Bei dem Budget halte ich es nicht für Sinnvoll einfach nach Sachen von der Stange zu fragen. Schreib Begadi und / oder Shop-Gun und lass dir was von denen zusammenstellen.

Oder frag hier, was die so empfehlen können: https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000085&seite=2

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Also die Beste MP ist keine von den Beiden, verglichen mit beispielsweise den Begadi Sport MP5ern hinken die der aktuellen Technik hinterher.

Das ein Vergleich zwischen einer AEG und einer S-AEG ziemlich sinnlos ist ist dir hoffentlich bewusst...

Welche letztendlich die Besseren Teile hat kann ich dir nicht sagen, das sollte aber aus diesen Reviews hervorgehen:

https://www.youtube.com/watch?v=e_u69SxFxeU&ab_channel=REAPERsAirsoft

https://www.youtube.com/watch?v=wPbOHRjLyu0&ab_channel=REAPERsAirsoft

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Wäre für eine Diagnose ein kleines bisschen sinnvoll zu wissen, was "diverse Umbauten" sein sollen und eine genauere Fehlerbeschreibung als "Hängt sich ohne Grund auf" zu haben.

Was ist an der Waffe gemacht? Mit welchen Teilen? Was genau macht die Waffe, wenn sie sich "aufhängt"? Wie hört sie sich dabei an? Wie behebst du den Fehler? Wo ist der Fehler? Wann tritt der Fehler auf? Wirkt sich der Ladezustand des Akkus auf den Fehler aus? Was für einen Akku verwendest du überhaupt? ...

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Ich zitiere mal das Waffengesetz:

Anlage 2
Abschnitt 1
Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Und:

§ 52
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4.2, [...] einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

Und:

Anlage 1
Abschnitt 1
Unterabschnitt 1
4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötig

Die WaffVwV sagt:

Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4
Die Verbote nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 betreffen Waffenzubehör wie Zielscheinwerfer oder Nachtzielgeräte.
Die Vorschriften beziehen sich auf die in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 4 definierten Vorrichtungen. Alleinige Voraussetzung ist, dass das Gerät dazu bestimmt und geeignet ist, mit der Waffe verbunden zu werden. Handelsübliche Alltagsgegenstände dieser Art fallen dann unter die Bestimmungen, wenn sie mit einer Schusswaffe verbunden sind.

Wie du siehst ist das Befestigen einer Lampe, selbst mit Klebeband, in Deutschland eine Straftat.

Warum gilt das nur für Lampen an der Waffe, nicht, wenn man sie in der Hand hält? Ganz einfach:

  1. Wie zur Hölle sollte man sowas bitte regeln?
  2. Wenn man eine Lampe an eine Waffe pappt und sie halbwegs ordentlich ausrichtet kann man den Lichtkegel zur Zielerfassung nutzen. Dies zu verhindern war sehr wahrscheinlich der ursprüngliche Gedanke hinter dem Verbot. Wenn man die Lampe nur in der Hand hält ist dies deutlich schwerer.
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Einer von den Beiden könnte mit etwas Handarbeit passen, sonst fällt mir leider nichts ein:

https://www.begadi.com/begadi-cm-123-aep-silencer-adapter-schwarz.html

https://www.begadi.com/begadi-cm-126-aep-silencer-adapter-schwarz.html

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Airsoftwaffen mit einer Energie von mehr als 0,5 Joule werden in Deutschland rechtlich wie jede andere Schusswaffe behandelt.

Der Besitz von vollautomatischen Schusswaffen ist gemäß § 2 (3) i.V.m. Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.1.1 WaffG verboten, der Besitz kann nach § 51 (1) WaffG mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden, in minderschweren Fällen nach Abs. mit bis zu 3 Jahren.

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Deiner Beschreibung nach hatte sich wohl wirklich nur was verklemmt, vielleicht aufgrund von Fertigungstoleranzen.

Solltest du noch mal Probleme habe, dann lad bitte mit der Frage Fotos von der Innenseite des Feuerwahlhebels (genauer von dieser Stange die davon runterragt) und der Oberseite der Gearbox hoch, daran sollte man mögliche Probleme erkennen können.

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Das lässt sich so einfach nicht beantworten, da Deutschland extrem diverse Wälder hat. Teilweise kann es sogar vorkommen, dass man beispielsweise mit Multicam an einer Stelle nahezu unsichtbar ist und keine 100 Meter genau so gut Neon tragen könnte.

Was ich dir allerdings sagen kann: Die Bundeswehr trägt nicht grundlos Flecktarn...

In helleren Wäldern machen sich Multicam und PenCot Greenzone gut.

Von der Verfügbarkeit ist Multicam im Airsoft definitiv die Beste Wahl.

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Klettfläche kaufen und aufnähen? Oder zu einer Änderungsschneiderei gehen? Das Klebeband aus deiner anderen Frage könnte auch funktionieren, je nach Qualität des Klebers könnte es sich aber je nach Bewegung und Temperatur ablösen. Und wenn es gut klebt würde ich besonders bei Jacken mit dünnem Stoff beim Abziehen sehr vorsichtig sein.

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Kommt ganz darauf an wie diese fest ist. Bei vielen ist die Kappe glaube ich nur gesteckt, man sollte sie also mit einer Spitzzange rausziehen können. Wenn sie geklebt ist und der Lauf aus Metall ist kann man den Kleber auch durch kurzes eintauchen in kochendes Wasser aufweichen.

Bitte beachte unbedingt das Führungsverbot für Anscheinswaffen in Deutschland gemäß § 42a WaffG. Alles, was wie eine echte Waffe aussieht hat in der Öffentlichkeit nichts verloren. Verstöße können ein Bußgeld von bis zu 10.000€ mit sich ziehen.

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Kann ich auf die novritsch sse 18 airsoft auch einen normalen 14 mm Schalldämpfer der rund ist draufmachen

Ja, die Waffe hat ein normales 14mm negativ Gewinde.

weil ich habe gehört der novritsch Schalldämpfer soll nicht gut sein

In wie fern? Das ist der einzige Schalldämpfer für Airsoftwaffen, den ich kenne, der tatsächlich dazu gedacht ist das Mündugsgeräusch zu dämpfen. So gut wie alle Anderen sind mehr kosmetisch als funktional.

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Das ist der forward assist. Bei einer echten AR-15 kann man diesen nutzen um den Verschluss über eine Zahnleiste nach vorne zu drücken beispielsweise wenn er stecken geblieben ist.

Bei Airsoftwaffen hat dieser fast immer keine Funktion und ist lediglich ein federgelagertes Fidgettoy. Ich glaube es gibt eine Airsoft, bei der man über den forward assist die Gearbox entspannen kann, das System dürfte aber ziemlich selten sein.

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Ja, man sollte nur löten können.

https://www.youtube.com/watch?v=Yju366b0DLk&list=PLaf7P326sqia19oJzlp1KlbDQdKEFM1h1&index=73&ab_channel=REAPERsAirsoft

https://www.youtube.com/watch?v=8gqNIbhDniE&list=PLaf7P326sqia19oJzlp1KlbDQdKEFM1h1&index=29&ab_channel=REAPERsAirsoft

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Lass mich raten: du hast dir das zu der Waffe empfohlene LiPo/LiFe - Ladegerät geholt. Dreh das Teil um, da müsste ein Schiebeschalter sein, welcher auf LiFe steht. Einmal bitte auf LiPo umschalten und den Akku wieder dran stecken.

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Nein

Meine Erste Airsoft war eine Umarex "Heckler und Koch MP7A1 SWAT" aka die Metallversion der Well R4 mit hübschem Aufdruck.

Diese habe ich mir allerdings nicht wegen der Markings gekauft, sondern weil sie bei meinen Recherchen in Rewiews am Besten abgeschnitten hat. Das diese Rewiews allerdings genau so schlecht wie die Waffe selbst waren wurde mir erst hinterher klar.

Ansonsten habe ich auch insgesamt 5 Taurus PT24/7 Federdruck aus dem Hause Cybergun mit Markings gekauft, diese allerdings ebenfalls nicht aufgrund der Markings sondern nach Recherche.

Mehr Airsofts mit Markings habe ich nicht.

Schon seit Jahren kaufe ich Airsofts noch nicht mal nach dem was drin steckt, sondern nach Design. Upgraden kann ich selbst, wenn nötig.

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Nicht zugriffs- und schussbereit in einem verschlossenen Behältnis. Am Besten auch noch räumlich getrennt von Magazinen, Geschossen und Kartuschen.

Anforderungen an das Behältnis gibt es nicht, ein Rucksack mit Schloss durch die Zipper reicht also vollkommen. Die Verkaufsverpackung reicht nicht aus, sofern sie nicht gerade noch verschweißt ist.

Beachte bitte, dass die Bahn und viele andere Verkehrsbetriebe in ihrer Hausordnung den Transport von Waffen verbieten.

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Bin mir ziemlich sicher, dass alle Pakete mit Airsofts, die ich mir bestellt habe, mit einem Sticker mit der Anweisung das Paket nur an Personen über 14 bzw. 18 Jahren auszuhändigen versehen waren. Einmal wurde auch mein Ausweis kontrolliert.

Je nach Zusteller wird man wahrscheinlich einen zweiten Zustellungsversuch unternehmen oder das Paket an eine Abholstelle bringen, wo du es abholen kannst. Da muss man natürlich immer seinen Ausweis vorzeigen.

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Gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 3.1 des deutschen WaffG handelt es sich bei BBs und Diabolos um Geschosse, nicht um Munition.

Bis auf die in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5 genannten Geschossarten unterliegt der Umgang mit Geschossen in Deutschland keinen waffenrechtlichen Einschränkungen.

Sofern die Schulleitung es nicht zufällig schafft im Schulgesetz deines Bundeslandes oder in einer Verordnung oder in der Schulordnung ein Verbot für das Führen von Geschossen zu finden haben die rechtlich gesehen keine Möglichkeit dich abzumahnen.

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Gemäß § 2 (1) des deutschen WaffG ist der Umgang mit Waffen erst ab 18 Jahren gestattet.

Nach § 1 gilt:

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht.

Airsoftwaffen sind Schusswaffen nach § 1 (2) Nr. 1 i.V.m. Anl. 1 Abschn. 1 UAbschn. 1 Nr. 1.1 und somit Waffen im Sinne des Gesetzes. Daher ist der Umgang erst ab 18 Jahren gestattet.

Lediglich Airsofts mit E < 0,5 Joule sind gemäß § 2 (4) S. 2 i.V.m. Anl. 2 Abschn. 3 UAbschn. 2 Nr. 1 Buchst. a vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommen und unterliegen somit keinen Vorschriften bezüglich des Umgangs.

Edit: Wenn dein Freund dir eine Airsoft mit E > 0,5 Joule gibt, dann ist dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 (1) Nr. 16, die nach Abs. 2 mit einem Bußgeld von bis zu 10.000€ geahndet werden kann.

Aber schön, dass du über den Tellerrand geblickt hast und versucht hast selbst eine Lösung zu finden. Da kann sich manch Anderer eine Scheibe von abschneiden.

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