Vorgartenpflege im Mehrfamilienhaus?
Hallo zusammen,
Ich wohne in einem Haus mit 4 Parteien. Ich wohne im EG und habe so gut es mir meine Zeit erlaubt, die Hecke geschnitten die Gehwegplatten zur Eingangstür gepflegt usw. Meine Zeit lässt dies jetzt nicht mehr zu. Ich habe dem verwalter dann gesagt, das ich es nicht mehr mache. Es steht dazu auch nichts in den Mietverträgen. Nun die eigentliche Frage: Wer ist eigentlich dafür Verantworlich? Die Mieter oder der Vermieter. Wer müsste z.B eine Firma bezahlen, die sich darum kümmert?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
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Schau nach, was im Mietvertrag oder der Hausordnung steht über Dienstpflichten (z.B. Treppenhaus, Straße kehren etc.). Wenn da nichts drin steht, muss der Vermieter dafür sorgen. Wenn die Pflege der Außenanlage im Mietvertrag als Nebenkosten erwähnt ist, kann der Hausbesitzer / Vermieter die Kosten umlegen.
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Auf jeden Fall gehören die von dir erwähnten Arbeiten zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn dem Vermieter hierfür Aufwendungen entstehen.
Schau mal in deiner Abrechnung nach - ob Gartenpflege, Straßenreinigung, Hausmeister o.ä. nicht sowieso schon drinsteht. So viel dürfte das ja auch nicht sein - und dann noch geteilt durch 8.
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Wem ist der Garten laut Mietverträge zur Nutzung überlassen? der muß Pflegen.
Wenn es ein Gemeinschaftsgarten ist, dann muß der VM die Pflege übernehmen, kann die Kosten allerdings auf die Mieter umlegen.
Hat eine Partei den Garten mitgemietet als alleiniger Nutzer, so ist diese Partei für die Gartenpflege zuständig und kann auch nichts umlegen auf die anderen.
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Ich bin etwas irritiert, denn den Begriff Gemeinschaftsvorgarten kenne ich nicht aus einem Mehrfamilienhaus.
Wie dem auch sei, fürs Grunstück ist meist der Eigentümer zuständig, der darf Kosten und Lasten, die anfallen, an seine Mieter verteilen, wenn es so vereinbart wurde.
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Die Außenanlagen sind Sache des Eigentümers. Aber wenn er eine Firma damit beauftragt, kann er diese Kosten auf die Mieter verteilen.
Im Mietvertrag steht nichts