Gemäß § 2 (1) des deutschen WaffG ist der Umgang mit Waffen erst ab 18 Jahren gestattet.
Nach § 1 gilt:
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht.
Airsoftwaffen sind Schusswaffen nach § 1 (2) Nr. 1 i.V.m. Anl. 1 Abschn. 1 UAbschn. 1 Nr. 1.1 und somit Waffen im Sinne des Gesetzes. Daher ist der Umgang erst ab 18 Jahren gestattet.
Lediglich Airsofts mit E < 0,5 Joule sind gemäß § 2 (4) S. 2 i.V.m. Anl. 2 Abschn. 3 UAbschn. 2 Nr. 1 Buchst. a vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommen und unterliegen somit keinen Vorschriften bezüglich des Umgangs.
Edit: Wenn dein Freund dir eine Airsoft mit E > 0,5 Joule gibt, dann ist dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 (1) Nr. 16, die nach Abs. 2 mit einem Bußgeld von bis zu 10.000€ geahndet werden kann.
Aber schön, dass du über den Tellerrand geblickt hast und versucht hast selbst eine Lösung zu finden. Da kann sich manch Anderer eine Scheibe von abschneiden.