Abzug / Lüfter in Wohnung defekt - ab wann Mietminderung?
Hallo,
in unseren Wohnblock ist nun seit 2 Wochen der Lüfter für Küche und Bad ausgefallen. Es sind mehre Wohnungen betroffen und wir haben uns schon an den Vermieter gewendet. Man kümmert sich, aber bisher passierte leider nichts.
Ab wann kann man in diesem Fall Mietminderung fordern?
Die Küche und das Bad kann nicht anders belüftet werden (keine Fenster) und die Feuchtigkeit muss ja irgendwie raus - Stichwort Schimmel!
4 Antworten
ja und die minderung ist im einstelligen %bereich für die anzahl der tage
dafür kannst du vielleicht 5% mindern und auch nur für die tage
ist es zb 15tage so, dann kannst du die monatsmiete um 2,5% mindern
Die Entlüftung funktioniert auch wenn der Lüfter defekt ist, alleine durch die Thermik. Ich habe früher mal in der 13. Etage gewohnt, das hat wunderbar funktioniert.
Hat die Wohnung sonst keine Fenster?
Sicher doch.
Da macht man halt diese und die Türen zu Bad und Küche auf.
Mietminderung ist für die gesamte Zeit in der der Mangel besteht möglich.
Nur dürfte das ein verschwinden geringer Betrag sein.
Bei angenommen 1.000 € Bruttomiete und 5 % Minderung, die ich persönlich für zu hoch ansehe, wären das 1,67 € pro Tag.
Das kommt wie immer darauf an.
Unsere Richter urteilen auch schon mal, Türen öffnen und für frische Luft sorgen reicht in der Übergangszeit. Keine Minderung.
Viel Glück.