Haben wir ein Recht auf Mietminderung?
Hallo zusammen,
wir sind im Juni in eine neue Wohnung gezogen und haben im Juli direkt Schimmel festgestellt. Das haben wir natürlich sofort dem Vermieter mitgeteilt, der das der Versicherung weitergegeben hat. Neben dem Schimmel, in beiden! Schlafzimmern ist auch in einem Bad die Dusche undicht gewesen, sodass auch dort alles feucht ist. Der Schimmel in den Schlafzimmer wurde von einem Wasserschaden verursacht, der dafür gesorgt hat, dass die ganze Wand nass war. Heute (man bedenke, dass wir es im Juli gemeldet haben) kamen endlich die Entfeuchter, die nun in beiden Schlafzimmern und im Bad aufgestellt wurden. Im Bad wurde dafür bereits vor über 2 Wochen die Dusche abgebaut, die nun bei uns im Flur steht. Die Entfeuchter müssen jetzt mehrere Wochen hier stehen und 12h am Tag laufen. Ich bekomme echt zu viel. Wir können für die ganzen Schäden nichts und sind total eingeschränkt. Zwar hat der Vermieter alles direkt der Versicherung gemeldet, aber dennoch ändert es nichts daran, dass wir von Juli bis November in einem Schlafzimmer mit Schimmel schlafen mussten und auch jetzt sind wir die nächsten Wochen total eingeschränkt, weil wir 3 von 5 Zimmern aufgrund der Entfeuchter nicht wirklich nutzen können. Haben wir ein Recht auf Mietminderung? Wir bezahlen wirklich viel Miete und das für eine Wohnung, die wir nicht richtig nutzen können.
5 Antworten
Es ist keine konkrete Antwort, du entschuldigst, aber ich würde in solchen Fällen, sofern man im persönlichen Gespräch mit dem Vermieter nichts erreichen kann, grundsätzlich nur mit Anwalt arbeiten. Macht man etwas verkehrt, könnten die Konsequenzen finster werden.
lg up
Würde mich statt an einen "virtuellen Baumarkt", viel eher an den Mieterschutzbund wenden.
Mein Freund meinte nur, dass wir es gar nicht erst versuchen sollen, "weil der Vermieter sich ja direkt um alles gekümmert hat". Deshalb wollte ich mir ein paar weitere Meinungen einholen
Dann ist dieser frühere Wasserschaden nicht sachgemäß beseitigt worden. Evtl. eine Haftung der ausführenden Firma. Inwieweit eine Mietminderung gerechtfertigt ist, ist IMMER eine Einzelfallentscheidung.
"auch in einem Bad die Dusche undicht gewesen"
Wenn das Wasser unten raus läuft dann seid ihr aber in der Pflicht das Wasser ordentlich aufzuwischen / zu trocknen.
Also wenn wir jetzt sowas meinen wie es ist unterm Glas etc. raus gelaufen und nicht "hinten in der Wand, wo man es nicht sieht". Da ist der Vermieter vermutlich diesbezüglich raus.
Der Schimmel in den Schlafzimmer wurde von einem Wasserschaden verursacht,
Wasserschaden durch was/ durch wen? Nachbarn? Rohre im Gebäude?
So oder so : Setzt euch mit dem Mieterschutzbund in Verbindung (hättet ihr schon lange machen sollen bei der Zeit...). Alternativ wenn das zu lange dauert auch mit einem Anwalt. Hier werdet ihr keine zuverlässigen Antworten erhalten können, auch sind viel zu viele Faktoren unklar.
Wir haben das nicht gesehen, dass die Dusche undicht ist. Also das lag an den Rohren. Und der Wasserschaden lag an den Rohren. Also alles etwas wofür wir nichts konnten und von dem wir auch nichts hätten ahnen können. Besonders, weil in der Mietanzeige eben stand, dass alles vor ein paar Jahren neu gemacht wurde.
Unser Vermieter ist zum Glück sehr lieb. Wir werden dann wahrscheinlich einfach mal versuchen freundlich mit ihm darüber zu reden und unser Anliegen schildern. Ich wollte nur ein paar weitere Meinungen einholen, weil mein Freund die Aussage getätigt hat "Wir bekommen keine Mietkürzung, weil sich unser Vermieter ja um alles gekümmert hat"
Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Zumal vermutlich auch die Entfeuchter über euren Stromzähler laufen. Immer erst im Guten mit dem Vermieter sprechen. Minderung ist eine Sanktion. Die benutzt man erst, wenn das Gespräch negativ verlaufen ist.
Auf die Messung der Stromkosten für die Trocknung sind die Firmen eingerichtet. Das ist ja mittlerweile eine alltägliche Maßnahme.
Amen.