Hund auf Radweg - Unfall. Wer schuld?

11 Antworten

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Ohne den ganz genauen Ablauf zu kennen dürfte nach aller Erfahrung der Hundehalter haftpflichtig sein und somit für den Schaden aufzukommen haben.

Eine Tierhalter ist für die Schäden, die sein Tier verursacht, verantwortlich und er haftet sogar nicht nur nach der üblichen Verschuldenshaftung nach § 823 BGB,  sondern gar nach der deutlich schärferen Gefährdungshaftung nach § 833 BGB, der Hundehalter haftet somit verschuldensunabhängig!

Du bist vorschriftsmäßig auf de Radweg gefahren, dann kommt der Hund auf diesen gesprungen und bringt Dich durch ein Ausweichmanöver zu Fall. das ist m.E. ein eindeutiger Haftungsfall des Hundehalters.

Hast Du ihn schon mit dem Sachverhalt konfrontiert? Man kann davon ausgehen, dass er eine Tierhallterversicherung hat die für den Schaden aufkommt. Wenn diese den Sachverhalt so sieht wie ich wird sie leisten.


Kiree 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 15:53

Danke für die Antwort. Die Sache ist letzten Sommer passiert, seitdem traue ich mich kaum mehr auf dem Radweg zu fahren. Zu dem Zeitpunkt stand ich so unter Schock, daß ich auch nichts unternommen habe, wollte mich jetzt aber zum Frühjahr hin grundsätzlich informieren.

robe53  31.03.2015, 16:19
@Kiree

Naja, da würde ich dennoch weiterhin auf dem Radweg fahren, aber mit erhöhter Aufmerksamkeit. Vor allem dann, wenn man Personen sieht, die eindeutig einen Hund dabei haben müssten (Hundeleine in der Hand), aber den Hund nicht. Oder wie in deinen Fall, eine feiernde Personengruppe.

Ich hatte schon drei mittelschwere Motorradunfälle durch Fremdverschulden, habe mich aber dennoch nach meiner Genesung gleich wieder aufs Krad gesetzt. Man sollte sich das Leben durch solche Erfahrungen nicht schwerer machen oder sich einschränken, aber daraus lernen. 

Übrigens: Ob der Hund angeleint ist oder nicht spielt grundsätzlich für die Haftung keine Rolle, da nach Gefährdungshaftung gehaftet wird. Könnte höchstens für den Grad des Verschuldens und damit  bei Zuwiderhandlung die Höhe einer Strafe für den Hundehalter entscheidend sein. Z.B. dann, wenn Du einen Personenschaden davonträgst (fahrlässige Körperletzung oder grob fahrlässige Körtperverletzung).

Kiree 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 22:47
@robe53

Hast natürlich recht, man sollte sich von schlechten Erfahrungen nicht grundsätzlich vom Leben abhalten lassen, aber daraus lernen. Leben bedeutet nun einmal Risiko. Danke nochmal für Deine weiteren Ausführungen und auch dafür, mich daran erinnert zu haben! Also auf an den Rhein! : ))

"Es entschied zugunsten der Verletzten. Diese muss nicht konkret nachweisen, dass der Hund den Unfall verursachte. Vielmehr spricht derBeweis des ersten Anscheins dafür, dass die Begegnung mit dem Hund und der Sturz in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang standen."

http://www.rechtstipps.de/pauschalreise-flugreise/themen/hundehalter-haftet-fuer-nicht-angeleinten-hund

Anscheinend hast du gute Chancen den Schaden erstattet zu bekommen.


Kiree 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 16:12

Danke für die Info, der link ist echt interessant.

Johannisbeere11  31.03.2015, 09:26

hoffentlich nicht

blackhawk2014  31.03.2015, 13:59
@Johannisbeere11

Hoffentlich doch.

Hunde gehören angeleint oder wenigstens erzogen und beaufsichtigt.

Ansonsten ist das alles sehr fahrlässig.

Was macht man denn, wenn jemand kommt der Angst vor Hunden hat?

Auf jeden Fall! Fakt ist du bist verletzt worden, schuld daran ist der Hund und die Verantwortung für den Hund haben die Besitzer. Ich habe selbst einen Hund und wenn mein Hund an so einem Unfall schuld wäre, was normal gar nicht passieren sollte denn ein Hund sollte nicht komplett frei herumspringen dürfen wenn andere Menschen in der Nähe sind und der Hund nicht gehorcht, würde ich sofort helfen. Zum einen aus Menschlichkeit, zum anderen ist es Pflicht bei einem Unfall Hilfe zu leisten. Der Unfall wäre also zu vermeiden gewesen ich würde auf jeden Fall Kontakt mit den Besitzern oder der Polizei suchen! Gute Besserung :)


Kiree 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 16:08

Danke für die guten Wünsche. Ich stand leider zu dem Zeitpunkt komplett unter Schock, vor Schmerz und Schreck.

Hi das sind immer so Situationen wo ich mir auch net sicher bin. Wird sicherlich drauf ankommen ob da an der Stelle eine Leinenpflicht besteht oder eben nicht.

Eigentlich hättest den direkt die Halter ansprechenn müßen, wegen Adresse, Name und Co, eigentlich hat jeder Halter für sowas eine Haftpflicht, die den Schaden dann reguliert, dann müßtest nun nur auf Unfallbogen warten. Wenn das nicht getan hast und weitergefahren bist, wird es sicherlich schwer die zu wiederzufinden, Golden Retriever werden ja sehr häufig gehalten. Da geht nur evtl Aufruf in Zeitung starten oder eben Anzeige gegen unbekannt...

Und da ich auch schon ein paar Mal in eine Böschung reinhüppen mußte, um nicht von Radlern überfahren zu werden, kann ich halt nur dazu raten auch als Radfahrer vorrausschauend zu fahren und ggf die Geschwindigkeit grad an solchen Bereichen runterzuschrauben. Manchmal merkt man als Radfahrer seine eigene Geschwindigkeit gar net, aber für jemanden zu Fuß kann das schon zu schnell sein um einzugreifen, der Hund hätte ja genauso gut ein Kind sein können und dann wäre das Geschrei sicher groß gewesen. Also im Hinterkopf behalten das man hier in DE sich die Wege mit in etwa 80 Mio anderen Menschen teilen muss ;)

(gilt übrigens auch für den Halter des Hundes, er hätte sehen müßen was sein Hund macht....)


Kiree 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 16:03

Es bleibt natürlich die Frage, wie schnell oder langsam man nun auf einem vom Fussweg durch eine Böschung abgetrennten und klar als Fahrradweg ausgewiesenem Weg fahren darf. Ich bin relativ langsam unterwegs gewesen (mein 8-jähriges Kind fährt da deutlich schneller). Übrigens nutzen auch viele Sportradler den Radweg und von denen hätte keiner mehr bremsen können und es wäre zu einem schlimmen Unfall gekommen. 

Deshalb auch meine Frage: Hätte man in einem solchen Fall nicht vom Halter erwarten können, daß er seinen Hund anleint, wenn er sich direkt an einem vielbefahrenen, schmalen Radweg (gerade mal Platz für zwei Radfahrer nebeneinander) aufhält?

jww28  01.04.2015, 11:51
@Kiree

ja das aufjeden Fall, wie ich schon schrieb nicht nur du musst auf deine Umgebung achten beim fahren, sondern auch der Hundehalter hat sein Hund zu beaufsichtigen das er nicht einfach Wege kreuzt, wenn jemand kommt, zumal ich mir halt fast sicher bin, das er da eigentlich Leinenpfilicht gehabt hätte....Es wäre also gar nicht so weit gekommen wenn er sich an geltende Gesetze gehalten hätte..deswegen wären die Personalien von denen wichtig gewesen zwecks Zahlung der Schäden. Und Geschwindigkeit ja kann ja nur von mir nun ausgehen, auf gut einsehbaren Fahrradwegen drehe ich auch den Hahn auf, aber spätestens bei engen Kurven wo man nicht reinschauen kann und auch bei Picknick-Plätze, Bänken, Imbissbuden direkt am Fahrtweg bremse ich so ab, das ich jederzeit sofort stehenbleiben könnte. Sprich es mir keine Schmerzen machen würde mal kurz abzuspringen. Vor den Rennradlern hab ich auch Angst...lach, die sind mir deutlich zu schnell, wobei ich sagen muss das dank Ebikes ja nun auch Rentner unterwegs sind die seit Ewigkeiten nicht mehr Rad gefahren sind und die fahren auch echt gruselig und vor allem unsicher...an denen fahr ich mit Fahrrad auch immer mit großen Bogen und sehr langsam vorbei damit nix passiert :) Wenigstens ist euren Kind nix passiert, das ist schonmal viel Wert :)

Ein Fahrradfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt obiger 🎝 Paragraph der STVO. Das bedeutet angepasst fahren, so dass man jederzeit anhalten kann!

Mit dem uneinsichtigen Verhalten von Tieren ist immer zu rechnen. Ebenfalls ist bei unübersichtlichen Strecken die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren um obiger Grundregel im Link jederzeit entsprechen zu können.

Natürlich hat auch ein Hundehalter eine Sorgfaltspflicht, wie jeder Teilnehmer am öffentlichen Miteinander und jeder Tierhalter. Aber das entbindet den Fahrradfahrer nicht davon an Bedingungen angepasst zu fahren.

Zumal - derzeit gibt es noch kein derart hohes Gras (höchstens dürres Gras) welches die Sicht auf einen grossen Hund, wie Golden Retriever total versperren könnte.

Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn.... ein Radlfahrer umsichtiger & langsamer gefahren wäre und ein Hundehalter nur einem jederzeit abrufbaren Hund Freilauf gewährt hätte.

Hätte, hätte, Fahrradkette.... Einige Dich mit dem Hundehalter.


Georg63  31.03.2015, 18:33

fahren, so dass man jederzeit anhalten kann!

Auch Fahrräder haben einen Bremsweg!

Bei deiner Auslegung dürfte es keine Autos geben.

Mit dem uneinsichtigen Verhalten von Tieren ist immer zu rechnen.

Richtig - rechnen muss damit vor allem der Tierhalter und entsprechende Maßnahmen treffen (Erziehung, Leine). In jedem Fall haftet der Tierhalter.

Kiree 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 15:57

Sorry, aber das ist leider ziemlich wenig hilfreich. Ich bin eh schon wie eine Oma unterwegs, wenn ich Fahrrad fahre. Weshalb ich überhaupt ausweichen konnte. Noch langsamer und ich würde umfallen.

Mir gefällt übrigens auch Dein Ton nicht, der mir unterstellt, gelogen zu haben. Du kennst die Gegebenheiten nicht und an Gewässern wächst Schilf, welches bis zu 2 Meter hoch werden kann. Aus genau diesem Grund konnte ich den Hund auch nicht sehen, bis er mir direkt vor die Reifen sprang.