Genehmigter Urlaub zurückgenommen?

2 Antworten

Ich vermute, Du kannst nachweisen, dass der Urlaub genehmigt wurde.

Damit hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht, der Urlaub kann (bis auf wenige Ausnahmen) nur in gegenseitigem Einverständnis geändert werden.

Du kannst auf Deinen genehmigten Urlaub bestehen, der AG da wird nicht nachweisen können, dass ohne Deine Anwesenheit dem Betrieb großer Schaden entsteht wie z.B. der Verlust von Arbeitsplätzen, Insolvenz, Verlust eines für den Betrieb sehr wichtigen Auftrags usw.

Es liegt auch keine Katastrophe wie Brand, Erdbeben, Hochwasser.... vor, Personalmangel ist kein Grund damit der AG den genehmigten Urlaub streichen kann, er ist das Betriebsrisiko des AG.

Rede mit Deinem AG und frag ihn nach der Rechtsgrundlage. Wenn er unbedingt möchte, dass Du anwesend bist, soll er Dir Deine Auslagen erstatten und noch etwas drauflegen für Dein Entgegenkommen

Frag Google.

Der Arbeitgeber darf genehmigten Urlaub nur streichen, wenn dies mit der Zustimmung des Angestellten geschieht oder ein Notfall vorliegt. Was gilt in diesem Fall als Notfall? Um wegen eines Notfalls Urlaub streichen zu können, muss eine existenzbedrohende Ausnahmesituation im Unternehmen vorliegen.


Leyi12 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 16:16

Wegen Personalmangel

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Ruhrpott93  25.04.2022, 16:16
@Leyi12

Urlaub streichen wegen Personalmangel

Sollte er befürchten, dass es beispielsweise während der Sommerferien zu einem derartigen Engpass an Mitarbeitern kommt, darf er den Urlaub erst gar nicht genehmigen. Eine nachträglich Änderung des bereits abgesegneten Urlaubs ist nur noch mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.

Personalmangel ist jedoch kein Grund, den bereits genehmigten Urlaub wieder zu streichen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Urlaubsplanung seiner Mitarbeiter so zu gestalten, dass Personalengpässe nicht vorkommen.

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Romanzev33  29.04.2022, 11:47
@Ruhrpott93

Und was ist, wenn Personalmangel besteht, wegen erhöhtem Krankenstand?

Das ist ja vorher nicht einplanbar.

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Ruhrpott93  01.05.2022, 00:34
@Romanzev33

Trotzdem kann der genehmigte Urlaub nicht ohne weiteres wieder gestrichen werden, der Chef muss in diesem Fall den Arbeitnehmer darauf ansprechen ob das in Ordnung für ihn wäre in dieser Zeit noch zu Arbeiten und als Ausgleich dann zb den Urlaub um eine Woche verschiebt wenn wieder Genügend Personal aus ihrer Krankenzeit zurück sind.

Auch die Einplanung vo evtl. Krankheitsfällen muss der Arbeitgeber Berücksichtigen bei der Urlaubsplanung der Mitarbeiter das zumindest genügend Reserve vorhanden ist falls wirklich mal 10 Mitarbeiter Krank machen sollten, tut er dies nicht gefährdet er selber seine Firma im Ernstfall.

Meine Mutter musste des Öfteren für krankgemeldete Arbeitskollegen einspringen trotz Urlaub oder Frei, dies geschah jedoch nur durch ihre Zustimmung, wenn sie gesagt hatte "Ne, ist nicht", dann musste der Arbeitgeber andere Fragen.

Erst wenn die Existenz der Firma bedroht ist rechtfertigt es eine Sperrung des bereits genehmigten Urlaubs, anfallende Kosten für bereits bezahlte Reisen sowie Hotelbuchungen muss der Arbeitgeber vollständig erstatten denn ohne diese "Kriese" hätte der Urlaub ganz nach Plan und ohne Verzögerungen stattfinden können (Außer die Flughäfen haben wieder mal Probleme :D ).

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