Hauskauf von privat, plötzlich Makler?
Hallo, wir möchten uns mal informieren bezüglich eines Hauskaufes. Wir haben von privat im Internet ein Haus gefunden, welches wir uns ansehen werden, der Termin steht bereits. Wir haben also selbst telefonisch Kontakt zum Verkäufer aufgenommen und bis dato gab es noch keinen Makler in dieser Beziehung. Heute kam plötzlich eine Anzeige online von einem Makler, er war vor Ort, hat neue Bilder gemacht und verlangt nun über 13700€ Provision. Frage:Wenn wir zu dem Besichtigungstermin fahren den wir selber mit dem Verkäufer ausgemacht haben, wohl wissend dass das Haus ja ohne Maklerprovision verkauft werden sollte, dann hat der Makler beim Termin auch nichts dort zu suchen oder? Die alten Anzeigen sind sogar parallel noch aktiv, in denen steht ja dass Makleranfragen unerwünscht sind und der Verkauf ohne Provision erfolgt. Die Verkäufer sind schon älter und leider scheint ein Maklerbüro die Verkäufer dermaßen bezierst zu haben dass der eine eigene Anzeige im Netz hat. Wir wollen uns nur wappnen, falls der Makler plötzlich bei dem Besichtigungstermin auftaucht und uns quasi übernehmen will damit er Anspruch auf eine Provision bekommt. Denn ich gehe davon aus, dass er von uns weiß. Der wird sie Verkäufer mit Sicherheit gefragt haben, ob sie bereits Termine mit anderen Leuten gemacht haben.
7 Antworten
Moin,
ihr habt mit dem Makler nichts zu tun. Ihr habt ihn nicht beauftragt - ihr müsst ihn nicht zahlen. Unterschreibt also nichts, was euch der Makler gibt. Macht Screenshots von den privaten anzeigen, sofern die noch im Netz sind und schreibt nieder, wie der Kontakt mit den Verkäufern zu Stande gekommen ist. Ich find es schon sehr unseriös, dass der Makler jetzt schon etwas von euch verlangt. Das war vielleicht mal so. Aber mittlerweile hat sich auf dem Gebiet doch einiges getan.
Ein Makler verlangt in aller Regel nur von seinem Auftraggeber.... Nur zwischen den beiden entsteht ein Rechtsgeschäft. Der den Makler nicht beauftragt muss bei ihm auch nichts unterschreiben oder bezahlen. Lediglich der Verkaufspreis kann sich dadurch ändern... Vorher 200.000 €, nacher 200.000 zzgl Maklercourtage. Der Käufer hat nur das Recht sich für oder gegen das aktuelle Angebote zu entscheiden. Oder man einigt sich darauf den Kaufpreis bei 200.000 € zu belassen und im Gegenzug die Maklercourtage selbst zu zahlen um für diesen Teil nicht auch noch Grunderwerbssteuern bezahlen zu müssen.
Die alten Anzeigen sind sogar parallel noch aktiv, in denen steht ja dass Makleranfragen unerwünscht sind und der Verkauf ohne Provision erfolgt.
Also habt ihr mit dem Makler nichts zu tun.
Das ist Unsinn.... Der Makler ist in dem Fall Vertreter des Verkäufers.... Und der hat jederzeit das gleiche Recht wie der Käufer.... Nämlich sich bei den Kaufverhandlungen durch eine weitere Person vertreten zu lassen.
Und selbst die Preise sind nur unverbindliche Angebote bis ein verbindliches Rechtsgeschäft entsteht oder zumindest ein verbindliches Angebot ausgesprochen wird.
Makler sind bevollmächtigte Vertreter ihrer Mandanten und können jederzeit hinzu gezogen werden, dieses Recht, sich jederzeit durch einen Makler vertreten zu lassen, haben sowohl Käufer wie Verkäufer. Ein Rechtsanspruch auf Kauf oder Verkauf ohne fremde Hilfe besteht zu keiner Zeit.
Man einigt sich auf einen Preis und kennt alle weiteren Gebühren, Provisionen, Kosten und Umstände des Kauf bzw. Verkauf, entscheidet sich zu den gegebenen Bedingungen entweder ins Geschäft zu kommen oder es zu lassen. Vorverträge sind bei Immobilien in aller Regel vollkommen unwirksam, erst der Kaufvertrag beim Notar ist bindend. Ihr habt also alle Möglichkeiten bis zum Notartermin, diese umfassen: den Preis nicht zu akzeptieren, den Makler nicht zu akzeptieren und auf dem Wege eben auch nicht die erste Wahl für den Verkäufer zu werden..... Sprich, die Immobilie nicht verkauft zu bekommen. Oder den Makler und die höheren Kosten zu akzeptieren und dadurch eine bessere Chance zu haben für den Verkäufer als Käufer infrage zu kommen.
Preisauszeichnungen und Inserate sind immer nur unverbindliche Angebote, an die sich weder Verkäufer noch Käufer halten müssen. Erst die Willenserklärung "du kannst zu dem Preis und zu diesen Bedingungen kaufen" ist ein verbindliches Angebot, ebenso wie die gleichlautende Willenserklärung des Käufer "ich kaufe zu den vereinbarten Bedingungen" lässt einen Vertrag erwachsen. Im Supermarkt ist der Kaufvertrag damit rechtsverbindlich, Immobilien betreffende Kaufverträge erst nach Vorlesung durch einen Notar und Unterzeichnung aller Beteiligten in Gegenwart eines Notar. Jede Partei hat das Recht sich bis zum wirksam werden des Vertrag anders zu entscheiden.
Wäre der Termin schon ohne Makler gewesen, würd ich sagen, der ist raus.
So war noch nichts weiter und der Makler hat sich gemeldet. BEVOR irgendwas außer dem Ersttelefonat war
Ihn dann auszubooten, dürfte schwierig werden.
Nur wenn man sich ohne Makler bereits über alle Dinge einig gewesen wäre und der Verkäufer sich zum Verkauf zu den Bedingungen entschieden hätte, hätte man überhaupt eine kleine Chance sich dagegen zu wehren..... Letztendlich kann sich aber jeder beteiligte sich bis zur notariellen Unterschrift anders entschieden.
Weder muss der Verkäufer unterschreiben noch der Käufer. Alles was vorher passiert ist nur unverbindlich und kann nach belieben neu verhandelt werden in der Hoffnung, dass dann beide unterschreiben.
Das mag ja sein, nur wenn der Makler inzwischen einen potentiellen Interessenten gefunden hat, der bereit ist den dadurch unrentabel geworden Kauf einzugehen, nutzt Euch das an der Stelle gleich Null. Wenn der Verkäufer durch die Maklervertretung plötzlich 10.000 mehr in Aussicht hat, helfen meist auch keine guten Worte oder schöne Augen mehr um einen besseren Preis zu bekommen.
Wie Rudi schon sagt: bis auf Erstkontakt war nichts, nicht mal ein erster Termin.
Es ist blöd, ja, aber der VK wird sich hüten, es auf eine Auseinandersetzung mit dem Makler ankommen zu lassen.
Und letztendlich zieht Ihr so oder so den Kürzeren, alles bisher war definitiv nicht rechtsverbindlich.
(wie gesagt, ich verstehe Euch..wir hatten das auch mal und ließen es dann auch. Auch weil der Makler ein desinteressiertes A#och war. Das ist 3 Jahre her..das Haus noch immer leer und mit Maklerschild im Fenster. Ich frag mich manchmal, ob der Besitzer das wohl bereut.. unsere Info war, er braucht das Geld um Pflegeheim zu bezahlen)
ihr müsst den Makler nicht zahlen, allerdings muss der Verkäufer nicht an euch verkaufen... und wenn er mit dem Makler jetzt einen exklusivvertrag gemacht hat muss er sich auch dran halten. Ergo.... schlucken oder nach einem anderen Haus umschauen.
Na der Makler hat ja nichts dazu getan dass wir durch ihn die Anzeige gefunden haben. Bisher lief alles privat, wir haben das Haus also ohne ihn gefunden und den Termin bereits vereinbart in der Annahme dass es ohne Makler ist. Steht in den Anzeigen ja sogar noch drin. Eigentlich dürfte er keinen Anspruch haben.