Ein allgemeines Handy Verbot an Schulen?

10 Antworten

Das wäre gut, sinnvoll, berechtigt und hilfreich!

ich finde es ganz gut, da viele sonst abgelängt sind oder in den pausen nur am handy hängen würde

man merkt es ja schon, wenn Lehrer das Handy zum recherchieren oder sonstiges im Unterricht einsetzen, gehen viele erstmal auf insta oder so anstatt ihre aufgaben zu erledigen

Ich denke man könnte und oder sollte es so handhaben, wie es im Straßenverkehr auch ist. oder zumindest so ähnlich!

Die Nutzung des Gerätes ist während des Unterrichts untersagt! Nicht nur um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, sondern auch und vor allem zur Betrugsprävention während Klassenarbeiten bzw. Klausuren.

Abgesehen davon würde ich als hypothetische Schulleiterin für den Verlust oder die Beschädigung eines solchen Gerätes keine Haftung übernehmen, sofern das Gerät nicht in Obhut abhanden kam und oder durch eine Lehrkraft etc. beschädigt oder zerstört wurde.

Ich würde den Lehrkräften auch zugestehen, Telefone von Schülern, die den Unterricht stören, für die Dauer des Unterrichtes konfiszieren zu dürfen. Ebenfalls würde ich den Lehrkräften zugestehen, die Telefone von notorischen Störern präventiv konfiszieren zu dürfen.

Bliebe noch die Frage offen: was wenn Schüler z.B. im Rahmen von Mobbingatacken gefilmt werden und oder das Material geteilt wird.

Hier würde ich meinen Lehrkräften zugestehen, das Gerät entsprechend konfiszieren zu dürfen und je nach Schwere des Verstoßes, Alter des Schülers etc. entscheiden zu dürfen, ob das Gerät zu Ermittlungen an die Polizei übergeben wird, oder den Eltern ausgehändigt wird.

lg, Anna

Dass es während des Unterrichts nicht benutzt wird sollte selbstverständlich sein.

Hierzu könnte ggf. auch ein Verbot ausgesprochen werden.

Wie wäre es denn, die Schulen zu verbieten? Nur mal so als Gegenvorschlag. Zumindest die, die eine unbändige Regelwut haben, die noch das Atmen und Husten in einem Paragraphen verpacken wollen.

Es gibt keine Handyverbot, sondern ein Handynutzungsverbot. Der Besitz eines Handys kann aus rechtlichen Gründen nicht untersagt werden, wohl aber dessen Benutzung auf dem gesamten Schulgelände. So ist es in Bayern als dem einzigen Bundesland im dortigen Schulgesetz landesweit geregelt. Natürlich mit den üblichen Ausnahmen, ohne die kein Gesetz auszukommen scheint. Diese besagen, dass vom Gesetz durch die Schulleitung abgewichen werden darf. Mit anderen Worten: In den Schulen darf es in Sachen Handy unterschiedliche Vorgehensweisen geben. In allen anderen Bundesländern ist es umgekehrt. Es gibt keine gesetzliche Regelung bzgl. des Handys. Dies wird den Schulen überlassen. Und das ist auch richtig so. Und somit laufen beide Varianten auf dasselbe hinaus: Im Endeffekt gibt es keine einheitliche Vorgehensweise.

Warum sollte es eine deutschlandweite Regelung in dieser Frage geben? Gäbe es die, hätten wir ein dickes Problem. Und das liegt im Schulanwesenheitszwang (kurz: Schulpflicht). Gäbe es ein tatsächliches Verbot von Handys an Schulen, müsste es rechtlich erlaubt sein, sich von dieser Institution fernzuhalten.

Gruß Matti