Handwerker Auftrag verjährung/ Nichterfüllung?
Hallo zusammen,
Habe folgende Frage.
2021 habe ich ein Haus gekauft und modernisiert. Der Bodenleger hat im EG den Estrich erneuert bzw gelegt und im OG gleich mit. Es war abgesprochen das zuerst das EG fertig gemacht wird damit wir einziehen können. Gesagt getan.
Zum Einzug war der Vinylboden drin. (EG) Sockelleisten haben teilweise gefehlt da die Türen auf sich warten ließen. Soweit in Ordnung.
Jetzt nach einem Jahr Wohnhaft keine Reaktion vom Bodenleger zwecks Sockelleisten EG geschweige denn Spachteln vom Boden sowie verlegen von Vinyl im OG.
Rechnung für den Estrich wurde bezahlt. Die Rechnung für das Vinyl im EG stehen noch aus. Vermutlich bis zur Fertigstellung von Ihm zurückgestellt. Nur habe ich das Gefühl es wird nicht mehr fertiggestellt...
Die fehlenden Sockelleisten sind in meiner Garage sowie der Vinylboden für das OG Originalverpackt auch.
Auf Mails wies weiter geht folgt keine Reaktion. Spachtel für den Boden OG (fürs spachteln nach dem Estrich legen) liegen haufenweise (ca. 20 Säcke) rum.
Wann verjährt das ganze bzw was soll ich machen wenn keine Reaktion erfolgt.
Beauftrage ich jetzt jemand anderen wird das alles vom alten Bodenleger in Rechnung gestellt, muss ich das dann bezahlen?
Wie soll ich weiter vorgehen? Welche Optionen habe ich?
Danke im voraus.
Grüße
3 Antworten
Du vergibst den Auftrag neu obwohl du einen Vertrag mit einem Andern (Ursprünglicher Handwerke) hast. Dann kannst du mal hoffen, dass du nicht zwei mal bezahlst.
Vielleicht bin ich zu naiv vom Dorf aber warum immer Telefon, Mail, Mahnung...
Geh doch mal hin zu dem Handwerker und sprich persönlich mit ihm. Frag Ihn wann er es machen will und wenn er sagt er macht es nicht, soll er es dir bestätigen (Schriftlich). Dann ist das Vertragsverhältnis mit Ihm gelöst und du vergibst neu.
Achtung hier: "Gewährleistungsansprüche" prüfen.
Danke für die Antwort. Ich habe keine Auftrag doppelt vergeben. Das war eine Frage, wie es aussieht wenn ich es tun würde. Gewährleistungsansprüche bestehen allein schon wegen der fehlenden Sockelleisten und den unebenheiten.
Ich hoffe der Estrich vom OG ist nicht auch schon bezahlt?
Hier hilft nur noch der Anwalt. Der wird die Erfüllung des Vertrages fordern und ankündigen, wenn die angemessene Frist fruchtlos verstreicht, einen anderen Unternehmer zu beauftragen, der dann mit Sicherheit teurer ist und dies dann als Schadenersatz geltend machen.
Der Unternehmer wird dann mit Sicherheit pokern und vor Gericht alles bestreiten und so erhoffen, dass er bei dir weniger Schadenersatz bezahlen muss als er derzeit irgendwo anders an anderen Baustellen mehr verdient.
Das ewige Spiel - Kapitalismus eben :-)
Deshalb meine Frage was passiert wenn ich die restausführung anderweitig vergebe 😁 die 2tsd Euro welche die Firma noch nicht eingefordert hat helfen mir wenig wenn das OG nicht fertig bzw bewohnbar wird 😁
Ich würde das Unternehmen von deinem Vorhaben vorher informieren.
Schriftlich die Nacherfüllung des Kaufvertrages fordern.
Es ist bezahlt was gemacht wurde. Der Estrich wurde im OG gelegt und somit auch beglichen. Lediglich spachtelarbeiten und das Vinyl fehlen. Es ist nichts bezahlt was nicht gemacht wurde. Im Gegenteil, der Vinyl im EG ist verlegt und noch nicht bezahlt und auch noch nicht in Rechnung gestellt.