Hausdurchsuchung: darf die Polizei meinen Computer u. Handy beschlagnahmen?
Hallo.
Mein Bruder(15) wurde letztens mit 1G Speed und Geld erwischt. Nun denkt die Polizei, dass er mit Drogen handelt. Das ist vollkommen lächerlich, da er eben sein ganzes Erspartes dabeihatte. Die haben auch sein Handy eingezogen usw.
Die haben bei einem bereits polizeibekannten Kollegen eine Hausdurchsuchung gemacht und nix gefunden. Bei uns aber noch nicht.
Da wir beide noch Minderjährige sind wohnen wir natürlich noch bei unseren Eltern.
Nun zur Frage.
Die Polizei ermittelt nicht gegen mich, nur gegen meinen Bruder und ich habe überhaupt nichts mit irgendwelchen Suchtmitteln zu tun!
Ich habe überhaupt kein Problem mit einer Hausdurchsuchung, nur wäre es für mich sehr schlimm wenn die Polizei meinen PC, meinen Laptop oder mein Handy beschlagnahmt, da ich diese für die Schule brauche. Finden werden sie drauf sowieso nix relevantes...
Dürfen die überhaupt auch meine Sachen mitnehmen oder mein Zimmer durchsuchen? Fände es nur komisch wenn ich nix damit zu tun habe aber trotzdem meine technischen Geräte konfisziert werden, obwohl ich diese brauche...
Danke für eure Antworten!
5 Antworten
Nur die Geräte deines Bruders dürfen mitgenommen werden. Ihr, auch Deine Eltern, werdet gefragt, zu welchen Geräten er Zugang hatte. Wenn es gemeinsam genutzte IT-Geräte gibt, so dürfen auch diese mitgenommen werden.
Deine Geräte wirst du also wohl behalten können.
"Dürfen die überhaupt auch meine Sachen mitnehmen oder mein Zimmer durchsuchen? Fände es nur komisch wenn ich nix damit zu tun habe aber trotzdem meine technischen Geräte konfisziert werden, obwohl ich diese brauche.."
Wenn die Geräte als relevant angesehen werden, könnte das grundsätzlich passieren. Fraglich ob das aber wirklich so passieren wird. Halte ich eher für unwahrscheinlich
Wenn die Möglichkeit besteht, das dein Bruder von dir unbemerkt den Rechner und dein Handy nutzen könnte. Wäre nicht das erste mal, das Straftaten von Rechnern der Eltern oder Geschwister begangen werden.
Wenn Du ein eigenes Zimmer hast nicht, denn es ist im Durchsuchungsbeschluss genau festgelegt wo durchsucht werden darf. Wenn ihr ein gemeinsames Zimmer habt werden sie wahrscheinlich auch Deine Sachen einkassieren.
aber mach Dir keinen Kopf, es wird jetzt keine Durchsuchung mehr stattfinden
Alle technischen Sachen lässt du ab jetzt in deinem Raum. Die Durchsuchung ist regelmäßig nur für die Räume deines Bruders. Der Rest darf auch theoretisch nicht beschlagnahmt werden.
Je nach Tatvorwurf selbstverständlich .
Wäre das überhaupt rechtens? Ich meine, ich habe doch überhaupt nichts mit der Sache zu tun. Ich lebe nur unter einem Dach mit ihm...
Es gilt die Unschuldsvermutung. Ich glaube nicht das die ohne irgendwelche Beweise meine Sachen beschlagnahmen können? Ich meine, da können sie doch auch direkt zu den Nachbarn gehen und dort auch alles mitnehmen
Wie sollte die Polizei sonst eine Hausdurchsuchung durchsetzen können ?
Heißt ja nicht das die Sachen endgültig beschlagnahmt werden aber durchsuchen werden sie es schon dürfen .
Ich meine, da können sie doch auch direkt zu den Nachbarn gehen und dort auch alles mitnehmen
Seltsame Logik, das würde voraussetzen, das der Bruder bei den Nachbarn ein und ausgehen wann er will, und ohne das von den Nachbarn jemand etwas davon mitbekommt. Brüderchens Rechner, oder den der Eltern im gleichen Haushalt zu benutzen, das liegt allerdings auf der Hand.
Der Richter wird regelmäßig nur die Räumlichkeiten des Beschuldigten durchsuchen lassen.
Wenn sie ihn nur für ein paar Tage untersuchen, kein Problem. Wäre nur ein Problem wenn sie meine Sachen für längere Zeit behalten, wie das Handy meines Bruders
Es müssen keine "Tatsachen" vorliegen, ein Anfangsverdacht reicht, nach Tatsachen (Beweise) wird ja dann erst gesucht. Wenn Brüderchen zugang zum Rechner hatte, und bereits der Anfangsverdacht von Tätigkeiten vorliegt, wird alles einkassiert, kannst Du mir glauben oder nicht. Aus Spass und Langeweile kommen die Jungs nicht vorbei und erkundigen sich.
Es sei denn Du kannst vor Ort glaubhaft versichern, das kein Anderer im Haus den Rechner nutzen konnte, weil mit Passwort geschützt, Fingerabdrucksensor, Dongleschutz o.ä.
Auch ein Verdacht muss bewiesen werden.. und Tatsachen sind keine Beweise, da Tatsachen ja dem Beweise zugänglich sein müssen.
Das der Bruder irgendwie am Rechner Zugang hatte, steht NIRGENDSWO, des Weiteren kann man mit dieser Ansicht ja alles durchsuchen. Dann kann die Polizei ja bei allen Freunden, Familie etc alles beschlagnahmen, dass das nicht sein kann leuchtet wohl ein.
Polizeirecht (rodorf.de) auch mal gerne hier nachlesen.
Die Räumlichkeiten des FS stehen unter dem Schutz des Art. 13 I GG. Somit bedarf es immer einer Eingriffsgrundlage, hier irgendwas bei 102 StPO (kp welche Norm da jetzt genau). Der Durchsuchungsbefehl wird immer auf den Beschuldigten (hier den Bruder) konkretisiert, da wie oben Art. 13 I GG. Es geht hier ja auch nicht im Mord, sondern um BTM. Weiterhin muss ja dein Anfangsverdacht da sein, da Richter generell allergisch reagieren und auch der BGH wenn Leute einfach irgendwo durchsuchen, muss man diesen erstmal haben. Wie macht man das? Man braucht einen Beweis, weil wie will man sonst den Anfangsverdacht darlegen. Was ein Beweisaufnahmeverfahren HIER zu suchen hat ist vollkommen unverständlich. Das Beweisaufnahmeverfahren ist ein Teil der Hauptverhandlung, also weit nach dem Ermittlungsverfahren.
§ 244
Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme.
Ist Passwort geschützt und warum sollte ich meinen Bruder meinen PC benutzen lassen wenn er doch einen eigenen hat. Ich bin einfach nur genervt, dass aus jeder Mücke ein Elefant gemacht wird obwohl ich nichts falsches gemacht habe. Lächerlich...
Nun Deine Sorge klingt irgendwie anders denn wer nichts zu verbergen hat. braucht sich auch nicht zu fürchten...
Wann gilt denn ein Gerät als relevant?
Wie gesagt habe überhaupt nix mit der Sache zu tun.