Handy ortung Bewegungsprofil erstellen?
Hallo kann die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eine Handy Ortung oder ein Bewegung Profil einer Person machen um einen sozialbetrug nachzuweisen der angebliche vor 2 Jahren gewesen sein soll also wo besagte Person gewohnt hat oder nicht ist sowas möglich ?
3 Antworten
Grundsätzlich geht das. Es muss aber schon sehr konkrete Anhaltspunkte eine (erhebliche) Straftat geben, damit so etwas vom Gericht genehmigt wird.
Nur wenn der Betrug gewerbsmäßig oder sonst in außerordentlich großem Umfang begangen wurde und wenn es diesen Verdacht schon vor zwei Jahren gegeben hat. Rückwirkend ist da nicht mehr viel zu machen. Allerdings hat der Staat ggf. noch andere Möglichkeiten, solche Taten aufzuklären.
also rückwirkend kann da kein bewegungsprofil oder so angefertigt werden ?
Was für möglichkeiten gibt es noch außer nachbar befragung ?
oder darf man nachbarn gar nicht befragen ?
Sicher darf man das. Und Möglichkeiten es noch gibt, wirst du die Pol und die StA fragen müssen. Aber ob die dir das verraten?
Hm ok kann mir da kaum noch was vorstellen aber danke
Wenn dir was einfällt kannst es ja noch schreiben
Ein Kumpel von mit hat bei seiner seiner Freundin die Hartz 4 bezogen 1 Jahr lang ohne das dass Amt das wusste gewohnt . Sie ist nun weg vom Job Center hat aber angst das dass 2 Jahre später jetzt noch nachgewiesen werden kann und Sie ins Gefängnis muss
Ich persönlich finde das dass kein betrug war
Na, dann ist es ja gut, wenn du das findest. "Sei ruhig, bleibe ruhig, mein Kind; In dürren Blättern säuselt der Wind....erreicht den Hof mit Mühe und Not; in seinen Armen das Kind war tot."
Ich weiß das dass ein gedicht ist aber was willst du damit sagen
Du bist anderer Ansicht, beruhigst dich somit selbst - aber wenn nicht .....
Liebes Knochenbalu... Du fragst, ich hatte geantwortet, du widersprichst. Alles gut.....
ok dachte du weißt die genaue antwort ob es möglich ist sowas noch nachzuweisen oder nicht sorry das ich dich verärgert habe bin gerade etwas empfindlich
schon gut... und wer was wo wie lange spreichert das ist wohl ein Punkt, den man nie erschöpfend beantworten kann. Da ändert aber nichts anmeiner Aussage. Du kennst vlt den Spruch "Der Teufel ist ein Eichhörchen" und in Frankfurt "Mer waas ja nie"
ja kenne den spruch Dann ein schönes wochenende noch ... dachte ich kann hier bisschen mehr erfahren
Ich bin ziemlich sicher, daß sie das kann.
Falls Du eine Straftat begangen hast, solltest Du Dich den Behörden stellen.
Geht nicht um mich sondern um einen bekannten. 2 jahre rückwirkend denk ich eher weniger das speichert doch keiner
denk ich eher weniger
Warum fragst Du dann?
Eine Rechtsberatung ist auf dieser Seite nicht zulässig.
Der Bekannte soll sich selber kümmern.
Die Verbindungsdaten von vor 2 Jahren sind sicher nicht mehr vorhanden.
Denk ich auch nicht wie kann das nach 2 jahren doch noch nachgewiesen werden ?
wie kann das nach 2 jahren doch noch nachgewiesen werden ?
Jedenfalls nicht mit Verbindungsdaten.
Wäre sozialbetrug eine solche Straftat und ist das wirklich 2 Jahre später noch Rückwirkend nachweisbar im Internet steht das Provider daten 90 tage speichern