Hilfe will als Werkstudent arbeiten aber Freundinbezieht Geld vom Jobcenter können wir zusammenziehen?

4 Antworten

Wenn ihr zusammen zieht und Du der Vater des ungeborenen Kindes bist, wird euch das Jobcenter sicher gleich als BG - Bedarfsgemeinschaft ansehen.

Da wird das sogenannte Probejahr nicht in Betracht kommen, sondern nach dem Zusammenzug gleich Einkommen und evtl. Vermögen von dir berücksichtigt.

Das Jobcenter wird dich sicher auch zur Beantragung von Bafög - auffordern und das musst Du dann auch entsprechend nachweisen.

Denn Bafög - ist eine vorrangig zu beantragende Leistung und ein möglicher Anspruch kann nur durch eine Antragstellung geprüft werden.

Auch stünde dir unter 25 Jahren dann das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt lebst und von ihnen nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Das wäre dann auch anrechenbares Einkommen.

Wie alt bist Du denn ?

Unter 25 Jahren könnte auf Erwerbseinkommen für Schüler, Azubis und Studenten der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto gelten.

Bis auf diesen Betrag würde dann nichts als Einkommen angerechnet und wenn das Bruttoeinkommen höher ist, kämen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zum erhöhten Grundfreibetrag dazu.

Da einige Sozialleistungsansprüche zusammentreffen können (Bürgergeld, Bafög, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld) empfiehlt es sich dringend, eine Beratung im Anspruch zu nehmen. Der Sozialleistungsanspruch ist komplex, nicht selten kommt es zu Fehl- oder unvollständigen Beratungen. Bei Studis mit Kind bietet sich hier die Sozialberatung des Studiwerks als Anlaufstelle an.

Auf Bafög (mit Kinderbetreuungszuschlag) sollte nicht leichtfertig verzichtet werden – auch ergänzend zur Erwerbstätigkeit.

Der landläufigen Auffassung, ein Probejahr beim Bürgergeld in Anspruch nehmen zu können, kann mit Kind regelmäßig nicht gefolgt werden.

Unabhängig davon sollten vor der Geburt die Ansprüche auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft sowie Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt verwirklicht werden. Meistens unbekannt ist die Empfehlung, vor der Geburt unbedingt einen Antrag bei der Stiftung Mutter und Kind (bsp. über Pro Familia) zu stellen.

können wir zusammenziehen

Ja sicher. Damit bildet ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft und das Jobcenter berechnet aufgrund einer beider Einkommen den Betrag, xen deine Freundin ausbezahlt bekommt.

Alex

Ein Jahr lang könnt ihr "auf Probe" zusammen ziehen ohne dass dein Einkommen auf ihr Bürgergeld angerechnet wird, ganz davon abgesehen dass 1200 € ja rechnerisch eh nie den Regelsatz für drei Personen erfüllen - also erstmal keine Sorge, dass ihr da was abgezogen wird.

Nach dem Jahr und mit dann u.U. mehr Gehalt siehts dann wieder anders aus, dann bildet ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft.

Ansonsten ist es kein Problem, dass z.B. ihr Mietanteil übernommen wird und du zahlst den Rest dazu. Genauer planen könnt ihr mit ihrem Sachbearbeiter.

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/bedarfsgemeinschaft-auf-probe/#:~:text=M%C3%B6chten%20Sie%20bei%20Hartz%2D4,ma%C3%9Fgebenden%20Regelsatz%20der%20Leistungsempf%C3%A4nger%20hat.

Die Seite ist grad down, vielleicht gehts später aber wieder.


Smartass67  01.10.2024, 11:52

Gute Antwort. Daher besser offiziell von vornherein einfach einen auf WG machen.