Polizei stürmt Wohnung Haustiere frage?
Was passiert wenn die Polizei eine Wohnung stürmt wo der Eigentümer im Augenblick nicht zuhause war und seine Katze zum Beispiel deswegen durch die eingetretende Tür rennt ? Haftet deswegen die Polizei?
7 Antworten
Was muss bei der Haftungspflicht für einen Schaden immer
immer
immer
immer
überprüft werden?
Genau, du hattest es ja schon geahnt:
Diese Fragen:
- Lag Absicht vor?
- Lag Fahrlässigkeit vor?
- War es grobe Fahrlässigkeit?
Nun erzähle uns doch mal, was beim Verschwinden deiner Katze nach Aussage der vorhandenen Zeugen vorlag:
- oder
- oder
- ?
Und dann erzähle das dem Gericht. Das wird sich alle Zeugenaussagen anhören und notfalls auch einige Gutachten von Gutachtern.
Und dann ein Urteil fällen.
Sollen wir hier diesem Urteil vorgreifen?
Gruß aus Berlin, Gerd
Kommt auf die genauen Umstände an. Hat der Eigentümer den Einsatz zu verantworten, weil er z.b. waffenzhortet, dann natürlich nicht.
Sollte das einer der sinnlosen Einsätze sein, wo der Wohnungsinhaber nichts gemacht hat, dann kann er tatsächlich Schadenersatz einfordern
Wohl ehr nicht, wenn die Wohnung berechtigt gestürmt wurde. Liegt allerdings z. B. eine Verwechslung vor, dann wird wohl der Sachwert ersetzt werden. Deswegen: als Tierbesitzer immer ordentlich bleiben und auch sonst.
L. G. Lilly
Nein, es sei denn, die Maßnahme war unrechtmäßig. Ansonsten ist dass dann des Tierhaltes Tee, wie er seine Tiere wiederfindet.
Nein, diese haftet diesbezüglich nicht! Und sollte sich in der Wohnung ein gefährlich werdender Hund befinden, so wird die Polizei diesen unter Umständen sogar erschießen um die Wohnungsdurchsuchung gefahrlos durchführen zu können.
Echt mies