Ohne den ganz genauen Ablauf zu kennen dürfte nach aller Erfahrung der Hundehalter haftpflichtig sein und somit für den Schaden aufzukommen haben.
Eine Tierhalter ist für die Schäden, die sein Tier verursacht, verantwortlich und er haftet sogar nicht nur nach der üblichen Verschuldenshaftung nach § 823 BGB, sondern gar nach der deutlich schärferen Gefährdungshaftung nach § 833 BGB, der Hundehalter haftet somit verschuldensunabhängig!
Du bist vorschriftsmäßig auf de Radweg gefahren, dann kommt der Hund auf diesen gesprungen und bringt Dich durch ein Ausweichmanöver zu Fall. das ist m.E. ein eindeutiger Haftungsfall des Hundehalters.
Hast Du ihn schon mit dem Sachverhalt konfrontiert? Man kann davon ausgehen, dass er eine Tierhallterversicherung hat die für den Schaden aufkommt. Wenn diese den Sachverhalt so sieht wie ich wird sie leisten.