Habe ich in der Situation falsch gehandelt?

6 Antworten

Hey, falls das wirklich nur ein Fußgängerweg war, hast Du rein gar nichts falsch gemacht. Und selbst wenn der Radfahrer auf dem Fußgängweg fahren durfte, muss er entsprechend vorsichtig fahren. DU bist der schwächerer Verkehrsteilnehmer. Der Mann hat sich durch diese Drohungen gegen Dich zudem strafbar gemacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Koka12 
Beitragsersteller
 07.06.2023, 23:13

Hey,

Ich weiß nicht, ob das ein reiner Fußweg war. Es kann gut sein, dass es zum Teil Fuß und Radweg war. Ich weiß das ein paar 100 Meter später ein Radweg anfängt und deswegen viele vorher schon dort fahren. Ich glaube aber dass davor nur ein Fußweg ist und keine Mischung aus Rad und Fußweg. Aber egal was es war ich hätte mich bei ihm entschuldigt weil ich ja auch selber abgelenkt war. Bin da nur weg weil er mich bedroht hat und ich Angst hatte

Punkt 1

Was hat er auf dem Gehweg mit dem Rad zu suchen ?

Punkt 2

War er verletzt ? Falls nein ist es auch keine unterlassene Hilfeleistung…

Punkt 3 Würde mich einer bedrohen würde ich auch abhauen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fahrrad auf dem Trottoir und noch Hund an der Leine - das muss ja schiefgehen.

Und Kopfhörer auf und aufs Handy schauen muss auch irgendwann schiefgehen.

M.E. hat der Radfahrer dort nichts zu suchen und erst recht nicht mit Hund an der Leine - deswegen ist es egal, wie Du reagiert hast. Dennoch ist akustische UND optische Ablenkung gleichzeitig unfallträchtig. Ich erlebe täglich mehrere Beihnahezusammenstöße mit Handystarrern...

Es dürfte sich um einen Verkehfsunfall handeln, möglicherweise hast Du Unfallflucht begangen, indem Du weggegangen bist. Das ist bislang noch eine Straftat. Also beim nächsten Mal erst nachdenken und dann handeln.

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert auch vom Fußgänger ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit.


Koka12 
Beitragsersteller
 08.06.2023, 00:07

Ich wäre ihm ja auch hinterher gerannt, aber er hat mir mehrfach gesagt, er bringt mich um. Gilt das dann trotzdem als Unfallflucht. Theoretisch bestand ja Gefahr für mein Leben und es war auch spät am Abend.

Entschuldigen musst Du Dich nicht. Aber aus der Situation lernen!

Wenn Dich jemand von hinten anspricht, bekommst Du NICHTS mit: Du hast ja die Ohren zugedröhnt. Und das ist der Fehler. Denn wer am Verkehr teilnimmt, muss eben alles mitbekommen, was um ihn herum geschieht. Du bist nicht allein auf der Welt. Und wenn Du eine Fahrraklingel nicht hörst, dann braucht demnächst auch keiner mehr eine Klingel an seinem Fahrrad. Richtig? Die können dann abgeschafft werden. Da nützt eine Entschuldigung dann gar nichts. Richtig?

Wenn Du abschalten willst, begib Dich in Dein Zimmer und mach die Tür zu. Da kannst Du niemandem schaden.


Lunastar992  01.08.2023, 19:54

Leider Gottes nutzen sowieso nicht viele mehr eine Klingel. In der Stadt wo ich wohne kommt es beinahe jeden Tag zu unfällen weil Fahrradfahrer Leute umfahren oder es zu beinahe Kollisionen kommt. Bei uns hat leider von 10 Personen vielleicht 1er neh Klingel oder zumindest Benutzt sie nur 1er davon. Und unterschied zwischen Radweg und Fußweg kennt hier leider auch keiner. Fahren alle auf den ohnehin schon engsten Fußwegen obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg wäre.

AriZona04  02.08.2023, 07:32
@Lunastar992

Dann gib der Polizei mal einen Hiweis. Die dürfen dort mal kontrollieren

Aber zum Thema "Fahrradklingel" habe ich eh eine andere Meinung: Wenn jemand auf dem Bürgersteig fährt, hat der GAR keine Rechte mehr! Da braucht er auch nicht die Klingel zu betätigen.

Ich benutze meine Klingel an sich auch nie. Wenn jemand auf meinem Fahrradweg läuft, dann ist meine Stimme lauter als die Klingel!