Hallo, wie sieht es bei folgender rechtlicher Angelegenheit bei einem Kauf über Ebay* aus?
Hallo,
da ich bei rechtlichen Angelegenheiten sowieso ängstlich und überfordert bin, brauche ich eure Hilfe, wie es mit Verk. bei Ebay aussieht. Mein Kauf erfolgte über die Verkaufsplattform Ebay*. Der Verkaufsgegenstand war KMS Euro (ein Land). Auf dem Bild waren in der Verkaufsaktion 7,76€ statt 3,88€ abgebildet, dazu erfolgte kein näherer Hinweis in der Beschreibung sodass ich von KMS = Kursmünzensätze und nicht Kursmünzensatz ausging. Der Verkäufer behauptet dass der Verkaufsgegenstand ganz klar 3,88€ sind, obwohl 7,76€ auf den Bildern dargestellt sind. Deswegen habe ich einen Fall eröffnet, den Ebay zunächst abgelehnt hat, da ich ja den Artikel zumindest zur Hälfte erhalten habe, weswegen ich eine Rückgabe starten sollte. Ebay hat im Zuge dessen nach Prüfung dieser Verkaufsaktion dann entschieden, den kompletten Betrag (5,50€) zurückzuüberweisen, sodass ich nicht zurücksenden muss. Ist diese Entscheidung von ebay zu meinen Gunsten denn rechtlich wirksam, weil der Verkäufer droht mir nun mich nicht in Ruhe zu lassen, ehe er das Geld bekommt und mich wegen Unterschlagung anzuzeigen und vor Gericht zu ziehen. Kulanterweise hatte ich mehrere Sachen im Vorfeld angeboten, da ich ja kein Unmensch bin und habe Ihm trotz der Entscheidung von Ebay zu meinen Gunsten 3,88€ für die Münzen nachträglich angeboten, aber das hat er abgelehnt. Er hat mir u.a. vorgeworfen den Artikel unterschlagen und nicht zurückgesendet zu haben und das Geld einfach zurückgefordert zu haben, allerdings hat ebay mir gesagt dass ich nichts machen muss und der Fall für mich entschieden wurde. Der Verk. hat mir Betrug, also eine Straftat vorgeworfen. Hierbei hat der Verkäufer zunächst gesagt mich anzuzeigen, dass ich ebay gesagt hätte den Artikel nicht erhalten zu haben und durch eine Rücksendeanfrage hätte zurückzusenden müssen.Fällt das schon unter Verleumdung od. so? Zudem hat er mich indirekt in meiner Ehre verletzt, ob ich überhaupt Freunde habe und hat mir dann schlechte Weihnachten gewünscht. Des Weiteren ist der Verkäufer zusätzlich sehr persönlich und unverschämt geworden. Laut Auskunft bei der Polizei kann das Gericht mir sogar Schadensersatz einräumen, wenn er mich wirklich Anzeigen sollte, wie sieht es da aus? Und wie sieht denn die rechtliche Lage aus wenn ebay einen Fall für mich entscheidet aber der Käufer damit nicht einverstanden ist, kann er das Geld oder die gekauften Münze trotz der Entscheidung gerichtlich zurückverlangen, oder ist ebay als Verkaufsplattform sozusagen mit der Entscheidung das "Gericht". Habe nur Angst dass es für mich teuer wird, weil Wegen 5,50€ ist es das nicht wert, aber andernseits ist das Verhalten des Verkäufers völlig daneben, sodass ich es absolut nicht einsehe. Er hat mir eine Frist gesetzt ihm die 5,50€ zu überw., andernfalls erstattet er Anzeige, aber was will der mir denn vorwerfen? Ebay hat gesagt ich muss nichts mehr machen.
*Zu meiner Absicherung: Der Name Ebay wird hier nur genannt, weil der Kauf über diese Plattform erfolgte
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
2 Antworten
Der Verkäufer behauptet dass der Verkaufsgegenstand ganz klar 3,88€ sind, obwohl 7,76€ auf den Bildern dargestellt sind.
Also ein Sachmangel
Ist diese Entscheidung von ebay zu meinen Gunsten denn rechtlich wirksam
Nein, ebay ist kein Gericht.
. Ebay hat im Zuge dessen nach Prüfung dieser Verkaufsaktion dann entschieden, den kompletten Betrag (5,50€) zurückzuüberweisen,
Du hast also Geld und Ware. Kommt Dir das nicht ein wenig komisch vor?
Laut Auskunft bei der Polizei kann das Gericht mir sogar Schadensersatz einräumen,
Was Polizisten so reden, wenn der Tag lang ist.
Zusätzlich kann mir Ebay durch Ebay Plus ein Versandetiket kostenlos zur Verfügung stellen.
Ich habe ihm doch angeboten 3,88€ zu überweisen.
Er ist in der Bringschuld. Er muss den Artikel so liefern, wie er ihn beschrieben (abgebildet) hat. Das würde ich ihm nochmal, und Hinweis auf § 434 Sachmangel BGB schreiben.
Ich habe auf jeden Fall keine Ambitionen auf meine Kosten den Artikel zurück zu schicken.
Genau, das musst Du nicht.
Wie sieht es denn dann aus muss ich also was befürchten
Gut, man weiß ja nie, wie Gerichte urteilen. Aber wie gesagt: Er ist der, der liefern muss. Wenn er das vollständig gemacht hat, dann steht ihm der volle Preis zu. Wenn er mit den 3,88 nicht einverstanden ist, dann hat er wohl auch keine Lust, die Ware ordnungsgemäß zu liefern.
Ich würde ihm nicht mal die 3,88 anbieten. Einen Euro, weil die Ware nicht vollständig ist. Rücksendung nur, wenn er die Kosten übernimmt, zuzüglich einer Versandpauschale von 5 Euro.
Zusätzlich kann mir Ebay durch Ebay Plus ein Versandetiket kostenlos zur Verfügung stellen.
Das würde ich mal nicht erwähnen. Muss man solchen Leuten nicht auch noch entgegenkommen.
Vielen lieben Dank das habe ich nun gemacht. In seiner Auktion steht zusätzlich kein Verkauf unter Nominalwert, das ist ja auch nicht von Belangen oder? Weil er hätte ja vom Kaufvertrag zurücktreten können trotz meiner Bezahlung oder.
Hm, da müsste man jetzt die ganze Aktion sehen. Ändert natürlich schon was und wäre ein Punkt, über den sich Anwälte teuer streiten können. Wenn diese Klausel nicht überraschend irgendwo klein stand, dann hat er dir schon das geschickt, was Du gezahlt hast. Allerdings ist es eine Auktion. Wenn er einen bestimmten Wert haben will, dann muss er den als Anfangssumme eingeben.
Allerdings habe ich das auch erst nach dem Kauf gemerkt, da der Verkäufer das erst nachträglich in der Artikelbeschreibung ergänzt hat nämlich nach meinem Gebot! Das zweite Gebot von mir folgte erst nach dieser Klausel (7,76€ habe ich als zweites Gebot geboten, es hat aber keiner mehr geboten sonst wäre es ja nicht unter Nominalwert gewesen...)
Kannst du mich evtl. per Mail anschreiben? Du würdest mir mega weiterhelfen: nico.kopfsache@gmail.com
Achso das ist natürlich wegen Datenschutz nur eine anonyme Mail, deswegen falls du mir eine Nachricht schreiben solltest, bitte kurz bescheid geben, da ich da sonst nie reinschaue, dann gebe ich dir per Mail meine richtige Mailadresse.
Ich kann Dir da gar nicht mehr mehr dazu sagen.
da der Verkäufer das erst nachträglich in der Artikelbeschreibung ergänzt hat nämlich nach meinem Gebot!
Dann ist es für Dein Gebot nicht von Belang.
Und: Geht das überhaupt? So gut kenne ich mich bei ebay nicht aus.
So gut kenne ich mich bei ebay nicht aus.
Ohne das Angebot zu kennen, ist jede Annahme, wie die des Käufers vor dem Kauf, zwecklos.
Udn nein ohne Hinweise seitens ebay im Angebot können keine Artikelbeschreibungen geändert werden Und nach dem Kauf kann keine Artikelbeschreibung geändert werden.
"Annahme, wie die des Käufers vor dem Kauf zwecklos." - Was genau meinst du damit? Wie gesagt KMS kann doch auch Kursmünzensätze bedeuten, entsprechend dem Bild... Es erfolgte kein Hinweis in der Artikelbeschreibung und das Bild suggeriert dass ich 7,76€ und nicht 3,88€ zu erhalten habe. Das mit der Klausel kein Verkauf unter Nominalwert habe ich nicht wahrgenommen, da dies erst im Nachhinein (1 Tag nach meinem ersten Gebot) geändert wurde, bzw. ich habe danach nochmal ein Gebot (7,76€) abgegeben, allerdings wurde ich nicht mehr überboten. Allerdings finde ich generell das Verkäufer verhalten daneben. Das wäre durch Hinweise in der Artikelbeschreibung leicht zu verhindern gewesen/ entsprechende Kennzeichnung.
Laut Auskunft bei der Polizei kann das Gericht mir sogar Schadensersatz einräumen, wenn er mich wirklich Anzeigen sollte, wie sieht es da aus?
Ja, für den Verkäufer.
Und wie sieht denn die rechtliche Lage aus wenn ebay einen Fall für mich entscheidet aber der Käufer damit nicht einverstanden ist, kann er das Geld oder die gekauften Münze trotz der Entscheidung gerichtlich zurückverlangen, oder ist ebay als Verkaufsplattform sozusagen mit der Entscheidung das "Gericht".
Die US-amerikanische Firma ebay hat keinerlei Rechtskraft. Das obliegt ihr nicht.
Da die Kaufverträge auf der Verkaufsplattform ebay zwischen Käufer und Verkäufer gem. BGB geschlossen werden, kann der Verkäufer Dich zivil- und strafrechtlich belangen (ich würde das tun). Du unterschlägst den Kaufpreis bzw. die Ware.
dazu erfolgte kein näherer Hinweis in der Beschreibung sodass ich von KMS = Kursmünzensätze und nicht Kursmünzensatz ausging.
Hättest Du vor dem Kauf klären müssen. Käuferannahmen können niemals Bestandteil eines Kaufverteags sein.
Den Rest Deiner absatzlosen, fast unleserlichen, Scheiberei lasse ich mal unbeachtet. Reine Fakten wären sinnvoller gewesen.
Wieso unterschlage ich den Kaufpreis, dass ebay mir das Geld zurücküberweist war doch gar nicht meine Forderung!!! Was soll ich mir denn vorwerfen lassen?????
Wieso kann ich strafrechtlich belangt werden? Ich habe doch gar nichts gemacht, ich habe ebay um ein Versandetiket gebeten, stattdessen wurde mir das Geld erstattet. Der Verkäufer muss doch Nacherfüllung leisten oder nicht? Auf dem Bild sind 7,76€ und nicht 3,88€ abgebildet. So eindeutig wie du es zugunsten des Verkäufers darstellst kann ich das absolut nicht nachvollziehen.
Ich erwarte doch das von den Bildern. Das ist keine Annahme, wenn 7,76€ abgebildet sind und KMS = Kursmünzensätze dasteht, ist doch zu erwarten dass 7,76€ und nicht 3,88€ geliefert werden, oder sehe ich das falsch. Hätte ich Bedenken bei der Verkaufsaktion gehabt hätte ich ihm doch geschrieben. Im Gegenteil ich habe sogar 7,76€ inkl. Versand für die 7,76€ geboten. Ich verstehe nicht was man mir da vorwerfen kann. Der Verkäufer soll halt gescheit einstellen mit gescheiten Hinweisen in der Artikelbeschreibung.
Hallo Danke für die Antwort. Was bedeutet das nun konkret? Ich habe ihm doch angeboten 3,88€ zu überweisen. Ich habe auf jeden Fall keine Ambitionen auf meine Kosten den Artikel zurück zu schicken. Er muss ja dann zumindest ein Versandetiket zur Verfügung stellen oder, weil er sagt bei ihm steht eindeutig Rückversand auf Kosten des Käufers. Wie sieht es denn dann aus muss ich also was befürchten bzw. muss ich auf jeden Fall durch seine Forderung trotz der Entscheidung von Ebay zurücksenden?