Gekauft wie gesehen und Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen?
Habe einen Kaufvertrag selber auf Papier erstellt ohne Vorlage ..aber würden diese beide oberen genannten Sachen reichen um auf der sicheren Seite zu sein
4 Antworten
Nimm eine rechtsgültige Formulierung:
„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“
Schneller, besser, sicherer:
Woher ich das weiß:Hobby – Car flipping
Wirksamer Gewährleistungsausschluss für Privatpersonen. Das einmal so in die Suchmaschine deiner Wahl eingeben. Dann findest du ganz schnell mögliche Formulierungen. Gekauft, wie gesehen gibt es schon einige Zeit nicht mehr.
Nein. Letztere Formulierung ist einfach unwirksam, erstere beschränkt die Sachmängelhaftung nur sehr bedingt.
Passende Formulierungen finden sich im Internet.