Heizkosten in Haus mit schlechter Wärmedämmung. Stimmt es, dass der Vermieter einen Teil der Kosten selbst zahlen muss.?

8 Antworten

Nur den Anteil der Co2- Besteuerung, wie andere schon richtig sagen.

Wenn Deine Heizung C02 neutral ist (offiziell, natürlich gibt es in der Wirklichkeit keine! 100% C02- neutrale Heizung und wird es auch in absehbarer Zeit nicht geben, nicht mehr in DIESEM Jahrhundert)

Würdest Du z.B. mein Wohnhaus mieten (die Heizung gilt als 100% CO2 neutral : Holzscheitheizung (unisolierter echter Altbau, ziehende Fenster) müßtest du weiterhin alles alleine zahlen, und ich glaube Wärmepumpen gelten offiziell sogar auch als CO2 neutral, obwohl durch die noch! mehr neues CO2 produziert werden, als ich produziere.

Wobei sich MEINE Heizkosten tatsächlich sehr in Grenzen halten, hauptsächlich auch durch niedrige Zimmertemperaturen, aber auch durch meine eigene Arbeit (mache mein Holz selber klein und dann noch die ganzen , ständigen Umschichtungen, damit bloß nichts schimmelt (das ist eigentlich die noch größere Arbeit)

Und ja daneben noch die 8% - Regelung, die die anderen genannt haben, bei Modernisierung.

Nur den CO² Anteil der Brennstoffkosten muss der Vermieter teilweise übernehmen.

Je nach Emmission des Gebäudes sind das 0-95% der CO² Kosten. Der Rest verbleibt beim Mieter.

Der CO² Preis liegt 2025 bei 55€/Tonne und steigt jedes Jahr weiter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite in einer Firma, die Nebenkostenabrechnungen macht.

Eine solche Regelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wäre mir nicht bekannt; das ist aber auch nicht mein Fachgebiet.

Zu beachten ist jedoch, dass der Vermieter für den Fall einer energetischen Sanierung berechtigt wäre, die angefallenen Kosten durch die Modernisierungsumlage auf die Jahresmiete umzusetzen.

Die Mieterhöhung kann dadurch auch höher ausfallen als die eingesparten Kosten.


BurkeUndCo 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 10:51

Stimmt prinzipiell.

Aber, wie man aus anderen Antworten lernt, darf der Vermieter die CO2-Zusatzkosten nur zum Teil auf den Mieter umlegen, was dazu führen soll, dass der Vermieter, der ja die Heizkosten nicht selbst bezahlt, ein Interesse an der bessere Gebäudeisolierung bekommt.

Nicht zukünftig, sondern schon seit 2023 ist das so. Und es bezieht sich nur auf den Anteil der CO2 Kosten. Die Berechnung muss aus der Heizkostenabrechnung hervor gehen. Wenn das nicht berücksichtigt wurde, hat man das Recht, die Heizkosten um 3% zu kürzen.

Nein, nur einen gewissen Anteil an den CO2-Kosten muss der Vermieter tragen, such im Internet. Und rechnet damit, dass die Miete teurer wird, wenn er deswegen a) isoliert und/oder b) eine Wäpu einbaut, die in ungedämmten Häusern auch sehr viel Strom braucht und ggf. laut ist bzw. mit der Zeit wird, aber da sie als CO2-frei gilt dann eben kein Teil der Kosten mehr auf den Vermieter abgewälzt werden kann.

notting

Woher ich das weiß:Hobby