Hund zurückholen, aber wie?
Hallo,
ich habe ein Problem. Und zwar geht es um MEINEN Hund, welchen ich schon vor der Ehe mit meiner (Noch-)Frau hatte. Nun ist es im streit auseinander gegangen und sie verweigert mit den Hund zu geben. Er ist auf mich angemeldet und versichert. Die Polizei sagte zu mir die können dabei nichts tun.
Was kann ich nun tun um mir den Hund zurück zu holen?
6 Antworten
Da braucht es eine Zivilgerichtliche Entscheidung, die dann von einem G erichtsvollzieher durchgesetzt wird. Die Polizei ist dafür nicht zuständig.
Solange du keine Anzeige erstattest kann die Polizei tatsächlich nichts tun. Du musst Anzeige wg. Unterschlagung erstatten, da der Hund sowohl in der Versicherung (Unterlagen mitnehmen) als auch bei den Steuern (Unterlagen mitnehmen) über deinen Namen läuft. Ggf. auch Kaufvertrag rausholen und mitnehmen.
Wenn seine Ex-Frau den Hund behält, obwohl er nicht ihr gehört, dann ist das Unterschlagung, denn ein Hund gilt vor dem Gesetz als Sache. Auch wenn es erst vor Gericht geklärt wird: Ein Anzeige kann und sollte er erstatten. Parallel sollte er natürlich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Sich den Hund schnappen und mit sich nach Hause nehmen , da wird die Polizei doch eigentlich auch nichts sagen können oder ? du hast ja die Papiere , also können sie dir nichts nachweisen
Menschenskind... lad dich zum Kaffeetrinken ein, lass dir was einfallen um deine demnächst-Ex-Frau zu besuchen...
Hund an die Leine nehmen und gehen!
Die Kehrseite der Medaille: Kann du dich eigentlich ausreichend um den Hund kümmern? Es gehört ja wohl etwas mehr dazu einen Hund zu halten als nur futter hinzustellen und 2 oder 3mal täglich eine Gassi-Runde zu gehen...
Und wenn es dir noch so schwer fällt: BITTE ENTSCHEIDE IMMER ZUM WOHL DES HUNDES !!!
Hingehen, Hund mitnehmen, fertig. <--- einfachste Lösung Anwalt einschalten, der soll auf Rausgabe Deines Eigentums klagen <--- nervige Lösung
Eine Unterschlagung in/nach der Ehe? Wohl kaum. Außerdem würde lediglich die Strafanzeige bearbeitet und der Hund erst nach einer Gerichtsverhandlung im Rahmen des Urteils einer PArtei zugesprochen.