Habe ich recht auf Urlaub?
Hey community,
ich arbeite seit 7 Monaten für meinen aktuellen Arbeitgeber. Ich habe jetzt ein neues Angebot von einem anderen Unternehmen erhalten welches ich auch annehmen will. Doch ich bin mir nicht sicher ob dann mein Urlaub den ich gebucht habe verfällt. Kann das Unternehmen mir diesen jetzt noch abrufen?
4 Antworten
Bereits genehmigter Urlaub kann ausser in ganz seltenen Extremfaellen nicht wieder gestrichen werden.
Ob du fuer das laufende Jahr bereits den vollen Urlaubsanspruch haben wirst oder nur einen anteiligen, richtet sich erst einmal danach, ob das Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli enden wird oder nach dem 30. Juni. Endet es nach dem 30. Juni, hast du zumindest einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen, je nach Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag evtl. auch auf mehr.
Wenn bis zum Ablauf Deiner Kündigungsfrist ein bewilligter Urlaubsantrag vorliegt, so kann der AG diesen nicht widerrufen.
Antwort: eigentlich nein, aber es gibt immer ein "aber"...
zu deinen Befürchtungen (ich hoffe ich habe das richtig verstanden und du meinst das bisherige Unternehmen, ansonsten zweiter Teil):
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem22
Ab dem Abschnitt:
Kann der Arbeitgeber nach einer Kündigung den Urlaub verweigern?Urlaubsrest, neuer Arbeitgeber:
Urlaub = vertraglicher Jahresurlaub / 12 * $gearbeitete_monate. Kann natürlich sein dass du dir deinen Urlaub auch auszahlen lassen musst wenn das verschieben nicht möglich ist aus betrieblichen gründen.
Urlaub = vertraglicher Jahresurlaub / 12 * $gearbeitete_monate.
Nur wenn das (bereits laenger als 6 Monate bestehende) Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli endet. Endet es aber erst nach dem 30. Juni, besteht bereits ein Anspruch auf mindestens den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen.