Supermarktbetreiber wollte mir ein Knöllchen geben obwohl ich eine Parkscheibe habe?
Auf vielen Supermarktparplätzen braucht man ja eine Parkscheibe. Das finde ich auch in Ordnung. Ansonsten kann man ein Knöllchen bekommen. Natürlich keines von der Stadt. Also ein privates. Ich habe eine elektronische Parkscheibe. Vor kurzem wollten sie mir ein Knöllchen geben. Habe gleich gesagt, dass das eine Parkscheibe ist. Musste also nichts bezahlen. Ich war auch nur zum einkaufen. Bin also auch nicht zu lange gestanden. Wäre das Knöllchen trotzdem gerechtfertigt gewesen?
3 Antworten
Ja,das kann sein.
Im öffentlichen Raum ist die gültig.
Auf privaten Grundstücken kann das anders sein.Das Supermarktgelände ist privat und der oder die Besitzer / Betreiber bestimmen wer wie lange und mit welcher Anzeige - Scheibe - man dort stehen darf.
Ist die klassische Scheibe vorgeschrieben und alles andere nicht erlaubt dann ist das leider so.Da solltest du dir die Bedingungen oder AGB durchlesen was erlaubt ist.
Zulassung: Wann ist sie erlaubt?
Nur wenn die elektronische Parkscheibe eine Typengenehmigung hat, ist sie in Deutschland zugelassen. Rein äußerlich muss auf der Vorderseite außerdem, wie bei allen Parkscheiben, das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes "P" auf blauem Grund) abgebildet sein, und über dem Display steht "Ankunftszeit". Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben.
Wo ist die digitale Parkscheibe erlaubt?
In Deutschland ist sie im öffentlichen Verkehrsbereich erlaubt. Auf privat betriebenen Parkplätzen ist es nicht selbstverständlich, das regeln die Betreiber in ihren Nutzungsbedingungen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/elektronische-parkscheibe/
Wäre das Knöllchen trotzdem gerechtfertigt gewesen?
Nein, diese elektronischen "Parkscheiben" sind offitiell zugelassen.
Im öffentlichen Verkehrsraum ja,auf privaten Parkplätzen,Supermärkte und andere nicht öffentlichen Plätzen kann das anders sein.
Dann muss das auch explizit auf den entsprechenden Taleln dort vermerkt sein, ansonsten gilt das was auch lt. StVO gültig ist. Ich würde einer Klage da recht entspannt entgegensehen.
Eine Parkscheibe nutzt nichts wenn dort ein Parkschein am funktionsfähigen Automat gezogen werden muss.
Das hat mit der Frage nichts zu tun, dort wurde nur ein Parkscheibe verlangt.
Meistens hängen auf dem Gelände ein oder mehrere Schilder mit den AGB,Parkbedingungen.
Stimmt, das ist so.
Es kan sogar Bedingung sein das man nur dort stehen darf wenn man das Geschäft als Kunde besucht.
Das kann nicht nur das ist so.
Sonst kann man auch abgeschleppt werden.
Was ich, selbst wenn es dort auf den Schildern steht, für kaum durchsetzbar. Aber es ist mir auch kein Parkplatz bekannt wo das auf den Schildern steht.
In einer benachbarten Stadt ist ein Erotikgeschäft.Das hat eigene Parkplätze für Kunden.Dort sind Schilder angebracht,gut sichtbar,das es nur für Kunden,Besucher des Geschäftes ist.Widerrechtlicht abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden.Auch ein Kieferorthopäde in meiner Region hat an den Parkplätzen Schilder die darauf hinweisen das dort widerrechtliches Parken verboten ist und abgeschleppt werden kann.Ist ein privates Grundstück.
In Deutschland ist sie im öffentlichen Verkehrsbereich erlaubt. Auf privat betriebenen Parkplätzen ist es nicht selbstverständlich, das regeln die Betreiber in ihren Nutzungsbedingungen. Elektronische Parkscheibe: Wann und wo sie erlaubt ist (adac.de)
Im öffentlichen Verkehrsraum ja,auf privaten Parkplätzen,Supermärkte und andere nicht öffentlichen Plätzen kann das anders sein.Das sind z.B. private und das bestimmen die Besitzer oder Betreiber wer und wie lange,welche Art von Anzeige,klassische Parkscheibe oder auch digitale,sonstige Anzeige der Ankunftszeit akzeptiert wird.
Eine Parkscheibe nutzt nichts wenn dort ein Parkschein am funktionsfähigen Automat gezogen werden muss.Meistens hängen auf dem Gelände ein oder mehrere Schilder mit den AGB,Parkbedingungen.Es kan sogar Bedingung sein das man nur dort stehen darf wenn man das Geschäft als Kunde besucht.Sonst kann man auch abgeschleppt werden.