Polizei Handy Beschlagnamen ohne richterliche Beschluss?

4 Antworten

Es geht nicht um Einverständnis oder nicht Einverständnis. Auch Minderjährige Beschuldigte haben im Strafverfahren die gleichen Rechte wie Beschuldigte. Wenn eine Beschlagnahme ohne richterlichen Beschluss stattfindet und der Beschuldigte der Beschlagnahme nicht zustimmt, kann er im Nachhinein eine richterliche Überprüfung der Maßnahme beantragen. Ggf. besteht dann ein Beweisverwertungsverbot, wenn die Maßnahme rechtswidrig war.

Auf das Einverständnis der Erziehungsberechtigten kommt es hier erst einmal nicht an. Allerdings könnten sie das Handy dem Beschuldigten auch wegnehmen und selbst zur Polizei tragen. DAS wäre dann widerum erlaubt.

Na sicher. Bei Verdunkelungsgefahr braucht die Polizei oder der Staatsanwalt keinen richterlichen Beschluß. Ob der Erziehungsberechtigte damit einverstanden ist oder nicht, ist unerheblich.

Wenn ein Verdacht da ist, dann darf das Handy schon weggenommen werden, da Du ja sonst  wichtige Infos löschen könntest. Außerdem war ja wohl ein Elternteil einverstanden und das hat dann eben mehr Gewicht, als wenn Du was sagst.

Einverständnis des Erziehungsberechtigten liegt vor: Ja dürfen sie
Gefahr im Vollzug bzw Straftat liegt vor und es ist zu vermuten das auf deinem Handy Beweise sind: Auch erlaubt xD