Bin ich verpflichtet bafög zu beantragen?
Mein Vater ist arbeitslos und erhält daher Bürgergeld vom Jobcenter. Ich lebe bei ihm. Nun muss ich in regelmäßigen Abständen das Jobcenter Updaten, wie meine Lage in Sachen Uni, Arbeit usw. aussieht. Nun bin ich eingeschriebene Studenten und am Telefon wurde mir vom Jobjenter nun mitgeteilt, dass ich bald aufgefordert werde, bafög zu beantragen.
Ich möchte das aber unter gar keinen Umständen. Ich habe selbst Ersparnisse, ich kann selber jobben und selbst wenn nicht, habe ich noch eine Mutter, die mich finanziell unterstützen kann. Also, wisst ihr, ob ich Bafög beantragen MUSS oder ob ich Widerspruch einlegen kann?
2 Antworten
Es kommt im Grunde darauf an, ob ihr mit deinem Vater eine Wohngemeinschaft darstellt und ob euch das Jobcenter als 2 Personen in einem Haushalt bei seiner Rechnung einberechnet. Dich wird niemand zwingen, Bafög zu beantragen, solange du keine Zahlungen vom JC bekommst. Deinen Vater kann es aber negativ treffen, wenn er das Geld für 2 Berechtigte für dich quasi mitbekommt.
Ich denke nicht, weil das Kindergeld jeder bis 25 bekommt.
Kindergeld zahlt die Familienkasse, zählt beim Bürgergeld vom Jobcenter wie auch ein möglicher Bafög - Anspruch als anrechenbares Einkommen und wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.
Wenn Du kein zusätzliches Erwerbseinkommen erzielst, steht dir auf mögliches Bafög - ein monatlicher pauschaler Freibetrag von 100 Euro zu, der dir dann vom Bafög - theoretisch abgezogen würde und sein anrechenbares Einkommen verringert.
Bist Du unter 25, darfst Du seit Juli 2023 im Monat bis zu nun 538 Euro Brutto gleich Netto verdienen, also bis zur Minijobgrenze, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird.
Dann aber entfallen die pauschalen 100 Euro vom Bafög - würde dann wie das Kindergeld voll auf deinen Bedarf angerechnet.
Läge das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, kämen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Ja, ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Bafög - ist durch Antragstellung zu prüfen.
Zählt das Kindergeld auch zu Zahlungen vom JC? Denn das Geld kommt ja von der Familienkasse