Hausfriedensbruch, ab wann und was muss ich tun?
Hallo, liebe community,
Wie es so häufig vorkommt, liege ich leider im Streit mit meinen Nachbarn.
Diese behaupten, dass ein Zaun von mir auf ihrem Grundstück steht.
Laut Katasteramt und den bisherigen Messungen ist dem nicht so.
Nun bin ich im Urlaub und meine Tochter hat mir erzählt, dass die Nachbarn in unserem Vorgarten waren und dort mit dem Zollstock und der Kamera einiges ausgemessen und fotografiert haben.
Meine Frage ist nun, ob es nicht verboten ist, einfach in meinen Vorgarten zu gehen und dort Messungen und Fotos zu machen?
Es ist eindeutig erkennbar, da der Vorgarten Unfrieden ist und da die Nachbarn genau den gleichen Vorgarten haben und daher wissen müssen, dass es sich eben um einen Vorgarten handelt.
Kann ich nun etwas dagegen tun? Oder muss ich das einfach so als gegeben hinnehmen?
Bin für jeden Hinweis dankbar, da ich es mir nur ungerne gefallen lassen möchte, dass die Nachbarn während meines Urlaubes ungefragt durch meinen Vorgarten laufen.
Vielen Dank für eure Hilfe und eure wertvollen Tipps.
An dieser Stelle bitte ich erneut, auf unqualifizierte Kommentare zu verzichten.
Vielen Dank
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Guten Tag!
Wenn dem so ist und es sich erkennbar um Ihren Vorgarten der Wohnung/Haus handelt, liegt ein Eingriff in den Hausfrieden, mithin ein Hausfriedensbruch nach § 123 Var. 3 StGB vor. Der (Vor)Garten gehört nämlich zum befriedeten Besitztum und wird gleichermaßen von der Rechtsordnung geschützt wie die Wohnung. Es ist jedoch ein absolutes Antragsdelikt, d.h. die Tat wird nach § 123 Abs. 2 StGB nur auf Antrag verfolgt. Sollten Sie eindeutige Beweise haben, dass sich Ihr Nachbar in Ihrem Vorgarten aufgehalten hat (Videoaufnahmen, Zeugen etc.), könnten Sie gegen Ihren Nachbarn einen Strafantrag bei der Polizei stellen. Diese übernehmen sodann die Ermittlungen.
Zudem besteht zivilrechtlich die Möglichkeit, Unterlassungsklage gegen Ihren Nachbarn zu erheben. Als Eigentümer des Grundstücks wäre dies nach § 1004 Abs. 1 BGB, sofern keine Duldungspflicht besteht (vgl. § 1004 Abs. 2 BGB). Sonst wäre der Anspruch ausgeschlossen. Eine Unterlassungsklage nach § 862 Abs. 1 BGB ist ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nsxfahrer/1693574404764_nmmslarge__0_0_591_591_80acdde6d83258e7cc933089d668e177.jpg?v=1693574405000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn die durch Messen und Fotografieren sachlich zur Klärung beitragen können, sollte es dir Recht sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Caila/1503413347028_nmmslarge__29_141_405_405_69cc4589ecddc8e2d8b2785e4d6524d8.jpg?v=1503413347000)
Der Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand in eine Wohnung, ein befriedetes Besitztum oder einen besonders geschützten Raum widerrechtlich eindringt oder sich darin unbefugt aufhält.
Also ja so wie ich das sehe fällt das eindeutig unter Hausfriedensbruch.
Es müsste doch irgendwo ein Grenzstein oder so sein, der ganz klar die Grundstücksgrenze aufzeigt.
Und vor allem wenn es bereits nachgewiesen ist das die Grundstückgröße stimmt, was soll dann das Drama der Nachbarn?
Ich würde sie darauf hinweisen so etwas zu unterlassen, mein Grundstück klar umzäunen, so das sie schon über den Zaun klettern müssen um auf dein Grundstück zu kommen.
(sofern das nicht schon so ist)
Und dann jedes Übertreten zur Anzeige bringen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rutscherlebnis/1506620619872_nmmslarge__144_24_432_432_2e982789f9ecf6e777ec40e5fe304670.jpg?v=1506620622000)
Wende Dich bitte an die Schiedsperson in Deinem Wohnbezirk oder dem Schiedsmann Deines Ortes.
Das ist so komplex ,das Du hier keine wirkliche Hilfe bekommen kannst.
Um etwas zu messen oder zu kontrolieren ,kann ein Betreten rechtmäßig sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Caila/1503413347028_nmmslarge__29_141_405_405_69cc4589ecddc8e2d8b2785e4d6524d8.jpg?v=1503413347000)
Wenn bereits nachgewiesen ist das die Grundstücksgrenze rechtens ist, ist das übertreten, nur weil sie das partout nicht glauben wollen, widerrechtlich.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Schreib ihnen einen Brief, in dem du sie aufforderst das künftig zu unterlassen. Im Wiederholungsfalle kannst du auch gleich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch androhen. Das wären alles Eskalationsstufen.
Oder du nimmst 2 Bier, gehst zu dem Nachbarn rüber und fragst ihn bei einem Bier, was das soll und warum er sowas macht, ohne dir vorher Bescheid zu sagen, was er da vor hat. Das wäre ggf. eine Form der Deeskalation.