Polizei Grundstückverbot erteilen?

11 Antworten

Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder wenn Gefahr im Verzug besteht, dann ist ein Hausverbot unwirksam und man hat keine Möglichkeit die Durchsuchung zu verhindern. Liegt weder ein richterlicher Beschluss vor und besteht auch keine Gefahr im Verzug, dann hat sich aber auch die Polizei an ein erteiltes Hausverbot zu halten.

Mfg

Nein. Bei einer Hausdurchsuchung liegt ein richterlicher Beschluss vor, der die Executive zu einer solchen Handlung berechtigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein, weil ja ein Richter bei dir das GG eingeschränkt hat!

Welchen Teil daran verstehst du jetzt echt nicht?

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

...2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.


supermayerxxl 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 15:37

Also bei mir nicht, ist das eventuell bei dir der Fall?

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Leestiger  17.05.2022, 17:46
@supermayerxxl

Kannst du einen verständlichen Satz bilden?

"Also bei mir nicht, ist das eventuell bei dir der Fall?" soll zu welchem Satz passen?

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Leestiger  17.05.2022, 20:42
@supermayerxxl

Nein, ich habe hier ja auch nicht gefragt als ob mir Morgen früh eine bevorstehen wùrde..

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Nein. Kommen die zur Durchsuchung, dann ist diese legitim.

Mit einem Durchsuchungsbeschluss dürfen die überall rein, auch mit Hausverbot. Ohne Beschluss musst du sie auch nicht reinlassen.