weil der Züchter Wind von dem nicht rechtlichen Verkauf bekommen hat und sie nun ja auf gut Wetter machen muss. 

Habe aber bereits auch mit dem Züchter gesprochen, der mir sagte, dass der Hund bei mir bleiben kann, aber er nur rechtlich weitergehen kann, wenn sie mir die Ahnentafel gibt. Und im Kaufvertrag haben wir nichts von Ahnentafel. Ich wusste bis gestern nicht, dass eine existiert. 

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SalvaBustamante  16.06.2015, 11:19

Warum denn "nicht rechtlicher verkauf?". Woher hast du den Hund denn genau? Im Grunde hast du einen Vertrag unterschrieben, sie auch und du hast den Hund bezahlt also gekauft. Nur wenn der Hund gar nicht ihr gehörte, dann kann sie ihn natürlich auch nicht verkaufen und man müsste ihn zurück geben. Aber auch dann würde ich denen stress machen. Also Hunde vom Züchter bekommen eigentlich immer den Stammbaum mit, bei mir im Vertrag stand das aber auch drin.

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shya2015 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 11:36
@SalvaBustamante

Sie hat den Hund vom Züchter. Der Züchter hat aber im Kaufvertrag für sie angegeben, dass sie den Hund nicht verkaufen darf. Das hat sie aber ja getan. 

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SalvaBustamante  16.06.2015, 11:57

Sowas hat doch ein Züchter nicht zu bestimmen? Ich weiss ja beim Pferdeverkauf davon, dass die Leute ihre Pferde nicht an "händler" verkaufen wollen und darauf achten. Aber wenn das Tier dann einmal verkauft wurde ist das völlig Irrelevant ob sowas im Kaufvertrag steht. Das würde die Freiheit des Käufers doch völlig einschränken und ich denke nicht, dass man si etwas angeben darf. Und wenn dich wäre es vermutlich Nichtig. Wende dich doch mal an einen Anwalt? Vllt auch Online mal schauen. Ich bezweifle, dass so etwas geht. Und selbst wenn dann ist das etwas zwischen dem Züchter und Ihr. Es kann aber nicht sein, dass DU deswegen den Hund wieder weggeben musst.

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Welpe, älterer Hund, Züchter, Verband, Vertrag...

Für eine einigermaßen objektive Beantwortung fehlen noch einige Angaben.


shya2015 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 16:01

Spielt in diesem Fall wohl absolut keine Rolle. 

Mehrfach habe ich jetzt ebenfalls einen Kaufvertrag erwähnt. 

Wer der Züchter ist, spielt keine Rolle. Verband? Warum?

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