Handy im Untericht wegnehmen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Du ihm das Handy gegeben hast, durfte er das. Hättest Du es nicht hergegeben, hätte er es nicht gedurft. Du hast ihm sozusagen erlaubt/ermöglicht, das Handy in seinen Besitz zu bringen.

Aber jetzt die rechtliche Seite: Die ist davon abhängig, welche Regeln in Deiner Schule herrschen. Wenn Handys ausgeschaltet sein müssen, hat Dein Lehrer durch das Wegnehmen überprüft und festgestellt, dass Deins nicht aus war.

Da es nicht aus war, hat er es bis zum Ende des Schultages einbehalten. Hier wäre zu überprüfen, ob das Handy schon am Ende der Stunde wieder in Deinen Besitz hätte übergehen müssen. Das hängt, wie eingangs gesagt, von den Regeln an Deiner Schule ab.
Wenn es zum Beispiel erlaubt wäre, die Geräte in der Pause zu benutzen oder sie auch im Unterricht verwendet werden, dann wäre die Wegnahme bis zum Ende des Schultages nicht rechtens.

Gesetzlich ist sowohl die Rückgabe nach der Stunde als auch am Ende des Schultages möglich. Welche Regel angewendet wird, entscheidet jede Schule individuell.

Tipp: Gib das Handy niemals freiwillig heraus. WENN Du es tust, erklärst Du Dich mit den anschließenden Maßnahmen einverstanden (siehe mein einleitender Satz). Wenn Du widersprichst und der Lehrer spricht eine Drohung aus, wird es eine unfreiwillige Herausgabe. Damit haben wir eine andere rechtliche Situation. Du könntest vor der Herausgabe auch fragen, wann Du es wiederbekommst. Entweder Du akzeptierst die Antwort des Lehrers oder sagst, unter dieser Bedingung bekommen sie mein Handy nicht freiwillig.

Beispiel zum Vergleich. Wer bei einer Mieterhöhung die höhere Miete widerspruchslos bezahlt, erklärt sich mit der Mieterhöhung einverstanden und ist verpflichtet, sie zu bezahlen (immer vorausgesetzt, sie entspricht den sonstigen rechtlichen Voraussetzungen). Wenn man «unter Vorbehalt» zahlt, hat man eine bestimmte Frist, gegen die Mieterhöhung Einspruch zu erheben.

Deine Weigerung, das Handy freiwillig herzugeben, ist sozusagen der erforderliche Widerspruch, der aus Deine Herausgabe eine unfreiwillige Handlung macht.

Gruß Matti


flashlightasgsg 
Beitragsersteller
 13.03.2023, 14:54

Dankeschön, aber Handys müssen bei uns nocht aus sein und er hat nocht geschaut ob es an war…

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Kuhlmann26  13.03.2023, 17:56
@XXsadXX

Dann frage ich mich, mit welcher Begründung er das Handy haben wollte.

Ist doch normal

Nee, ist es nicht überall. In Bayern ist die Benutzung von Handy an Schulen gesetzlich untersagt. Es bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Schulleitung, dass Handys benutzt werden dürfen. Und auch sonst es es üblich, dass Handys (und andere elektronischen Geräte) den Unterricht nicht stören dürfen. Das können die Geräte erst dann richtig, wenn sie ausgeschaltet sind.

Du kannst bei den Themen hier gerne mal «Handy» oder «Handyverbot» auswählen und Dir die diesbezüglichen Fragen durchlesen. Es sollte mich wundern, wenn Du dann immer noch der Ansicht bist, eingeschaltete Handys seinen an Schulen normal.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin keinesfalls der Ansicht, dass es richtig ist, wenn Handys an Schulen eingesammelt werden, aus welchen Gründen auch immer.

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XXsadXX  13.03.2023, 17:59
@Kuhlmann26

Ich komme aus Österreich und war da an 4 Schulen. Dort mussten nur Handys von der 1. bis 4. Klasse ausgeschaltet sein. Hab mich auch noch paar weiterführende Schulen angesehen und auch dort hatten die Schüler ihr Handy immer eingeschaltet. Teilweise wird das Handy auch im Unterricht verwendet, Deutschland ist da hald anscheinend sehr altmodisch und spießig.

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Kuhlmann26  13.03.2023, 18:01
@XXsadXX

Ja, das ist so. Aber noch einmal die Frage: Mit welcher Begründung wollte der Lehrer Dein Handy haben?

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flashlightasgsg 
Beitragsersteller
 14.03.2023, 18:34
@Kuhlmann26

Mit keiner er meinte( als ich gefragt habe ob och zur Toilette darf), ich soll es bei ihm lassen. Bei anderen war es nicht so.

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DocPsychopath  13.03.2023, 18:23

Kompetent und detailliert...

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Kuhlmann26  14.03.2023, 21:17

Ich danke Dir für den ⭐️.

Gruß Matti

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Das kann man hier pauschal nicht sagen. Die Schulgesetze sind Landesgesetze und darin gibt es entsprechende Regelungen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Lehrkräfte dazu befugt sind, die Handys der Schüler einzusammeln. In aller Regel, wird eine erhebliche Störung des Unterrichtes durch die Benutzung des Handys dafür vorausgesetzt. Zudem darf das Handy nur während der tatsächlichen Unterrichtszeiten eingesammelt werden und muss den Schülern zum Ende der Stunde wieder ausgehändigt werden. Sinn und Zweck ist es, den reibungslosen Ablauf des Unterrichtes zu gewährleisten, das ist der pädagogische Zweck und dieser entfällt während der Pausen, da es dann keinen Unterricht gibt. Natürlich ist es für die Lehrkräfte unter Umständen nervig, wenn sie zu Beginn jeder neuen Unterrichtsstunde die Handys erneut einsammeln müssen, jedoch ist es rechtlich nunmal so, dass während der Pausen der pädagogische Zweck als Voraussetzung wegfällt und dann müssen sie die Handys wieder aushändigen.

Mfg