Hausfriedensbruch, ab wann und was muss ich tun?

5 Antworten

Guten Tag!

Wenn dem so ist und es sich erkennbar um Ihren Vorgarten der Wohnung/Haus handelt, liegt ein Eingriff in den Hausfrieden, mithin ein Hausfriedensbruch nach § 123 Var. 3 StGB vor. Der (Vor)Garten gehört nämlich zum befriedeten Besitztum und wird gleichermaßen von der Rechtsordnung geschützt wie die Wohnung. Es ist jedoch ein absolutes Antragsdelikt, d.h. die Tat wird nach § 123 Abs. 2 StGB nur auf Antrag verfolgt. Sollten Sie eindeutige Beweise haben, dass sich Ihr Nachbar in Ihrem Vorgarten aufgehalten hat (Videoaufnahmen, Zeugen etc.), könnten Sie gegen Ihren Nachbarn einen Strafantrag bei der Polizei stellen. Diese übernehmen sodann die Ermittlungen.

Zudem besteht zivilrechtlich die Möglichkeit, Unterlassungsklage gegen Ihren Nachbarn zu erheben. Als Eigentümer des Grundstücks wäre dies nach § 1004 Abs. 1 BGB, sofern keine Duldungspflicht besteht (vgl. § 1004 Abs. 2 BGB). Sonst wäre der Anspruch ausgeschlossen. Eine Unterlassungsklage nach § 862 Abs. 1 BGB ist ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Nsxfahrer 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 12:14

Klasse, Vielen Dank

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Wenn die durch Messen und Fotografieren sachlich zur Klärung beitragen können, sollte es dir Recht sein.

Der Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand in eine Wohnung, ein befriedetes Besitztum oder einen besonders geschützten Raum widerrechtlich eindringt oder sich darin unbefugt aufhält.

Also ja so wie ich das sehe fällt das eindeutig unter Hausfriedensbruch.

Es müsste doch irgendwo ein Grenzstein oder so sein, der ganz klar die Grundstücksgrenze aufzeigt.
Und vor allem wenn es bereits nachgewiesen ist das die Grundstückgröße stimmt, was soll dann das Drama der Nachbarn?

Ich würde sie darauf hinweisen so etwas zu unterlassen, mein Grundstück klar umzäunen, so das sie schon über den Zaun klettern müssen um auf dein Grundstück zu kommen.
(sofern das nicht schon so ist)
Und dann jedes Übertreten zur Anzeige bringen.

Wende Dich bitte an die Schiedsperson in Deinem Wohnbezirk oder dem Schiedsmann Deines Ortes.

Das ist so komplex ,das Du hier keine wirkliche Hilfe bekommen kannst.

Um etwas zu messen oder zu kontrolieren ,kann ein Betreten rechtmäßig sein.


Caila  13.07.2024, 17:45

Wenn bereits nachgewiesen ist das die Grundstücksgrenze rechtens ist, ist das übertreten, nur weil sie das partout nicht glauben wollen, widerrechtlich.

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Schreib ihnen einen Brief, in dem du sie aufforderst das künftig zu unterlassen. Im Wiederholungsfalle kannst du auch gleich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch androhen. Das wären alles Eskalationsstufen.

Oder du nimmst 2 Bier, gehst zu dem Nachbarn rüber und fragst ihn bei einem Bier, was das soll und warum er sowas macht, ohne dir vorher Bescheid zu sagen, was er da vor hat. Das wäre ggf. eine Form der Deeskalation.