Handy am Steuer lügen?
Hallo zusammen,
die Polizei hat mich aus dem Autobahn gezogen und behauptet das ich Handy benutzt habe obwohl das Handy als Navi war und geklebt war (Magnet) und jetzt steht in der Ordnungswidrigkeit das ich es zu gegeben hätte das ich im navi was eingetippt hätte was soll ich jetzt tun lohnt sich ein Anwalt ?
4 Antworten
das Problem bei der Polizei ist , dass Sie das tun was Sie wollen , hol dir ein Anwalt und lass nicht alles mit dir tun wasSie wollen , sie verdienen auf unseren Kosten deren Geld und haben kaum noch Respekt vor uns
Nein, lohnt sich nicht.
Auch ein fix montiertes Handy darfst du während der Fahrt nicht bedienen. Genau genommen, darfst du es nicht einmal in der Hand halten.
Im Falle Aussage gegen Aussage wird immer dem Polizisten mehr vertraut. Außerdem werden die Beamten vermutlich zu zweit unterwegs gewesen sein.
Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen, wenn du noch Geld loswerden willst.
emesvau
Danke für deine Antwort aber ich habe das Handy garnicht benutzt das Handy war geklebt und Navi war an das war alles
Nein, lohnt sich nciht, denn das Bedienen von elektronischen Geräten während der Fahrt setzt nicht mehr vorraus, das man es dazu in der Hand hält. Auch Eintippen im montierten Zustand gehört dazu.
das Bedienen von elektronischen Geräten während der Fahrt setzt nicht mehr vorraus, das man es dazu in der Hand hält.
§23 Abs 1a StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Warum darf er das Gerät nicht im montierten Zustand benutzen, obwohl man ein Gerät benutzen darf, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird?
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Deshalb, weil das im Zweifelsfalle schwer zu beweisen ist.
Danke für deine Antwort aber ich habe es garnicht bedient nur Navi war sei Anfang der Fahrt an
lohnt sich ein Anwalt ?
Ja, für den Anwalt.
Zitat ADAC: "Smartphone, Tablet & Co. dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn es sich in einer Halterung befinden. Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Sie dürfen nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.