Hausdurchsuchung zu Unrecht?

5 Antworten

wenn ein richterlicher durchsuchungsbeschluss vorliegt, können sie. notfalls können sie sich auch selber zutritt verschaffen, wenn du nicht aufmachst.

Hallo,

Die Beamten brauchen für eine Durchsuchung zunächst einen richterlichen Beschluss. In dem Falle bist du erstmal ein Tatverdächtiger. Somit reicht für die Durchsuchung ein richterlicher Beschluss, ohne Bezug auf Gefahr im Verzug.

Wer ist 'dieser'?

Ohne richterlichen Beschluß gibt es keine Hausdurchsuchung. Aus welchem Grund dieser ausgestellt wurde, kannst du nicht wissen. Eine reine 'Vermutung' wird dafür aber nicht ausreichen.

Mit einem richterlichen Beschluss darf es.

Wer ist "dieser"?

Wenn die Polizei deine Wohnung durchsucht, kann sie offensichtlich deine Wohnung durchsuchen.