Klingt gut - für einen Franzosen - für einen Deutschen eher unpassend, es sei denn er hat einen französisch klingenden Nachnamen.
Für einen Mischling - also ohne Ahnuntafel - ist das in Ordnung.
Allerdings solltest du dir die Elterntiere und die Haltungsbedingungen vor Ort anschaun. Denk dran - Fotos taugen nichts - die bekommt man überall her.
Ich würde mich persönlich von den Haltungsbedingungen überzeugen und die Elterntiere anschaun.
Natürlich sollten die Welpen wesentlich weniger als beim Vereinszüchter kosten, da sie kaufmännisch betrachtet mehrere huntert Euro weniger wert sind.
Wenn du Spass dran hast, mach einfach was dir gefällt.
Wenn du die Kenntnisse professionell nutzen willst, solltest du systematisch vorgehen.
Der Lehrer wird deiner Mutter und dir deine Zukunftsperspektiven aufzeigen.
Wenn du auf dem Gymnasium oder der Realschule bist, steht ein Wechsel zur Hauptschule zur Debatte.
Wenn deine Schulpflichtzeit rum ist, wirst du Berufshartzerin.
Es wird auch nicht wesser, wenn du noch länger aufbleibst, dieselbe Frage noch zweimal stellt und nachher wieder die Schule verpennst.
Unendlich ist keine Zahl, mit der du rechnen kannst.
Mit diesen Drähten grillst du erstmal ne Menge Tiere, was strafbar ist.
Der Einbrecher erkennt an dem Schild, dass dein Haus interessant sein muss, schneider die Drähte mit ner Isolierzange durch und du musst dann schaun, dass du ihm nicht in die Quere kommst.
Besser sind Alarmeinrichtungen, die Flutlicht oder Lärm einschalten und von Tieren nicht ausgelöst werden können. Solche sind auch leichter und kostengünstiger zu installieren.
Wie alt ist deine Tochter - du bist ja erst 24 .....
Wenn der Chef nicht einschreitet, würde ich mich um Selbsverteidigung kümmern.
Nimm Pfefferspay mit und wenn der Hund wieder auf dich zukommt, hälst du es ihm vor die Nase und forderst die Besitzerin ultimativ auf, den Hund sofort zurückzuholen - wie sie das mach - mit Kommando oder Leine - ihr Problem.
Du hast um Falle einer Bedrohung das Recht, Gewalt gegen den Hund anzuwenden. Der kann zwar nichts dafür, aber das ist auch nicht dein Problem, sondern das der Besitzerin.
Es reicht, wenn du dich bedroht fühlst.
Ihr habt einen Vertrag geschlossen und der ist zu erfüllen.
Eine Reklamation ist bei einem Welpen sehr schwierig - da hättest du sofort einen Gutachter gebraucht, der feststellt, dass der Hund verschwiegene Mängel hastte, die dem Verkäufer bekannt gewesen sein mussten - praktisch nicht möglich.
Auf eine Sofortzahlung haben die keinen Anspruch - du zahlst die Raten weiter wie vereinbart - hoffentlich per Überweisung, damit du einen Nachweis hast.
Den Hund Abholen dürfen sie nicht. Eine Unterschlagung liegt auch nicht vor.
Der Hund gehört dem Verkäufer nicht mehr - es wurde im Vertrag kein Eigentumsvorbehalt vereinbart.
Vor deren Gelaber würde ich keine Angst haben - die haben keine Ahnung von Recht und Gesetz.
Hoffentlich hast du für so einen Vermehrermischling nicht mehr als 500 Euro bezahlt.
Solange die Dose nicht geöffnet wurde, hält die sich fast ewig (Jahre)
Ich weiß nicht, wie das mit Bambus ist, ob der evtl. splittert...
Mein Hund spielt täglich mit Stöcken aller Art und Größe, die wir draußen finden - Fangen, Zerren, Aportieren oder einfach nur rumtragen.
Oft werden die Stöcke nach Gebrauch zerkleinert und gefressen.
Von Bann ist da nicht die Rede. Du hast einen ausländischen Key gekauft und von einer passenden IP aktiviert. Vermutlich musst du zum Download und dann zum Spielen ebenfalls eine entsprechende IP nutzen.