Hausdurchsuchung wegen AirSoft pistolen (2019)?

6 Antworten

Airsofts über 0,5 Joule müssen rein rechtlich weggeschlossen werden. Wenn die Airsofts an sonsten aber die rechtlichen Vorschriften erfüllen, sollte er sie eigentlich mit ein bisschen Papierkram zurückfordern können. Eventuell wird das Ganze aber auch wegen Nichtigkeit fallen gelassen und er bekommt alles wieder.

Eventuell wendet man sich mal an einen Anwalt oder die Infozentrale der Polizei. Die sind bei freundlichen Anfragen eigentlich sehr kooperativ. Das Innenministerium hat auch eine Abteilung für Bürgerfragen.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich spiele bereits seit 2015 Airsoft

Scheinbar wisst ihr nicht, dass man AirSoft-Waffen nicht offen in einer Wohnung herum liegen lassen darf.  Diese müssen zumindest in einer Box aufbewahrt werden.

Und somit musste die Polizei die Waffen mitnehmen.

https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/anscheinswaffen/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ES1956  13.07.2019, 12:37

Und was soll das alles mit Anscheinswaffen zu tun haben?

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Unterfranke61  13.07.2019, 13:55
@ES1956

Wenn die Möglichkeit besteht, dass diese AirSoft-Waffen so aussehen wie richtige Waffen, ist der Fachbegriff "Anscheinswaffen".

Einfach mal im Waffengesetz nachlesen.

Und laut dem TE ist es so:

Anscheinend hat er die Pistolen die recht echt aussehen gesehen.
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OleRiek  13.07.2019, 17:10
@ShowTimeGER

nur die unter 0,5 Joule. Das sind Spielzeuge in Form von Anscheinswaffen. Alles über 05 sind freie Waffen. Die unterscheiden sich rechtlich im Prinzip nur durch den Zusatz „frei“ von Scharfwaffen. Und der regelt auch nur das wegfallen der Besitzerlaubnis und lockert die Umgangsbestimmungen etwas.

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Unterfranke61  13.07.2019, 17:24
@OleRiek

Deine Meinung ist leider falsch.

Außerdem wie soll ein Bürger erkennen, ob die AirSoft-Waffe unter 0,5 Joule liegt, oder darüber?

Er wird immer die Polizei verständigen, was auch völlig richtig ist.

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OleRiek  13.07.2019, 17:40
@Unterfranke61

Das Verständigen der Polizei war richtig, daran habe ich ja auch nichts auszusetzen.

Deine Meinung ist leider falsch

Das ist weder meine Meinung noch falsch. Eine Airsoft über 0,5 Joule ist ausschließlich eine freie Waffe. Diese wird rechtlich als Schusswaffe definiert , was wiederum die Existenz als Anscheinswaffe, die, wie der Name sagt nur den Eindruck erweckt, eine Waffe zu sein aus. Plumpes Beispiel: hat eine Airsoft über 0,5 Joule kein PTB- Prüfzeichen („F“ im Fünfeck), ist sie einer scharfen Waffe gleichgestellt.

Bin in dem Bereich auch schon auf die Nase gefallen und wurde peinlicher weise eines Besseren belehrt (https://www.gutefrage.net/frage/kann-eine-freie-waffe-gleichzeitig-auch-eine-anscheinswaffe-sein). Auch habe ich nochmal mit einem auf Waffenschmuggel spezialisierten Zollbeamten gesprochen. Ich lag wirklich falsch.

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Unterfranke61  13.07.2019, 18:20
@OleRiek

Sorry, aber ich halte mich an Gesetze und lese keine fehlerhaften Informationen die man hier zu Hauf bei Gutefrage findet.

Tatsache ist es, dass die Airsoft-Waffe (Anscheinswaffe) in einem Behälter aufbewahrt werden muss. Mehr habe ich auch nicht geschrieben.

Und hier geht es auch nicht um Waffenschmuggel, also hat der Zoll damit auch nichts zu tun.

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ES1956  13.07.2019, 21:22
@Unterfranke61

Die Airsoft haben 2Joule und sind Waffen, keine Anscheinswaffen.

Der Begriff Anscheinswaffe wird im WaffG ausschliesslich im §42a genannt, da geht es ums Führen, die Waffen in dieser Frage wurden jedoch nicht geführt.

Dein Link zur Gesetzeslage bezüglich Anscheinswaffen ist also etwa so hilfreich wie ein Hinweis auf ein Parkverbot an Kreuzungen bei einer Frage ob man in einer Garage Fahrradfahren darf.

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ES1956  13.07.2019, 21:23
@ShowTimeGER

Nur unter 0,5Joule. UND das hat nichts mit der Frage zu tun.

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ES1956  13.07.2019, 21:26
@Unterfranke61
Tatsache ist es, dass die Airsoft-Waffe (Anscheinswaffe) in einem Behälter aufbewahrt werden muss

Und wieder falsch. Waffen müssen in einem verschlossenem Behältnis aufbewahrt werden, Anscheinswaffen nicht!

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Unterfranke61  14.07.2019, 00:16
@ES1956

Wo hast du nur diesen Unsinn her.

Belege doch einfach mal deine Meinung mit einer Rechtsquelle (Gesetz).

Ansonsten einfach mal den Griffel in den Müll werfen.

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leNeibs  14.07.2019, 09:50
@Unterfranke61

Unterfranke 61 - du kannst Dich einfach damit abfinden, dass Du hier nicht richtig liegst und auch Deine Antwort nicht wirklich Sinn ergibt oder Du argumentierst halt weiter mit nicht korrekten Behauptungen.

Wenn man mal auf Deinen Link zum Bußgeldkatalog klickt, so liest man hier nichts von einer "Lagerung in einer Box". Der "Anscheinswaffenparagraph" (Waffengesetz §42a) besagt nur, dass Anscheinswaffen einem Führverbot ausserhalb von umfriedeten Besitztum unterliegen. Der Transport ist in einem verschlossenen Behältnis zulässig. In keinem Wort wird aber die Lagerung von Anscheinswaffen erwähnt - weil es dazu eben keine gesetzliche Vorgabe gibt. Man könnte sich diese auch an die Wand hängen, wenn man will. Natürlich wäre es aber klug, diese zumindest vor den Blicken Dritter zu schützen, das bestreitet auch niemand.

Der Begriff Anscheinswaffe kann auch nur Airsofts mit einer Energie unter 0,5 Joule zugeordnet werden. Modelle mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule sind Waffen! Diese tragen in DE das waffenrechtliche Prüfzeichen F im Fünfeck - sind also erlaubnisfreie Waffen. Hier gibt es , seit der Novelle des Waffengesetzes (Juli 2017), neben dem natürlich bereits bestehendem Verbot des Führens auch eine Bestimmung, wie diese zu lagern sind - nämlich in einem abgeschlossenen Behältnis.

... müssen zumindest in einer Box aufbewahrt werden

-> stimmt im Falle von Modellen über 0,5J also ebenfalls nicht, denn es wird ein abgeschlossenes Behältnis verlangt.

Bestimmungen zur Lagerung gibt es also nur für Modelle über 0,5 Joule ("F-Waffen", keine Anscheinswaffen). Modelle unter 0,5J (Anscheinswaffe) dürfen gelagert werden, wie man möchte (Hausverstand würde aber nicht schaden). Die Aussagen in Deinem Link zum Bußgeldkatalog bzgl Anscheinswaffen sind nicht falsch, stützen jedoch nicht Deine Aussage mit der Lagerung von Anscheinswaffen in einer Box.

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ES1956  14.07.2019, 10:59
@Unterfranke61

Also gut, da du es wohl wirklich nicht selber findest hier der Gesetzestext:

.

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1.
mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Da steht "Waffen" und nicht "Anscheinswaffen!

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Unterfranke61  14.07.2019, 13:36
@ES1956

Da du es nicht begreifst und ständig auf deinen unwissenden Kenntnissen herumstrampelst, macht es keinen Sinn mit dir weiter zu diskutieren.

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ES1956  14.07.2019, 13:40
@Unterfranke61

Lass es dir von einem Erwachsenen deines Vertrauens erklären wenn du selbst nicht lesen kannst. Ich hab keine Lust es jedem begriffstutzigen Kindergartenkind einzeln zu erklären.

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Dreamdrummer  08.04.2021, 23:07
@Unterfranke61

Den Tatbestand einer Anscheinswaffe könnte ja selbst so ein Karnevals-Revolver oder eine schwarz lackierte Wasserpistole erfüllen. Was in den USA viel zu lasch gehandhabt wird, ist bei uns mal wieder völlig überreguliert.

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Jetzt wird gefrüft ob die "Waffen" dem Alter des Freundes entsprechend legal besessen und aufbewahrt waren.

Wenn ja bekommt er sie zurück, wenn nicht bekommt er Ärger.


verreisterNutzer  13.07.2019, 12:06

Wir beide sind Ü18 & die Waffen haben 2 Joul. In den AirSoft Hallen gibt es ja eine Voraussetzung mitzumachen, sprich Regeln. Die Waffe darf nur 2 Joul haben sonst darf man nicht mitspielen

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ES1956  13.07.2019, 12:12
@verreisterNutzer

Alles über 0,5Joule gilt als Waffe und muss (auch zuhause) in einem verschlossenem Behältnis aufbewahrt werden.

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Wenn die nicht über 7,5/0,5 Joule haben und er ü.18 /14 ist bekommt ihr die wahrscheinlich zurück.


verreisterNutzer  13.07.2019, 12:04

Wir beide sind Ü18. Seine Waffen haben 2 Joule

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LugerP38  13.07.2019, 12:08
@verreisterNutzer

Ihr bekommt die Dinger wieder. Ansonsten wendet euch an einen Rechtsanwalt.

Nein, der Einsatz muss nicht bezahlt werden.

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