Darf die Stadt bzw das Ordnungsamt Knöllchen auf einem privaten Parkplatz verteilen?
Hallo zusammen,
ich parke mein Auto öfter auf dem Privatparkplatz hinter meiner Arbeitstelle. Es kommt immer mal wieder dazu, dass ich es nicht vor Ablauf der Parkscheibe zurück schaffe. So hab ich mir schon öfter mal ein Knöllchen von der Stadt eingefangen. Jetzt kam ich zufälliger mit einer Mitarbeiterin vom Ordnungsamt ins Gespräch, die mir mitteilte, dass sie da gar keine Knöllchen verteilen dürfen, weil es Privatgelände ist. Kann man da rückwirkend noch etwas machen. Ich hab meine Knöllchen ja immer gleich bezahlt, aber wenn das nicht rechtens war, müsste ich das Geld ja eigentlich zurück bekommen, oder gibt es da wieder eine Sonderregelung?
2 Antworten
Da ist dann erstmal Ende. Die Zahlung ist eine Schuldanerkenntnis und der Fall abgeschlossen. Zurück bekommst du dann nichts mehr.
Auch auf einem privaten Parkplatz kann es Knöllchen geben, wenn dieser verkehrsrechtlich gewidmet ist und entsprechende Schilder stehen. Dazu gibt es dann entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen bei den Behörden.
So ist zum Beispiel bei uns ein Besucherparkplatz an der Uni von der Fläche her Privatfläche der Uni, dennoch aber entsprechend gewidmet und es gilt eine Parkscheinpflicht samt Automaten. Das Ordnungsamt verteilt auch dort Knöllchen.
Bevor du dein nächstes Knöllchen wieder zahlst, würde ich beim OA etwas genauer nachfragen.
Nein, darf sie nicht. Widerspruch einlegen!