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Hallo, ganz kalr. Die Verkäufer dürfen NICHT in die Tasche schauen. Auch nciht der Geschäftsführer oder der Hauseigene Türsteher oder so etwas. Wenn allerdings die Polizei gerufen wird. Muss die Tasche geöffnet werden, allerdings nur wenn die Polizei da ist. Ob du irgendetwas bezahlen musst, kann ich dir aber nicht sagenm. Lg alex