Hund ohne Kaufvertrag gekauft. Vorbesitzerin will Hund nun doch zurück. Wie stehen meine Chancen?

6 Antworten

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Lehn Dich mal entspannt zurück. Du hast den Hund - wenn Du ihn noch nicht angemeldet hast mach das zügig.

Dein Mann war dabei - Du hast einen Zeugen. Die Zeugen im "Nebenzimmer" kannst Du getrost vergessen. Damit kommt sie nicht durch.

Diese Leute versuchen es halt einfach mal - aber sie werden kaum zum Anwalt gehen und klagen oder sowas. Das kostet Geld und die haben da keinen Aussicht auf Erfolg. Das wird denen jeder Anwalt auch sagen.

Aber pass gut auf den Hund auf und lass ihn nie draußen z.B. im Garten unbeaufsichtigt. Man weiss nie was solchen Leuten einfällt...


Naana246 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 21:02

Ne wir sind sehr vorsichtig geworden. Vor allem weil nun auch drohungen eingegangen sind... Vielen dank für deine Hilfe

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stichelhaar  07.09.2020, 21:52
@Naana246

Ich würde die Polizei über die Drohungen informieren, ohne Verzug.

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William1307  07.09.2020, 22:07
@Naana246

Dann sofort die Polizei einschalten. Es ist besser wenn ihr dann gleich in die Offensive geht anstatt zu warten was von der anderen Seite noch so kommt..

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Bei einem seriösen Züchter hätte es einen Kaufvertrag gegeben (das ist Pflicht) und ebenso eine Ahnentafel, auf welcher der Eigentumswechsel des Hundes eingetragen und unterschriftlich bestätigt wird.

Wovor hast du Angst. Du hast den Hund, du hast den Impfausweis. Nun lass die Dame doch "beweisen", was ihr abgesprochen habt - das kann sie gar nicht. Das ist nämlich das Dumme an mündlichen Kaufverträgen. Nebenabreden, die über das "Ware gegen Geld" hinausgehen, sind NICHT beweisbar.

Zeugen im Nebenzimmer - da lacht sich jeder Anwalt tot! Lass sie doch zum Anwalt gehen und klagen .... das Geld wird kein Vermehrer ausgeben wollen und können ...

Und wenn dein Mann mit dabei war, als "offener" Zeuge, dann zählt das deutlich mehr.

Ich würde mir da keinerlei Sorgen machen.

Ist der Hund im Ausweis bereits auf euch umgeschrieben und beim Ordnungsamt wegen der Hundesteuer angemeldet? Es wird kein Käufer auf solch eine Vereinbarung eingehen. Vielleicht hat sie einen anderen Käufer gefunden, der mehr bezahlen will und kommt jetzt mit solchen Argumenten. Ich würde garnicht darauf eingehen, wenn sie keine Ruhe läßt einen Anwalt fragen. Viel Glück für Euch


Naana246 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 20:52

Er ist schon auf uns versichert, bei tasso ist er auf unseren namen registriert (war er garnicht) und hundesteuertechnisch habe ich alles vorgestern abgeschickt. Heimtierausweis haben wir uns eingetragen als Besitzer ja. Danke Dir

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AylaLucky  07.09.2020, 20:54
@Naana246

Super alles richtig gemacht. Wünsche Euch und eurer Maus viel Glück und ein spannendes Leben.

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dsupper  07.09.2020, 21:25
@Naana246

Sorry - aber im EU-Heimtierausweis darf man selbst überhaupt nichts eintragen! Das darf nur der Tierarzt - selbst die Angaben zum Eigentümer darf man nicht selbst korrigieren.

Und weder die Registrierung bei Tasso noch die Anmeldung zur Hundesteuer oder sonst etwas begründen ein Eigentum!

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Naana246 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 23:21
@dsupper

Ok, das ist mir neu. Wie soll ivh da nun verfahren? Zu meinem Tierarzt fahren und es ihn ausfüllen lassen? Die Vorbesitzerin hat ihre Daten ebenfalls selber eingetragen, der Züchter davor glaube ich auch.

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dsupper  08.09.2020, 07:13
@Naana246

wenn du es schon eingetragen hast, lässt sich das ja nun nicht mehr ändern. Aber ein EU-Heimtierausweis ist tatsächlich ein Dokument, in dem niemand so einfach etwas eintragen darf. Und ja, ansonsten muss das der TA machen, weil der die Möglichkeit hat den Chip vom Hund auszulesen und mit dem Ausweis abzugleichen - und nur dann dürfen eben Änderungen vorgenommen werden.

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AylaLucky  08.09.2020, 08:25
@dsupper

Sorry, hatte gedacht, daß es der Tierarzt gemacht hat. Auf dem Chip ist ja der alte Besitzer noch vermerkt, wie wird aber der neue Besitzer dann auf dem Chip eingetragen? Da unsere 3 spanischen Straßenhunde nicht gechipt waren, haben wir es beim TA machen lassen und einen EU-Heintierausweis bekommen, daher kenne ich das Procedere nicht.

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Du hast den Hund und den Ausweis...

Somit ist der Kaufvertrag abgeschlossen.

Die Verkäuferin kann gar nichts mehr nachträglich ändern

hier sind zwei Willenserklärungen zum Tragen gekommen, du wolltest diesen Hund und hast ihn bezahlt und dein Gegenüber wollte einen Hund verkaufen, nämlich den, den du jetzt hast. Du hast den Hund und der Verkäufer das Geld, somit ist ein Vertrag zustande gekommen. Und hier endet die Geschichte auch schon. Sollte der Verkäufer es anders haben mögen, so kann er ja mal klagen, nur das Unterfangen ist relativ vergebens.