Hund mit Fahrrad angefahren

15 Antworten

Niemand kann dich anzeigen oder verklagen. Du hast alles richtig gemacht.

Die Hundehalterin ist dafür verantwortlich, dass ihr Hund auf dem Fußweg bleibt. Sie hat ihn nicht richtig festgehalten. (Bei Kindern könnte es anders sein, aber angeleinte Tiere und Kinder sind rechtlich schon was anderes.)

Du bist völlig anständig auf dem Radweg gefahren, in einem durchaus noch normalen Fahrradtempo. Wenn ein Auto dasselbe auf der Autospur tut und ein Hund ohne Vorwarnung auf die Straße springt, ist der Autofahrer ja auch nicht dran schuld.

Sie sieht das anscheinend auch ein. Jetzt kann höchstens noch passieren, dass sie die Tierarztrechnung nicht bezahlen kann und dann ein Bisschen herumstresst. Aber keine Sorge, du musst gar nichts bezahlen.

In dem Fall hat sie ihre Aufsicht "verletzt". Sicher hätte ein verringertes Tempo auch was gebracht, aber sie hätte darauf achten müssen, dass der Hund erst gar nicht ausschert.

Sie kann dich nicht anzeigen. ABer schön zu hören, dass es sowohl Hundehalter als auch Radfahrer gibt, die nicht gleich eine Anzeige schreiben wollen und einen wie wild beschimpfen, sondern beide der Meinung sind, Schuld zu haben. =)

Nein, sie kann dich nicht anzeigen. Wenn sie mit einem Hund an einer Straße oder einem Fahrradweg entlang läuft, dann muss sie auf den Hund aufpassen. Nicht der Auto- bzw. wie in diesem Fall der Fahrradfahrer.


LiTtLe09 
Beitragsersteller
 19.05.2015, 14:10

Danke für die schnelle Antwort! :)

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Es könnte Dich eine Teilschuld treffen, gesetzlich ist es gottlob (ohne Dir damit jetzt was zu wollen, aber es gibt auch wirklich rücksichtslose Fahrradfahrer) mittlerweile so geändert worden, dass Fahrradfahrer sowie auch Jogger ihr Tempo auch bei angeleinten Hunden zu verringern haben, weil eben auch Kinder unberechenbar sind und wenn ein Fahrradfahrer nicht in der Lage ist für einen Hund zu bremsen, so hätte er eben auch ein Kind mitgenommen, aber das ist dann immer von Richter zu Richter unterschiedlich. 


Hominide  19.05.2015, 16:31

Müssen denn Autofahrer auch ihre Geschwindigkeit verringern, wenn sie einen Hund an der Leine sehen? Es ist grob fahrlässig, einen Hund an der Flexileine frei laufen zu lassen, wenn nebenan auch noch ein ausgeschilderter Radweg ist.

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Du hast nichts Schlimmes zu erwarten. Du hast dich absolut korrekt verhalten und auch keine Verkehrsvorschrift verletzt. Auf einem ausgeschilderten Radweg haben Fußgänger und ihre Hunde genauso wenig verloren, wie auf der Fahrbahn.

Die Hundebesitzerin hat völlig Recht, wenn sie meinte, dass sie auf den Hund hätte besser aufpassen sollen. Sie sollte froh sein, dass du nicht gestürzt und dich verletzt hast.