Makler sind bevollmächtigte Vertreter ihrer Mandanten und können jederzeit hinzu gezogen werden, dieses Recht, sich jederzeit durch einen Makler vertreten zu lassen, haben sowohl Käufer wie Verkäufer. Ein Rechtsanspruch auf Kauf oder Verkauf ohne fremde Hilfe besteht zu keiner Zeit.

Man einigt sich auf einen Preis und kennt alle weiteren Gebühren, Provisionen, Kosten und Umstände des Kauf bzw. Verkauf, entscheidet sich zu den gegebenen Bedingungen entweder ins Geschäft zu kommen oder es zu lassen. Vorverträge sind bei Immobilien in aller Regel vollkommen unwirksam, erst der Kaufvertrag beim Notar ist bindend. Ihr habt also alle Möglichkeiten bis zum Notartermin, diese umfassen: den Preis nicht zu akzeptieren, den Makler nicht zu akzeptieren und auf dem Wege eben auch nicht die erste Wahl für den Verkäufer zu werden..... Sprich, die Immobilie nicht verkauft zu bekommen. Oder den Makler und die höheren Kosten zu akzeptieren und dadurch eine bessere Chance zu haben für den Verkäufer als Käufer infrage zu kommen.

Preisauszeichnungen und Inserate sind immer nur unverbindliche Angebote, an die sich weder Verkäufer noch Käufer halten müssen. Erst die Willenserklärung "du kannst zu dem Preis und zu diesen Bedingungen kaufen" ist ein verbindliches Angebot, ebenso wie die gleichlautende Willenserklärung des Käufer "ich kaufe zu den vereinbarten Bedingungen" lässt einen Vertrag erwachsen. Im Supermarkt ist der Kaufvertrag damit rechtsverbindlich, Immobilien betreffende Kaufverträge erst nach Vorlesung durch einen Notar und Unterzeichnung aller Beteiligten in Gegenwart eines Notar. Jede Partei hat das Recht sich bis zum wirksam werden des Vertrag anders zu entscheiden.

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