Haben Verkäufer (Aldi, ist ja egal wo) das Recht darauf in meine Tasche zu gucken?

21 Antworten

Hallo, ganz kalr. Die Verkäufer dürfen NICHT in die Tasche schauen. Auch nciht der Geschäftsführer oder der Hauseigene Türsteher oder so etwas. Wenn allerdings die Polizei gerufen wird. Muss die Tasche geöffnet werden, allerdings nur wenn die Polizei da ist. Ob du irgendetwas bezahlen musst, kann ich dir aber nicht sagenm. Lg alex

Jein. Du musst sie nicht schauen lassen, das ist richtig, aber dann hat der Laden eben das Recht, die Polizei zu holen, DIE wiederum dürfen. Also ist es nur in deinem Interesse, kooperativ zu sein und die nette Dame mal kurz rein schauen zu lassen.

Nein, du musst die Verkäuferin nicht reinschauen lassen und wenn nicht gerade ein Mitarbeiter beobachtet hat das du was eingesteckt hast, wird auch sicher Keiner die Polizei rufen. Aber wenn man nichts zu verbergen hat, wieso sollte man sie nicht reinschauen lassen, die Dama an der Kassa macht nur ihre Arbeit und ist ganz sicher Angewisen worden alle Kunden zu fragen ob sie in die Tasche schauen darf. Nur in die Tasche reingreifen und rumwühlen lassen würd ich sie nicht, weil das darf sie auf keinem Fall.

bei deinem nächsten Einkauf achte doch einmal vor betreten des Ladens ob dort nicht ein ganz großes Schild auf einiges hinweist.

Ich jedenfalls kann mich erinnern, dort klar, deutlich und unmissverständlich dort etwas gelesen zu haben, was darauf hinwies das das Verkaufspersonal berechtigt ist auf mitgebrachte Einkaufsbehältnisse einsehen zu dürfen.

Du brauchst die Bitte doch nicht freiwillig und unaufgefordert nachkommen, lasse doch die Polizei aufmarschieren.

Macht doch auch nichts, du erhältst ohnehin nach mehrfachen „Fehlalarmen“ Hausverbot.


Gepard88  20.12.2011, 12:14

Warum bekommt man Hausverbot, wenn man nichts getan hat und nur auf sein Recht auf Privatsphäre besteht?

0
daevers  30.07.2011, 22:40

Zur Taschenkontrolle ist nur die Polizei berechtigt,nicht das Verkaufspersonal.Man kann aber freiwillig die Tasche vorzeigen,ist aber kein Zwang.

0
helmutgerke  31.07.2011, 08:34
@daevers

So ist es, das Verkaufspersonal darf nur freundlichst darum bitten und ggfls. auf die entspechenden Hinweisschilder im Eingangsbereichs hinweisen.

Die Taschenkontrolle daselbst darf nur eine herbeigerufene Polizei vornehmen.

Als Kunde brauche ich doch aber nicht einen solchen Laden überhaupt nicht betreten.

Das Verkaufspersonal hat die Weisung routinemäßig in mitgeführte Taschen zu schauen, der Kunde wird zum Betreten der Verkaufsstelle darauf hingewiesen.

Weigert sich der Kunde, kann die Polizei gerufen werden - alle damit verbundene Unannehmlichkeiten geht zu Lasten des Kunden, d. h. ich als Verkaufspersonal würde zunächst den Kunden mit samt seines mitgeführten Rücksacks direkt an der Kasse festhalten (das Jedermann-Festnahmerecht ist in § 127 StPO beschrieben) und die Polizei rufen. Der Polizei würde ich sogar hinweisen, sie können sich ruhig Zeit lassen, man habe es überhaupt nicht eilig. Falls nun ein weiterer Kunde den dort wartenden sieht und freundlichst äußert, er läßt ihn gerne ander Kasse vor so würde ich einschreiten und lauthals mitteilen, nein der junge Mann mit dem Rucksack wartet auf die Polizei. Falls irgendwann die Polizei eintrifft, würde ich wiederrum lauthals kundtun, dass hier eine routinemäßig durchführende Taschenkontrolle verweigert wird. Schön ist es dann wenn die Polizei dann richtig reagiert und ihn mitnimmt um die Angelegenheit auf der Wache zu klären. Es bleibt fürs verkaufspersonal einfach zu hoffen, dass der Verweigerer von vielen Kunden im Laden persönlich erkannt wurde, dass gibt reichlich "Dorfgespräch".

0
Gepard88  20.12.2011, 12:12
@helmutgerke

Warum? Jeder hat doch das Recht, Einblicke in seine Privatsphäre, außer es besteht konkreter Diebstahlverdacht, zu verbieten.

0
Zitronenstern  24.05.2014, 09:09
@helmutgerke

@Helmutgerke, und wenn dieser von Dir erfundene, als Beispiel angeführte Kunde unschuldig ist und einfach nur von seinem Recht Gebrauch machen möchte, dass ein Verkäufer eben nicht in seine Tasche schauen darf, wenn kein konkreter Verdacht des Diebstahles besteht, und dieser wieder dann noch von der Polizei abgeführt werden würde, dann würde er als Dieb dastehen, und hätte schlechte Karte sich zu rehabilitieren. Er wäre dann wie Du sagst "Dorfgespräch" und würde somit verleumdet werden. War Dein Fernseher in der Zeit kaputt als Du diesen Beitrag geschrieben hast, so dass Du gehofft hast auf einen anderen Sektor Spannung zu erlangen? Oder bist Du von Natur aus einfach nur übermässig mißtrauisch, böse und intrigant?

0

Nein, darf sie nicht. Sie darf Dich höflich fragen, ob Du was dagegen hast, dass sie mal nachschaut. Das sie jedesmal reinschauen möchte, ist schon Nötigung und offenes Misstrauen. Es ist speziell gegen Dich gerichtet, sonst müsste sie jeden Einkäufer darum bitten. In einigen Läden ist es tatsächlich so, dass die Verkäufer angehalten werden, in sämtliche mitgebrachten Taschen zu sehen. Rechtlich absoluter Humbuck. Deine Tasche ist Privatsphäre, wie jede Handtasche auch. Bei einem konkreten Diebstalverdacht, müsste sie Dich in einen seperaten Raum bitten, in dem Dich ein Mitarbeiter wieder bitten würde, die Tasche zu öffnen. Wenn Du nichts gestolen hast, dann sag einfach nein, bestehe ruhig auf die Polizei, öffne die Tasche mitten im Laden und fordere eine offizielle Entschuldigung. Ärger bekommt nur der, der gestolen hat. Einen perse und bei jedem Einkauf zu verdächtigen ist unverschämt und voller Vorurteile gegen Deine Person. Eine Tasche oder Rucksack, die im Einkaufswagen liegt muss angehoben werden, damit der Verkäufer sehen kann, dass Alles auf das Band gelegt wurde. Mehr Rechte haben die nicht.