Hat der Arbeitgeber das Recht wenn ein Arbeitnehmer im Streit einfach fristlos das Gebäude verlassen will den festzuhalten obwohl keine Straftat vorliegt?
Kann man dann als Arbeitnehmer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten?
Denn trotz Arbeitsvertrag ist das Vertragsrecht ja Zivilrecht und man verliert nicht seine Menschenrechte dadurch oder?
Zwangsarbeit lässt sich ja nicht vollstrecken.
Würde die Polizei helfen wenn der Arbeitnehmer es schafft einen Notruf abzusetzen?
Gibt es Gründe außer Straftaten in dem Moment
Langjähriger klinsch. Hab da so einige Probleme mit denen.
Aber niemala etwas illegales ausser dass ich nicht arbeiten will seit 4 Jahren und nur fristlos rauskann
6 Antworten
Kann man dann als Arbeitnehmer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten?
NAtürlich.
Würde die Polizei helfen wenn der Arbeitnehmer es schafft einen Notruf abzusetzen?
Dazu ist diese verpflichtet.
Nein, natürlich darf er das nicht.
Darf eigentlich keiner, auch kein Krankenhaus zb.
Solange Du keine Straftat beginst, darf man Dich nicht gegen Deinen Willen festhalten.
Darf er nicht, nein. Ich verstehe ihn auch nicht. Ich würde es begrüßen, wenn ein Mitarbeiter im Streit zügig und freiwillig die Bühne verlässt.
lg up
Ja, das ist spezielle Betriebe. Wahrscheinlich Kundenauftrag und jeder der rumrennt, den kann er abrechnen.
Und die Arbeit ist ziemlich geistig einfach.
Ein Loch buddeln oder so.
Nein. Festhalten ist Freiheitsberaubung und nur in sehr wenigen Fällen (manche Straftaten oder akute Fremd-/Eigengefährdung) zulässig.