Handy gefunden und auf ebay verkauft Polizei hat angerufen welche Strafe bekomme ich?
Hallo ich habe ein Handy in der ubahn gefunden das einige Sprünge hatte und icloud sperre da ich nicht wusste das ich das Handy beim fundbüro abgeben musste habe ich es für 170 Euro auf ebay rein gestellt und verkauft ich habe aber angegeben das das Handy nur leicht beschädigt ist und keine icloud sperre vorhanden war obwohl das doch so war nun hat mich die Polizei angerufen und gefragt ob ich es verkauft habe ich hab nein gesagt und jetzt werde ich eine Vernehmung haben ich habe vor das dann zuzugeben
Ich wollte fragen was ich denn jetzt als Strafe bekommen werde ich bin noch minderjährig aber schon strafmündig
5 Antworten
Der Verkauf erfüllt den Straftatbestand der Hehlerei (§259 StGB), einen Diebstahl müsste man für nachweisen.
Es wäre aber ein sehr minderschwerer Fall und Hehlerei hat eine gewaltig Spanne bei der Strafe (von Geldbuße bis fünf Jahre Freiheitsstrafe) zudem gilt für dich noch das Jugendstrafrecht.
Solltest du nicht vorbestraft sein und ich raten müsste wird das Verfahren gegen dich eingestellt, wenn du dich bereit erklärst ein paar Sozialstunden zu verrichten. Ich bin aber kein Anwalt.
Nein, sobald du ein Eigentum eines anderen, das nicht rechtmäßig in dein Besitzt gelangt ist, verkaufst oder bei dem Verkauf hilfst ist das Hehlerei.
Das gilt natürlich auch für den Käufer oder Mittelsmänner aber eben auch für den Verkäufer.
In diesem Fall hast du sogar schon den Vorhang der unrechtmäßigen Aneignung genannt: Unterschlagung.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html
“die ein anderer“
ganz klare Regelung im Gesetz. Deine Aussage ist leider falsch.
Du musst schon weiterlesen "[...] oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat [...]"
Die rechtswidrige Tat wäre hier die Unterschlagung, das fremde Vermögen das Smartphone.
Fundunterschlagung nennt man das. Und du hast den Käufer betrogen.
Was du findest, gehört nicht dir. Merk dir das. Du wirst den Schaden ersetzen müssen, d.h. das Geld zurückgeben und das Handy zurückgeben. Außerdem kannst du mit Sozialstunden rechnen.
Handy hab ich ja verkauft an den auf ebay wem das Handy gehört weiß ich nicht
Das Du nicht weisst, wem das Handy gehört, macht die Tat nicht ungeschehen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Du wirst mit einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Hehlerei rechnen müssen. Das wird sich in den nächsten Jahren massiv auf deinen weiteren Werdegang auswirken. Ich spreche von Berufswahl. Jobs im öffentlichen Dienst kannst Du für mindestens 5 Jahre vergessen, gleichfalls einen als Berufskraftfahrer, im Bewachungsgewerbe, als Pilot, Arbeiten in Objekten mit besonderer Sicherheitsstufe, wie z.B. Flughäfen, Reaktoren, Kraftwerke...usw...
Strafrechtlich nennt sich das Unterschlagung (der Fundsache) und ggf. Betrug (vorsätzlich unzutreffende Artikelbeschreibung).
Das wird wohl einige Sozialstunden geben.
Klar. Wegen Diebstahl kannst du zum Beispiel angezeigt werden.
Die Frage wurde abgeschickt bevor ich fertig war mit antworten einen Moment
Wegen Diebstahl und Vertragsbruch. (Wegen der iCloud Sperre). Du kannst von dem Käufer UND von dem Besitzer des Handys angezeigt werden.
Und wegen der Lüge das du den Verkauf nicht getätigt hast obwohl du es getan hast
Vertragsbruch ist keine Straftat, außerdem hatte der Finder mit niemandem einen Vertrag. Das Delikt heißt Fundunterschlagung, nicht Diebstahl. Lügen ist auch keine Straftat, außer vor Gericht, aber Betrug ist eine.
Dein Nachtrag hats nicht besser gemacht.
Lügen ist keine Straftat, Meineid wäre eine, das gilt aber nur falls man vereidigt würde.
Gegen AGBs zu verstoßen ist ebenfalls keine Straftat.
Eigentum anderer zu finden und an sich zu nehmen ist weder Diebstahl noch eine anderer Straftat.
Der Verkauf von Dingen, die nicht Eigentum sind allerdings ist eine Straftat (Hehlerei).
Als Zeuge vor Gericht zu lügen ist auch strafbar, nicht nur, wenn man vereidigt wurde. Ansonsten, im normalen Leben ist es natürlich keine. Sonst wären wir alle ja ständig im Knast.
Nicht unbedingt, v.a. nicht hier, da von einer Strafe abgesehen werden kann, wenn der Zeuge sich vor einer Strafe schützt. V.a. aber gilt das nur vor Gericht nicht etwa bei einer polizeilichen Vernehmung.
Wen der Zeuge sich selbst vor einer Strafe schützen will, muß er auf entsprechende Fragen nicht antworten, aber lügen darf er nicht. Wenn er was sagt, muß es wahr sein.
Hehlerei kann mit Geldstrafe oder Haft bestraft werden.
Unterschlagung und Betrug, aber keine hehlerei. Dafür hätte er etwas verkaufen müssen, was jemand anders geklaut hat.